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Strafrecht

Untreue (§ 266 StGB)

Die Untreue (§ 266 StGB) schützt das Vermögen vor Schädigung durch Missbrauch einer eingeräumten Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis (Var. 1) oder durch Treuebruch (Var. 2) bei bestehender Vermögensbetreuungspflicht. Zentrale Streitfragen betreffen das Verhältnis der Tatbestandsalternativen sowie die präzise Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht. Examensklassiker sind die Abgrenzung zwischen Missbrauchs- und Treuebruchstatbestand, Fälle der Pflichtverletzung im Unternehmenskontext und die Frage der Versuchsstrafbarkeit.

Zu diesem Thema haben wir 51 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 166· 300 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBObjektive ZurechnungSchuld+6 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.

Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+4 weitere
JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.

Maximilian Schach, Prof. Dr. Frank Zieschang· JA 2025, 208· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBUntreue (§ 266 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+13 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Mein Kind teile ich mit niemandem!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und C im Zusammenhang mit der Vorlage eines gefälschten Arztbriefs, dem Verstecken eines Originals und einer Falschaussage vor Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens. Geprüft werden insbesondere Urkundsdelikte, Aussagedelikte und Rechtspflegedelikte. Die §§ 277, 278 StGB sind explizit von der Prüfung ausgenommen.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2024, 902· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
ZjS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: „In Äppler Veritas“? Von EU Geldern und Finanznöten eines Apfelwinzers

Ein Apfelwinzer aus Hessen befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und sucht nach Fördermöglichkeiten zur Rettung seines Betriebs. Er entdeckt ein EU-gefördertes Programm zur Innovation im Apfel- und Weinanbau mit einer erheblichen Fördersumme, wobei die Mittel aus Haushalten der Europäischen Union stammen. Die Förderbedingungen erfordern insbesondere den Nachweis von Investitionen, etwa in Solaranlagen zur CO2-Reduktion, und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Fallkonstellation thematisiert vor allem den Umgang mit EU-Fördermitteln, strafrechtliche Aspekte wie Betrugsdelikte zum Nachteil des europäischen Haushalts (sog. PIF-Delikte) und Bezüge zum europäischen Strafrecht und den Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur im Wirtschaftsstrafrecht und Europäischen Strafrecht

Die Klausur beinhaltet einen Sachverhalt aus dem Wirtschaftsstrafrecht mit europarechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen Korruptionsdelikte, insbesondere Amtsträgerbestechung im Zusammenhang mit einer Wahlkampfspende und mutmaßlicher Einflussnahme auf die Bauleitplanung, sowie Betrug, Untreue und computerbezogene Delikte. In einer zweiten Aufgabe ist der Einfluss europäischer Vorgaben auf den Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts zu prüfen.

Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.

Dr. Nina Schrott· JuS 2024, 231· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+3 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“

Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.

Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die 'Billiger-tanken-GmbH'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Eigentums- und Vermögensdelikte anhand von Tankstellenfällen, bei denen ein Täter ohne Bezahlung Benzin entwendet. Schwerpunkt der Prüfung ist das Verhalten des Täters sowohl bei spontaner als auch bei wiederholter Begehung vor dem Hintergrund eines wirksamen Eigentumsvorbehalts. Zu analysieren sind insbesondere Diebstahl und Betrug in Bezug auf den Kraftstoff sowie Eigentumsverhältnisse beim Sachentzug.

Nicolas Enrique Dümmler, Lorenz Pokorny· JA 2023, 115· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.

Bischoff, Guntermann· JuS 2022, 1063
Unterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besondere Verfahren+4 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte

Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.

Dr. Stephan Christoph· ZJS 2022, 761
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min Bearbeitung
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Tag am Strand

Die Klausur behandelt einen Tag am Strand, an dem sowohl ein unechtes Unterlassungsdelikt als auch eine Personenschädigung durch Schusswaffeneinsatz thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen der Versuch des Tötungsdelikts durch Unterlassen, Irrtum über die Garantenstellung sowie rechtfertigende Pflichtenkollision und ein Fall der aberratio ictus. Medizinisches Personal trifft eine Entscheidungsnot zwischen zwei Patienten. Es ist zu prüfen, wie sich T und A strafbar gemacht haben.

Dr. Julius-Vincent Ritz· JA 2022, 113· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBUntreue (§ 266 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Maskendeal

In der Klausur 'Maskendeal' werden strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den Verkauf von minderwertigen Masken im Rahmen der Corona-Krise geprüft. Im Fokus stehen insbesondere Betrug im besonders schweren Fall und Untreue, ergänzt um Fragen zum individuellen Schadenseinschlag und zur Anfechtung des Vertrages. Es erfolgt eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Richard Schröder· JA 2021, 917· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Raser von der Laube

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines illegalen Straßenrennens innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit tödlichen Folgen für einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer und einer Körperverletzung des Beifahrers. Im Zentrum stehen Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Verkehrs- und Tötungsdelikte. Die Prüfung umfasst insbesondere das Verhalten der Fahrerin und die einschlägigen Normen des StGB sowie der StVO.

Prof. Dr. Liane Wörner, Aleksandar Zivanic· JA 2021, 554· 180 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

Die Klausur behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum bei einer Notstandshandlung, in der ein vermeintlich in Gefahr befindlicher Säugling im Auto tatsächlich eine Puppe ist. Zudem wird die Strafbarkeit eines Beteiligten thematisiert, der von der falschen Tatsachenkenntnis des Haupttäters ausgeht und dennoch bei der Sachbeschädigung mithilft.

Markus Schreiber, Dr. Sophie Marie Steinle· JA 2021, 473· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Loyalität und ihr Preis

Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.

Klaus-Stephan von Danwitz· JURA 2021, 447
Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In der Klausur "Die Drei aus dem Stübchen" geht es um eine gemeinschaftlich begangene Diebstahlstat von drei Bekannten, die sich zusammenschließen, um wiederholt gemeinschaftliche Ladendiebstähle zu begehen. Schwerpunkt bildet die strukturierte Prüfung verschiedener Beteiligungsformen und Qualifikationen im Rahmen eines organisierten Diebstahls, einschließlich dem Mitführen einer Waffe.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Drogendealers, der nach gemeinsamer Einnahme von Heroin davon absieht, ärztliche Hilfe zu rufen, obwohl sein Freund aufgrund einer Überdosis in Lebensgefahr schwebt. Thematisch im Zentrum stehen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Abgrenzung von Fremd- und Selbstgefährdung, Ingerenz und die unterlassene Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBUnterlassenBetäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

Die Klausur thematisiert eine gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Aktion in einer Universitätsbibliothek, bei der es zu einem Diebstahl eines wertvollen Buches, zur Anbringung von Aufklebern in Bibliotheksbüchern, zum Hausfriedensbruch und zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kommt. Es werden insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Sachbeschädigung, räuberischem Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie Beteiligungsformen und Versuchstatbeständen behandelt.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einem Fahrzeugverkauf unter falschen Papieren, Problemen des Schadens beim Betrug und Untreue sowie der Einrichtung von geheimen Konten für Schmiergeldzwecke. Zusätzlich wird die strafprozessuale Verwertbarkeit von Unterlagen geprüft, die bei einer auf Gefahr im Verzug gestützten Durchsuchung sichergestellt wurden.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Spenden auf Kosten des Hauses

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.

Thomas Schröder· JURA 2018, 703
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+1 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Beziehung mit schwerer Folge

Die Klausur behandelt zahlreiche Straftatbestände aus dem besonderen Teil des StGB im Kontext einer Beziehung, die in Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen mündet. Der Sachverhalt prüft zudem eine Erfolgsqualifikation durch eine schwere Folge (Suizid der Geschädigten) infolge psychischer Belastungen. Es geht um die rechtliche Bewertung der Handlungen des Täters aus Sicht des Strafrechts.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2018, 670· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Bedrohung, § 241 StGB+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Sascha Knaupe· JA 2017, 434· 240 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBZulässigkeit der RevisionUntreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

Die Klausur behandelt verschiedene Problemfelder des Strafrechts, darunter den Verteidigungswillen bei Notwehr, das Überschreiten der Gebotenheitsgrenze (Exzess), die außertatbestandliche Zielerreichung und den subjektiven Rücktrittshorizont. Im Mittelpunkt stehen zwei Fallkonstellationen: Zum einen die Tötungshandlung durch A, die sich als überraschende Abweichung vom gemeinsam geplanten Vorgehen darstellt, sowie die Gewaltanwendung durch B in einer rivalisierenden Rocker-Konstellation mit anschließendem Rücktritt vom vollendeten Tötungsversuch.

Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Christoph Bauernschmitt· JA 2017, 348· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Die Klausur behandelt einen feuchtfröhlichen Abend und eine anschließende emotionale Eskalation, in deren Folge A seine Ehefrau E mit einem Beil tödlich verletzt, nachdem er eigentlich den Freund F treffen wollte. Die strafrechtlichen Fragen drehen sich insbesondere um dolus alternativus, Mordmerkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Zudem wird ein Fall von lebensrettender, aber nicht einvernehmlicher Blutspende durch den Halbbruder H behandelt.

Nicolas Böhm, Philipp Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

The Greenback Boogie

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.

Paul Krell, Lena Hülsen· JURA 2016, 92
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem eine Frau im Affekt mehrfach auf eine andere einsticht, wodurch diese tödlich verletzt wird. Im Anschluss planen die Hinterbliebenen einen Racheakt durch das Deponieren von Sprengsätzen, führen diesen aber letztlich nicht aus. Die Aufgabenstellung fordert eine gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des dolus eventualis, des unmittelbaren Ansetzens und der Verbrechensvorstufen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Fortgeschrittenenklausur prüft die Strafbarkeit einer Darlehensnehmerin (Betti) und ihrer Freundin (Franzi) im Zusammenhang mit der Verwendung einer selbst gefälschten Quittung sowie einer Falschaussage vor Gericht. Schwerpunktmäßig werden Täterschaft und Teilnahme, Urkundsdelikte, uneidliche Falschaussage und deren Berichtigung sowie die Verleitung zur Falschaussage behandelt.

Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Annemarie Schmoll· JA 2015, 511· 120 Min Bearbeitung
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
ZjS 2015Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs

Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).

Sebastian Laudien· ZJS 2015, 289
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)Abfangen von Daten, § 202b StGB+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations

Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.

Christopher Schöpe· ZJS 2014, 304
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 32· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

In der Klausur "Parkfreuden" werden strafrechtliche Probleme rund um die Nutzung eines manipulierten Behindertenparkausweises, das Erstellen einer Kopie mittels Passfoto, das Erschleichen von Leistungen, sowie Betrug durch Umetikettieren im Feinkostladen behandelt. Zusätzlich geht es um den Missbrauch von Ausweispapieren und die körperliche Auseinandersetzung mit einer Kassiererin nach Aufdeckung des Betrugs.

Tamina Preuß· JA 2013, 433· 120 Min Bearbeitung
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Der untreue Betreuer

A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.

Thomas Rotsch· ZJS 2013, 75
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa

Drei Freunde – Axel (A), Bruno (B) und Claus (C) – treffen sich regelmäßig in der Mensa einer Universität. C ist kein Student, will aber trotzdem zum günstigeren Studentenpreis essen und bittet A, für ihn mit dessen Uni-Karte zu bezahlen. Zudem nutzt B, der wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, ebenfalls die Karte von A, um den Studentenpreis zu erhalten. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob A, B und C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den Betrug gemäß § 263 StGB. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Betrugstatbestands, Täuschungshandlung und Dreiecksbetrug.

Andreas Raschke, mel., Julia Zirzlaff· ZJS 2012, 219
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Die Klausur behandelt Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Kontext einer Verwechslung (error in persona) des Angestifteten sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und die Problematik des § 28 StGB. Darüber hinaus werden die Strafbarkeit des Angestiftenden und des Täters sowie die Folgen einer Körperverletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden thematisiert.

Dr. Janika Sievert, Roland Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur thematisiert eine von Suizidwunsch und Sterbehilfe geprägte Konstellation mit zwei Söhnen, von denen der eine dem Vater ein tödliches Gift injizieren soll, während der andere das Gift bereitstellt. Es sind klassische Probleme der Täterschaft, Teilnahme und Rechtfertigungsgründe ebenso zu würdigen wie Fragen betreffend Fahrlässigkeit und Körperverletzung mit Todesfolge. Zusätzlich geht es um einen Ärztefall mit einer fehlerhaften Operation am falschen Knie.

Prof. Dr. Kristian Kühl, Dr. Nicolas Kneba· JA 2011, 426· 180 Min Bearbeitung
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Transporter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.

Michael Pösl, Felix Walther· ZJS 2010, 523
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses

Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, versuchter Beteiligung sowie der Frage nach Einwilligung. Im Mittelpunkt stehen die Ereignisse nach einem tödlichen Handgemenge zwischen A und B und die spätere Verabredung zwischen A und F zur Brandstiftung. Die Bearbeitung erfordert fortgeschrittene Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere zu den Straftatbeständen des Allgemeinen und Besonderen Teils sowie den strafbaren Versuch.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min Bearbeitung
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

Die Klausur behandelt zwei Sachverhalte: Zunächst unterlässt der Vater (V) die Rettung seines Sohns (S), nachdem seine Partnerin (L) ihn dazu drängt, worauf S ertrinkt. Im zweiten Teil kommt es zu einem Streit zwischen V und L, bei dem V nach einer Ohrfeige durch L in einen Abgrund stürzt und stirbt; L entfernt sich trotz erkannter Lebensgefahr für V. Geprüft werden strafrechtliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich Unterlassen, Tötung und Körperverletzung.

Patrick Alf Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeBrandstiftung, § 306 StGB Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht

Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.

Robert Esser· ZJS 2008, 629
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min Bearbeitung
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.

Peter Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBSchuld+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Der Fall 'Hafenlichter' behandelt eine Reihe von Vermögensdelikten rund um einen Überfall auf einen Taxifahrer, Körperverletzung und den Diebstahl eines Handys. Zusätzlich thematisiert er das Regressverbot. Der Sachverhalt umfasst die Prüfung strafbaren Verhaltens verschiedener Beteiligter, insbesondere des Täters A und der Lebensgefährtin L.

Namavicius· JA 2007, 190
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min Bearbeitung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
Verwandte Themen in BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
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