Staatsstrukturprinzipien des GG
Die Staatsstrukturprinzipien (Art. 20 GG) bilden das verfassungsrechtliche Fundament der Bundesrepublik: Demokratie-, Rechtsstaats-, Sozialstaats- und Bundesstaatsprinzip sowie das Republikprinzip (u.a. Art. 20, 28 GG) geben die organisatorische Grundordnung vor. Examensrelevante Streitstände: Bedeutung und Reichweite des Demokratieprinzips (Art. 20 I, II, 38 GG), Bindungswirkung der Strukturprinzipien gemäß Art. 79 III GG, Gewaltenteilung und deren Grenzen.
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Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsrecht – Bundestagsauflösung mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Abläufe einer Bundestagsauflösung. Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Umsetzung nach Grundgesetz. Es werden die Rollen und Befugnisse der obersten Bundesorgane analysiert.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Absprachen bei der Richterwahl
Die Klausur behandelt Grundlagen des Staatsorganisationsrechts am Beispiel von Absprachen bei der Richterwahl. Es werden die Rolle des Bundestags und des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante verfassungsrechtliche Prinzipien angesprochen. Ziel ist die grundlegende Vermittlung zentraler Zusammenhänge im politischen System Deutschlands.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Verspätete Verfassungsänderung?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen an Verfassungsänderungen, insbesondere bei verspätetem Wirksamwerden. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gesetzgebungsprozess und den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Es wird die Rolle der Staatsorgane und die verfahrensrechtliche Kontrolle vertieft geprüft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Eine Frage der Ehre
Die Klausur behandelt Fragen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere die Strukturprinzipien des Grundgesetzes und das Zusammenspiel der obersten Bundesorgane. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle verfassungsrechtliche Problemstellung mit Bezug zum Bundestag. Die Prüfung eignet sich für das Zweite Staatsexamen und setzt fundierte Kenntnisse im öffentlichen Recht voraus.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Demokratierettung in letzter Minute?
Die Anfängerklausur behandelt zentrale Fragen des Verfassungsrechts mit Blick auf das Demokratieprinzip und relevante staatsorganisationsrechtliche Mechanismen. Im Mittelpunkt stehen die Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien sowie das Wahlrecht und dessen Grundsätze. Die Klausur eignet sich für Studierende im frühen Studienverlauf, um grundlegende Strukturen und Konflikte im Staatsorganisationsrecht zu erfassen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Online-Wahl statt Briefwahl
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl aus Sicht des Staatsorganisationsrechts. Im Fokus stehen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip. Die Aufgabenstellung prüft die Vereinbarkeit einer Online-Wahl mit dem bestehenden Wahlrecht sowie verfassungsrechtliche Problemfelder.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Versammlungsverbots auf Bundesautobahnen, wie es § 13 I 3 VersG NRW vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung des Art. 8 GG sowie staatsorganisationsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Gesetzgebungsverfahren. Der Sachverhalt ist als Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde eingekleidet.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wirbel um das Wahlrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Wahlrecht und die Wahlrechtsgrundsätze. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle Kontroverse um Reformen des Wahlrechts und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Die Aufgaben bieten Gelegenheit, verfassungsrechtliche Prinzipien anhand eines praxisrelevanten Problems zu vertiefen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Der Klima-Gerichtshof
Die Klausur behandelt grundlegend das Staatsorganisationsrecht und beleuchtet die wichtigsten Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Anhand eines fiktiven Klima-Gerichtshofs werden Fragen zur Funktion und Zusammensetzung der obersten Verfassungsorgane thematisiert. Sie richtet sich an Studierende im Anfangsstudium.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Vizepräsidentin auf Abruf
Die Klausur befasst sich mit Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts und dem Status sowie den Aufgaben der Vizepräsidentin des Bundestags. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Prinzipien rund um die obersten Verfassungsorgane geprüft. Ziel ist es, ein Verständnis für die Funktionsweise und die Zusammensetzung des Bundestags im Kontext des Grundgesetzes zu entwickeln.
»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«
Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Abwesende Abgeordnete
Die Klausur befasst sich mit zentralen Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere den Anforderungen an die Beschlussfähigkeit des Bundestages und das Gesetzgebungsverfahren. Anhand eines Falles mit abwesenden Abgeordneten werden typische Probleme zu Quoren sowie zum Ablauf von Parlamentsentscheidungen behandelt. Ziel ist die Anwendung der staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze auf einen realitätsnahen Sachverhalt.
Dating-Apps und Bundeswehr
Die Klausur behandelt den Fall einer Berufssoldatin, die aufgrund der Nutzung einer Dating-App und damit verbundener Selbstdarstellung einen Disziplinarverweis wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (§ 17 SG) erhält. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Prüfung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Spannungsfeld zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der Bindung an dienstrechtliche Pflichten im Wehrdienstverhältnis.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.
»Waffenlieferungen in Kriegszeiten«
Die Anfängerklausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen einer Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. Zu prüfen ist, ob die Bundesregierung durch die Weigerung, parlamentarische Anfragen zu Waffenlieferungen an die Ukraine zu beantworten, die Rechte der Fraktion verletzt hat.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.
Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe
Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Unrepräsentative Demokratie?
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Paritätsgesetzes, das eine geschlechterparitätische Besetzung der Landeslisten zur Bundestagswahl vorschreibt. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Gleichstellungsauftrag, zu den Wahlrechtsgrundsätzen und zu den Rechten der politischen Parteien. Der fiktive Sachverhalt fordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Zusammenspiel von Gleichstellung und demokratischen Prinzipien.
Der meinungsstarke Ministerpräsident
Die Klausur behandelt einen Organstreit im Landesverfassungsrecht (NRW) über die rechtlichen Grenzen ministerpräsidentlicher Äußerungen zur politischen Betätigung einer Oppositionspartei im Kontext von Klimaprotesten. Kernprobleme sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern, insbesondere im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung.
Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule
Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Burkini im Schwimmbad
Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.
Schwangerschaftsabbruch 3.0
Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.
Der rechtsextreme Ortsvorsteher
Der Fall behandelt die Abberufung eines rechtsextremistischen Ortsvorstehers nach dessen Wahl durch den Gemeinderat in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Abberufung sowie mögliche verfassungsrechtliche Implikationen aufgrund der Parteizugehörigkeit der betroffenen Person.
E-Mobilität: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Der Fall befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Aktenvorlagen durch die Bundesregierung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche verfassungsrechtliche Konflikte zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und grundrechtlichen Positionen betroffener Unternehmen sowie Beamter.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete
Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.
»Das aufmüpfige Gericht«
Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.
Der erfinderische Steuergesetzgeber
Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.
Übungsklausur zum wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik des Parlamentsvorbehalts beim bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr, konkret am Beispiel einer Evakuierungsmission aus Libyen. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen, die Beteiligung des Bundestages gemäß ParlBG sowie zentrale Fragen aus dem Wehrverfassungsrecht.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
»Turbulenzen für die Teilchenforschung«
Die Klausur handelt von einem neu eingeführten Gesetz zur Sicherheit in der Teilchenforschung im Bundesland L und dessen Auswirkungen auf universitäre Forschungsvorhaben mit gefährlicher Technologie. Thematisiert werden gesetzgeberische Kompetenzen und mögliche Grundrechtseinschränkungen, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Die Oppositionsparteien im Bundestag stellen die Verfassungsmäßigkeit und inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes infrage.
Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG
Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.
Streikrecht aus Straßburg? Das beamtenrechtliche Streikverbot unter völkerrechtlichem Anpassungsdruck
Die Klausur behandelt das beamtenrechtliche Streikverbot und seine Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern deutsche Behörden an völkerrechtliche Vorgaben gebunden sind und ob das Streikverbot für Beamte mit höherrangigem Recht kollidiert.
Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«
Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.
Mehr direkte Demokratie? Gewagt!
Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
»Landeskleinkinder«
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.
Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?
Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Demokratisierung durch Militärausbildung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.
Versammlungsfreiheit am Flughafen
Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.
Examensklausur ÖR Bankenabgabe
Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Examensklausur ÖR Majonäse und Nugat
Es handelt sich um eine Examensklausur zum Staatsorganisationsrecht, die sich mit der Regelung der deutschen Rechtschreibung, deren Einführung durch die Kultusministerkonferenz und Landesministerien sowie die Problematik der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern befasst. Zentrale Themen bilden Gesetzesvorbehalt, die Wesentlichkeitstheorie, die Funktionen von Bund und Ländern im Bildungsbereich sowie schulrechtliche Aspekte. Die Klausur verlangt eine Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung
Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.
Staatsstrukturprinzipien des GG in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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