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Öffentliches Recht

Europäische Integration

Die Europäische Integration betrifft das Verhältnis zwischen deutschem Verfassungsrecht (insb. Art. 23, 20 GG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG) und Unionsrecht (z.B. Art. 49, 56 AEUV). Zentrale Prüfungsfragen: Verfassungsmäßigkeit unionsweiter Mechanismen wie der Bankenunion, Ultra-vires-Kontrolle bei Maßnahmen wie dem PSPP-Programm der EZB, und die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen EU-Entscheidungen (insb. Verfassungsbeschwerde). Examensklassiker: Anwendung und Reichweite des Integrations- und Identitätsvorbehalts, Grenzen der Kompetenzübertragung an die EU.

Zu diesem Thema haben wir 53 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 20251. Staatsexamen

»Nachhaltiges Chaos«

Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.

· JURA 2025, 2177· 300 Min Bearbeitung
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVerwaltungsvorschriftenVerfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Grundfreiheiten ohne Grenzen?

Die Klausur behandelt einen estnischen Pandemie-bedingten Reisebeschränkungsfall, der am Maßstab der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu prüfen ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das estnische Reiseverbot für bestimmte Mitgliedstaaten mit der aktiven Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV vereinbar ist. Es wird komplexes europarechtliches Problembewusstsein insbesondere im Umgang mit Grundfreiheiten verlangt.

· JURA 2025, 2137
Europäische Integration
JURA 2025Anfänger:innen

Vertrauenskrise im Bundestag

Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.

· JURA 2025, 2026· 120 Min Bearbeitung
Der BundestagOrganstreitverfahrenDer Bundespräsident+3 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europäisches Medienrecht – Das HikHak-Rewards-Programm und die Europäische Kommission

Die Klausur behandelt Fragestellungen des europäischen Medienrechts anhand eines Rewards-Programms im Kontext der Regulierung durch die Europäische Kommission. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundrechte, insbesondere die Bedeutung der EU-Grundrechtecharta, sowie Elemente der europäischen Integration. Daneben werden unionsrechtliche Grundlagen und die Wirkung des Unionsrechts angesprochen.

Yannick Schumacher, Julian Philippi· JuS 2025, 533· 240 Min Bearbeitung
EU-GrundrechteEuropäische Integration+4 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht

Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.

VerfassungsbeschwerdeEuropäische IntegrationBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen

Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.

Julian Kulaga, Dr. Hannes Hofmeister· JA 2024, 916· 240 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+13 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Sprechen Sie Lettisch?

Die Examensklausur behandelt die methodische Vorgehensweise im Öffentlichen Recht anhand eines europarechtlichen Falles. Zentral sind das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV, die Frage der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) sowie der Einfluss der nationalen Identität und des Unionsrechts auf nationale Regelungen im Bildungssektor. Die Studierenden müssen die unionsrechtliche Dimension anhand eines lettischen Gesetzes im Hochschulbereich und dessen verfassungsrechtlicher Überprüfung analysieren.

Luc von Danwitz· JURA 2024, 87
Europäische Integration
JURA 2023Anfänger:innen

»Die rüstige Rentnerin«

Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Freizügigkeits- und Gleichbehandlungsrechte von Unionsbürgern am Beispiel einer deutschen Rentnerin, die in Spanien lebt und aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von einer Teilnahme an den nationalen Meisterschaften ausgeschlossen wird. Thematisiert werden insbesondere der freizügigkeitsakzessorische Gleichbehandlungsanspruch, das Diskriminierungsverbot sowie die Horizontalwirkung im Privatrechtsverhältnis; prozessual wird die Formulierung einer zulässigen Vorlagefrage im Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH geprüft.

Europäische Integration+2 weitere
JA 2023Anfänger:innenFortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.

Till Seyer, Dr. Martin Schwamborn· JA 2023, 1010· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+12 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenStaatsstrukturprinzipien des GG+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Life in plastic, it’s fantastic (?)

Die Examensklausur behandelt die unionsrechtlichen und grundrechtlichen Fragestellungen einer EU-Verordnung, die ein Verbot von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff einführt. Zentrale Themen sind die prozessualen Besonderheiten der Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats, Gesetzgebungskompetenzen und das Gesetzgebungsverfahren sowie die Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Eigentumsgrundrecht im Kontext des Umweltschutzes.

Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zum Europarecht

Die Klausur thematisiert die unionsrechtliche Rechtsangleichungskompetenz nach Art. 114 AEUV anhand einer Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats gegen die Feuerwaffen-Richtlinie. Schwerpunkte liegen auf der unionsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz, der unionsrechtlichen Grundrechtsprüfung (insbesondere Eigentumsschutz aus Art. 17 GRCh) sowie der Abgrenzung zu Art. 84 AEUV.

Europäische Integration+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?

In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Unionsrechtliche Vorgaben für die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht

Die Klausur thematisiert unionsrechtliche Vorgaben für die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht am Beispiel der Insolvenz eines großen deutschen Reiseveranstalters. Schwerpunkte liegen auf der unmittelbaren Wirkung von EU-Richtlinien, Fragen mangelhafter Umsetzung und den sich daraus ergebenden staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen gegen Deutschland.

Europäische IntegrationHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+1 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Abschlussklausur Europarecht: Gute Nachbarschaft in Pandemiezeiten?

Österreich erhebt vor dem EuGH Klage gegen Deutschland, nachdem Deutschland während der Coronapandemie vorübergehende Grenzkontrollen zu Österreich einführt. Die Grenzkontrollen führen zu erheblichen Wartezeiten und wirtschaftlichen Einbußen, insbesondere für die österreichische Exportwirtschaft. Im Streit stehen die Vereinbarkeit der deutschen Maßnahmen mit den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts und das Verhältnis zwischen Pandemieschutz und wirtschaftlicher Freizügigkeit. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Grenzkontrollen im Lichte des Unionsrechts.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Recht auf Vergessenwerden I

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.

Toni Fickentscher· JURA 2021, 718
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Recht auf Vergessenwerden II

Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.

Zachariasz Hussendörfer· JURA 2021, 705
VerfassungsbeschwerdeUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0

Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.

Goldmann, Hinzen· JuS 2021, 442
Europäische IntegrationRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 2020Fortgeschrittene

Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern

Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.

Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Christina Epping· JA 2020, 691· 300 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen

Die Klausur thematisiert die Wahlprüfungsbeschwerde eines betreuten, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgers und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechtsausschlusses gem. § 13 Nr. 2 BWG unter Berücksichtigung der Wahlrechtsgrundsätze und der Grundrechte. Im zweiten Teil wird geprüft, ob dem Kläger wegen einer Verletzung von Verschwiegenheitspflichten und daraus resultierenden Gesundheitsschäden Amtshaftungsansprüche gegen das Land zustehen.

Thomas Becker, Johannes Heck· JA 2020, 440· 300 Min Bearbeitung
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Klausur behandelt Verfassungsbeschwerde, Grundrechtsprüfung, "Elfes"-Urteil.

Dr. Dr. Markus P. Beham, Lilly Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

So eine Art kalter Kaffee?

Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.

Weitere RechtsgebieteEuropäische Integration
JURA 2019Fortgeschrittene

»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete

Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.

Europäische IntegrationGrundlagen der GesetzgebungGesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten

Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.

Die BundesregierungOrganstreitverfahrenEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.

Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Felix Telschow· JA 2019, 440· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Über den Wolken

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.

Foroud Shirvani, Kevin Dziwis· JURA 2018, 298
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Schutz für Wald und Wasser?

In dieser Übungsklausur wird die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Warenverkehrsfreiheit und der Abgrenzung zwischen Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten. Ergänzend werden Aspekte des Verbraucherschutzes, Umweltrechts und europarechtlicher Haftung behandelt.

Jukic· JA 2017, 842· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtEuropäische IntegrationDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens

Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.

Maya Sofie Masuhr· JURA 2017, 553
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sozialtourismus?

Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.

Ermessen und VerhältnismäßigkeitEuropäische Integration+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.

Stefan Martini· ZJS 2017, 74
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Europäische Integration+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

Die Klausur behandelt die polnische Regelung zum Ausschluss von Rechtslenkern bei der Kfz-Zulassung und die Frage eines möglichen Verstoßes gegen EU-Grundfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Aufsichtsklage der EU-Kommission gegen die Republik Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Es geht insbesondere um die Unionsgrundrechte und deren Durchsetzung im Rahmen der europäischen Marktordnung.

Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora· JA 2016, 514· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie SatzungEuropäische Integration+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Europarecht – Die Pkw-Maut

Die Klausur behandelt die geplante Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und beleuchtet deren Europarechtskonformität. Im Mittelpunkt stehen die Diskriminierung ausländischer Pkw-Halter, die unionsrechtliche Kompetenz und einschlägige unionsrechtliche Normen. Der Sachverhalt gibt zahlreiche Hinweise zur Abwägung der Argumente der beteiligten Staaten und des Bundesverkehrsministers.

Europäische Integration+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.

Maximilian Dombert· JURA 2015, 938
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Streikrecht aus Straßburg? Das beamtenrechtliche Streikverbot unter völkerrechtlichem Anpassungsdruck

Die Klausur behandelt das beamtenrechtliche Streikverbot und seine Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern deutsche Behörden an völkerrechtliche Vorgaben gebunden sind und ob das Streikverbot für Beamte mit höherrangigem Recht kollidiert.

BeamtenrechtVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Europäische Integration+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch

Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.

Fabian Michl· JURA 2015, 202
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeEuropäische Integration+2 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen

A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.

Dr. Nils Grosche· ZJS 2015, 91
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

(K)eine andere Wahl?“

Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Bundestagswahlen und geht auf die Rechtmäßigkeit der unbeschränkten Briefwahl ein. Im Mittelpunkt steht eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers, der die Ungültigkeit der Wahl wegen der Sperrklausel und der Regelungen zur Briefwahl geltend macht. Zu prüfen sind insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und die relevanten verfassungsrechtlichen Normen.

Der BundestagPolitische ParteienBürger und Einwohner+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht: Burka-Verbot

Im Mittelpunkt des Falls steht eine französische Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die sich gegen das in Frankreich eingeführte Verbot der Gesichtsverhüllung (Burka-/Niqab-Verbot) im öffentlichen Raum wendet. Sie erhebt nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich in ihrer Religionsfreiheit, Privatheit und Gleichbehandlung verletzt sieht. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des europäischen Menschenrechtsschutzes, insbesondere kollidierende Grundrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit sowie staatliche Interessen an Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Gleichberechtigung. Schwerpunkte liegen auf Zulässigkeit, Schutzbereichsbestimmung und der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der EMRK, einschließlich Diskriminierungsfragen und des Beurteilungsspielraums (margin of appreciation) der Vertragsstaaten.

Alix Schlüter· ZJS 2014, 548
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Fall Europarecht – Die freizügigkeitswillige Gesellschaft

Die Klausur behandelt die Frage der grenzüberschreitenden Umwandlung einer Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union und die Vereinbarkeit von nationalen Einschränkungen mit der Niederlassungsfreiheit nach Unionsrecht. Im Mittelpunkt steht der Fall einer italienischen Gesellschaft, die ihren Sitz nach Ungarn verlegen möchte, sowie die unionsrechtliche und nationale Bewertung der Möglichkeit dieser Umwandlung, insbesondere unter Bezug auf die VALE-Entscheidung des EuGH.

Europäische Integration
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten

Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.

Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein privates Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern auf seinem Gelände untersagen darf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Grenzen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld zum Hausrecht privater Eigentümer öffentlicher Einrichtungen. Die Aufgabenstellung verlangt eine Überprüfung der materiellen Rechtslage aus öffentlich-rechtlicher Sicht.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min Bearbeitung
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurEuropäische IntegrationFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Die Zuständigkeit der EU zur Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen

Die Klausur thematisiert die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Errichtung eigener Verwaltungseinrichtungen am Beispiel einer geplanten Verordnung im Umweltschutzbereich. Geprüft werden die Wahl der Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Agentur, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Erfolgsaussichten einer Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die erlassene Verordnung.

Jürgen Bast· JURA 2013, 403
Europäische Integration
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Stadt und der Müll

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung mit besonderem Fokus auf das Kostendeckungsprinzip und das Gebot der Leistungsäquivalenz. Es werden sowohl die Voraussetzungen für die Gebührenerhöhung aufgrund investitionsbedingter Mehraufwendungen als auch die sachliche Rechtfertigung verschiedener Gebührenmaßstäbe für Haushalte und Gewerbe thematisiert. Im Vordergrund steht die Prüfung der Vereinbarkeit der Satzung mit den Bestimmungen des einschlägigen Ausführungsgesetzes zum KrWG und des kommunalen Abgabenrechts.

Die SatzungKommunale SatzungenWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ärger mit dem 'Dosenpfand'

Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit nationaler Regelungen zur Einführung eines Pflichtpfandsystems auf Einwegverpackungen mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit und die Möglichkeit eines Staatshaftungsanspruchs wegen eines dabei entstandenen Schadens. Untersucht wird insbesondere, ob die Umstellung und der Wegfall bisheriger Befreiungen unzulässige Beschränkungen des freien Warenverkehrs darstellen oder zu entschädigungspflichtigen Rechtsverletzungen führen.

Ariane Dörr, Michael Köber· JA 2012, 197· 300 Min Bearbeitung
Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2009Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung

Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.

Ruben Martini· JURA 2009, 859
Abstrakte NormenkontrolleStaatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der Gesetzgebung+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR »VW – Von wegen« – Verstößt das VW-Gesetz gegen Gemeinschaftsrecht?

Die Examensklausur behandelt die Frage, ob das VW-Gesetz gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, insbesondere gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Es wird ein Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland simuliert, mit Fokus auf die gesellschaftsrechtlichen Sonderregelungen zugunsten des Landes Niedersachsen und deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht. Der Fall setzt Kenntnisse im Europarecht und in der Prüfung unionsrechtlicher Grundfreiheiten voraus.

Kay-Uwe Neumann· JURA 2009, 704
Grundfreiheiten: ÜberblickNiederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUVDienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr

Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.

Eva Julia Lohse· JURA 2009, 458
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEuropäische Integration+3 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Die Klausur behandelt die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission. Thematisiert wird, welche verwaltungsprozessualen Wege zur Verfügung stehen, um die zügige Rückzahlung der Beihilfe im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen das Verhältnis von Europäischem und deutschem Verwaltungsrecht sowie die praktische Umsetzung der Kommissionsvorgaben.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidEuropäische IntegrationDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2

Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand

Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit der Richterschaft für rechtswidrige Urteile und dem sogenannten Richterspruchprivileg. Im Zentrum steht die Frage, ob aufgrund einer Nichtvorlage an den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ein Amtshaftungsanspruch besteht und inwiefern nationale und europäische Rechtsgrundlagen hierfür einschlägig sind.

Dr. Dr. Ralph Christensen, Dr. Kent D. Lerch· JA 2007, 427· 300 Min Bearbeitung
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Ungesund

In diesem Fall bewirbt sich Benjamin Backes als Beamter, verschweigt eine lebensbedrohliche Organfunktionsstörung und wird nach mehreren Jahren aufgrund eines darauf zurückzuführenden Schlaganfalls rückwirkend entlassen. Die Stadt Saarheim nimmt seine Beamtenernennungen zurück und fordert die Rückzahlung der erhaltenen Besoldung, abzüglich Sozialhilfesatz, was Backes mit einer Klage angreift. Umstritten ist insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Rücknahme der Ernennung, die damit verbundene Rückforderung und die Frage nach einer möglichen Diskriminierung aufgrund der Behinderung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ungesund
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Europäische Integration+5 weitere
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