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Öffentliches Recht

Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Die Bekanntgabe (§ 41 VwVfG) ist Wirksamkeitsvoraussetzung für Verwaltungsakte (§ 43 I VwVfG). Streitstände ergeben sich u.a. zur Bekanntgabe durch unzuständige Behörden, zum Bekanntgabewillen oder bei fehlender Kenntnisnahme des Adressaten. Weitere Klassiker: Bekanntgabe gegenüber juristischen Personen und Sonderkonstellationen (z.B. Verstorbene, Minderjährige), gesetzliche Bekanntgabefiktion (§ 41 II VwVfG), förmliche Zustellung (§§ 3–7 VwZG).

Zu diesem Thema haben wir 27 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.

Dr. Philipp Overkamp· JuS 2026, 618· 300 Min Bearbeitung
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+6 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!

A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+4 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail

Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.

Professorin Dr. Anika Klafki, Johannes Christopher Reichenbach· JuS 2026, 424· 120 Min Bearbeitung
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+4 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.

Professor Dr. Eckhard Pache, Ass. iur. Amelie Volkert· JuS 2024, 1146· 120 Min Bearbeitung
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte

C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.

Timon El-Sherif· ZJS 2023, 809
Der Verwaltungsakt in der KlausurUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Cave Canem!

Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Florian Berger· JURA 2023, 97
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Wildtierzirkus

Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.

Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung

Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.

Henning Tappe· JURA 2021, 820
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GrundlagenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.

Jens Gerlach· JURA 2020, 1246
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Rechtsverordnung+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Nacktkatzenzuchtverbot

Der Fall behandelt das Zuchtverbot und die Kastrationsanordnung von Canadian-Sphynx-Katzen auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Sinnesorgan Tasthaare. Zentrale Aspekte sind die Anwendung des § 11b TSchG (Qualzucht), das Ermessen nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TSchG sowie die sofortige Vollziehung und den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Theresa Rammelt, Antje Schulz· JURA 2019, 1207
Ermessen und VerhältnismäßigkeitBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Prüfungsstress im Jurastudium

Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Die Merkmale des VerwaltungsaktsWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen Verwaltungsakten+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Rückforderung rechtswidriger Beihilfeleistungen

Ein Beamter erhält Beihilfeleistungen, die von seiner Ehefrau im Rahmen einer unrechtmäßigen Absprache mit einer Sachbearbeiterin durch gefälschte Anträge erschlichen werden. Es geht um die Rückforderung der zu Unrecht bewilligten Beihilfe, die zivilrechtliche Stellvertretung im ÖR, die Zurechnung des Handelns, die Bekanntgabe der Verwaltungsakte, sowie die Ermessensausübung nach § 48 II VwVfG.

Sebastian Thess· JURA 2018, 1168
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung

Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.

Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Marco Penz· JURA 2016, 802
Versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda

Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.

Christoph Brüning, Pino Bosesky· JURA 2015, 1375
Der öffentlich-rechtliche VertragDie BaugenehmigungZulässigkeit der Verpflichtungsklage+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Doktor Ade«

Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.

Armin von Weschpfennig· JURA 2014, 1055
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Subventioniertes Freibad

Die Klausur behandelt die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für die Modernisierung eines Freibades. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen der Rücknahme nach § 48 VwVfG (hier: Art. 48 BayVwVfG), die Selbstbindung und Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften sowie die kommunalrechtlichen Aspekte der Vertretung und Form. Besondere Bedeutung kommt dem förderschädlichen Maßnahmebeginn und dessen rechtlicher Beurteilung im Verhältnis zur Verwaltungspraxis zu.

Valerius, Zehetgruber· JA 2014, 439· 300 Min Bearbeitung
Bekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenAusführung der Gesetze durch die VerwaltungRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung thematisiert, durch welche ein schulpflichtiges Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in einen Schulkindergarten eingewiesen wird. Der Fokus liegt auf der verwaltungsrechtlichen Prüfung nach niedersächsischem Schulrecht, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensfehler, Ermessensausübung und den Anspruch gegen die Einweisung in einen bestimmten Schulkindergarten.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen

Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.

Mathias Hong· JURA 2012, 473
Bekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenWiederholung+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“

Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.

a.Z. Dr. Marcel Krumm· ZJS 2012, 356
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?

Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.

Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Besser rechtzeitig handeln? Zur Bindungswirkung eines Vorbescheids

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Frage der drittschützenden Vorschriften im Baurecht. Besonders relevant ist die Bindungswirkung eines Vorbescheids für das weitere Baugenehmigungsverfahren.

Sarah Holdau· JURA 2010, 618
Die BaugenehmigungDie Merkmale des Verwaltungsakts+2 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Schlachthof

Die Klausur zum Fall 'Schlachthof Saarheim' behandelt die Gebührenfestsetzung und Abwicklung eines städtischen Schlachthofs, dessen Nutzung, Gebührenkalkulation und Abrechnung im Streit zwischen den beteiligten Fleischgroßhändlern und der Verwaltung zum Problem werden. Zentral sind das verwaltungsrechtliche Verfahren der Gebührenfestsetzung, die anwenderseitige Korrekturen sowie Rückerstattungsansprüche nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Sachverhalt thematisiert auch die Wirksamkeit und die formellen Voraussetzungen von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit kommunalen Satzungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Schlachthof
Die SatzungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Keinen Platz den Drogen

Im Stadtmauerpark Saarheim wurde mittels Allgemeinverfügung nach § 12 Abs. 3 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Bezug zur Drogenszene verhängt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch einen Betroffenen. Es werden insbesondere verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Keinen Platz den Drogen
Kommunale SatzungenRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
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Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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