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Jurafuchs
Strafrecht

Schuld

Die Schuld (§§ 19–21, 323a StGB) ist dritter Prüfungspunkt der Straftat und setzt individuelle Vorwerfbarkeit voraus. Zentrale Themen sind Schuldfähigkeit (inkl. Ausschlussgründe wie § 20 StGB: seelische Störungen, Rausch), actio libera in causa (a.l.i.c.), sowie Promillegrenzen und die Berechnung von Blutalkoholwerten. Examensklassiker: Schuldunfähigkeit wegen Rauschs (§ 20/§ 323a), Teilnehmer an Taten schuldunfähiger Kinder (§ 29), Vorsatz-Fahrlässigkeit bei Trunkenheitsfahrten.

Zu diesem Thema haben wir 85 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

· JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min Bearbeitung
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 166· 300 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBObjektive ZurechnungSchuld+6 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.

Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Dipl.-Jur. Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min Bearbeitung
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele

Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2024, 322· 120 Min Bearbeitung
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSchuld+2 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.

Klesczewski, Schröder· JuS 2023, 837
UnterlassenRechtfertigungsgründeSchuld+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.

Rönnau, Saathoff· JuS 2023, 439
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.

Bischoff, Guntermann· JuS 2022, 1063
Unterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besondere Verfahren+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der leichtgläubige Zechkumpan

Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.

Erik Weiss· JURA 2021, 1387
Versuch und RücktrittSchuld+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Impfausweise und Atteste

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.

Alexander Heinze· JURA 2021, 1252
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.

Scholler· JuS 2021, 1153
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

*"Nicht ohne meine Kutte!

Die Klausur behandelt die Frage, ob und wie das Urteil gegen den Metal-Fan R wegen Verstoßes gegen das Kennzeichenverbot nach dem Vereinsgesetz erfolgreich im Wege der Revision angegriffen werden kann. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Aspekten, insbesondere der Zulässigkeit und dem Verfahren der Revision. Sachlich-rechtliche Fehler sind ausdrücklich ausgeschlossen; zu prüfen ist ausschließlich das Revisionsrecht.

Gerhold, Höft· JA 2021, 994· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte

Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugen­aussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.

Schwürzer· JuS 2021, 676
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Beleidigung, § 185 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Loyalität und ihr Preis

Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.

Klaus-Stephan von Danwitz· JURA 2021, 447
Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit

Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.

Johannes Makepeace· JURA 2021, 378
SchuldTotschlag, § 212 StGB+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brennende Wut«

Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.

Matthias Fahrner· JURA 2020, 1259
Brandstiftung, § 306 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.

Lorenz, Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Gute« Neujahrsvorsätze

Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.

Stephan Berndt, Celina Serbest· JURA 2017, 587
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Person durch Manipulation eine andere zu einer schweren Gewalttat anstiftet. Thematisiert werden Heimtücke, verschiedene Körperverletzungsdelikte, die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Irrtumsfragen im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit und Täterschaft. Die Frage richtet sich auf die Strafbarkeit beider Beteiligten.

Ra dde· JA 2016, 818· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBBedrohung, § 241 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Niedrige Beweggründe

Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.

Nikolaus Bosch· JURA 2015, 803
Mord, § 211 StGB+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Liebe mit Hindernissen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland, die Rolle des Ubiquitätsprinzips sowie die strafrechtlichen Abgrenzungen von Täterschaft und Teilnahme. Weitere thematisierte Delikte sind Sachbeschädigung durch Graffiti, Nachstellung (Stalking), Beleidigung sowie eine tödliche Körperverletzung mit einer Schusswaffe. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.

Bürger· JA 2015, 271· 120 Min Bearbeitung
Beleidigung, § 185 StGBTäterschaft und TeilnahmeSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.

Puschke· JA 2014, 32· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.

Manuel Ladiges· JURA 2013, 844
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Wer den Pfennig nicht ehrt …«

Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.

Dr. Grischa Merkel· JURA 2013, 152
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Juwelen und Jokus

Die Klausur behandelt einen Erbfall, bei dem nach dem Tod des Erblassers steuerrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen aufkommen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO sowie die Bedeutung des Kompensationsverbots und die Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO. Weitere Aspekte sind Fragen des Vorsatzes, der Fahrlässigkeit und Irrtumsproblematiken im Kontext der Abgabenordnung.

Georg Steinberg, Jan Merzrath· JURA 2011, 964
Betrug (§ 263 StGB)Schuld
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte

Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.

Stefan Seiterle· JURA 2011, 958
Brandstiftung, § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.

Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen

Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.

Katrin Gierhake· JURA 2010, 312
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend

Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.

Holm Putzke· JURA 2009, 631
Jugendgerichtsgesetz (JGG)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & AblaufTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.

Sven Henseler· JURA 2009, 554
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Kausalität+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die Rockband

Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· JURA 2009, 465
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

René Sengbusch· JURA 2009, 307
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit eines Pkw-Fahrers geprüft, der beim verbotswidrigen Parken am Osterdeich in Bremen ein selbst gefertigtes "Presse"-Schild ausgelegt und beim Wegfahren eine Hilfspolizistin gefährdet sowie leicht verletzt hat. Es geht um die rechtliche Bewertung eines gefälschten Presseausweises, eines möglichen Betruges sowie um Verkehrsdelikte mit Körperverletzungsfolge.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.

Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBSchuld+5 weitere
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