Grundrechtskonkurrenzen
Grundrechtskonkurrenzen betreffen das Verhältnis mehrerer Grundrechte zueinander, wenn ein staatlicher Eingriff zugleich verschiedene Schutzbereiche berührt. Zentrale Normen sind Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 GG (Eigentum), Art. 3 GG (Gleichheit). Examensrelevant: Konkurrenz zwischen Berufsfreiheit und Eigentum, Spezialitäts- und Subsidiaritätsprinzip, verdrängende/hinzutretende Konkurrenz.
Zu diesem Thema haben wir 42 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz
Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.
Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten
Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.
Konsumverbot von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines bundesgesetzlichen Konsumverbots von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitssatz. Thematisiert werden zudem Fragen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und die Erforderlichkeit des Gesetzes. Der Sachverhalt beruht auf aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und richtet sich an Studierende im Grundstudium des Öffentlichen Rechts.
»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«
Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der twitternde Bürgermeister
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.
»Die ›kleine‹ Online-Durchsuchung«
Die Klausur behandelt eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen § 100a Abs. 1 S. 3 StPO, der staatlichen Stellen den Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten in Instant-Messengern ermöglicht. Im Zentrum stehen verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), Fragen der Grundrechtskonkurrenzen, sowie klassische Zulässigkeitsfragen bei der Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist u.a. das Verhältnis zu Telekommunikationsgeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung.
»Vereinsverbot oder Medienzensur?«
Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie
Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph
Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.
»Das letzte Dorf«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.
»Gelöscht wird nicht – oder doch?«
In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit
Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.
Twitter und Hafer
Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.
Wahlkampf der Maschinen
Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.
Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende
In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.
Berliner Mietendeckel
Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.
Justizfreunde
Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)
Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.
Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb
Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.
Recht auf Vergessenwerden I
Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.
Recht auf Vergessenwerden II
Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.
Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.
ACAB = Beleidigung?
Die Klausur behandelt die Frage, ob das öffentliche Tragen eines „ACAB“-Schriftzugs durch einen 16-Jährigen eine Beleidigung gegenüber der Polizei als Kollektiv und/oder einzelnen Beamten darstellt. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsbeschwerde des Jugendlichen, die Reichweite der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG, die Anforderungen an zulässige Kollektivbeleidigungen und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Minderjähriger.
Stille Nacht
Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feiertagsgesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.
Der Gesichtsschleier in der Schule
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.
Ein Dach über dem Kopf
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.
tagesshow im Bundestag
Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.
»Was ist und darf ein audiovisueller Mediendienst?«
Der Sachverhalt beschreibt einen international betriebenen Online-Mediendienst mit einer Video-Subdomain, deren Inhalte von deutschen Behörden wegen propagandistischen Charakter und möglicher Nähe zum 'Islamischen Staat' gesperrt wurden. Die Klausur stellt unter anderem die unionsrechtliche und nationale Einordnung des audiovisuellen Mediendienstes sowie die Prüfmöglichkeiten öffentlicher Behörden in den Vordergrund. Sie behandelt das Zusammenwirken von Medienfreiheit, unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Eingriffen.
Metal-Sampling
In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.
Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens
Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.
Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.
Im Zweifel gegen die Freiheit?
Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.
Der unmoralische Bebauungsplan
Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.
Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit
Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.
Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND
Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.
Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.
Versammlungsfreiheit am Flughafen
Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.
Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.
Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins
Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.
Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?
Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.
Übungsklausur ÖR Die unfaire Professorenbewertung
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um die Bewertung von Lehrerinnen, Lehrern und Professoren im Internet auf Plattformen wie Spickmich.de und MeinProf.de. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse dieser Grundrechte sowie deren Wechselwirkung.
Grundrechtskonkurrenzen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen