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Strafrecht

Totschlag, § 212 StGB

Totschlag (§ 212 StGB) erfasst die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die besonderen Mordmerkmale (§ 211 StGB). Im Mittelpunkt stehen Abgrenzungen zu Mord (§ 211), zur Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 223, 224 StGB), Versuch (§ 22 StGB) sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, etwa Notwehr (§ 32 StGB). Examensklassiker: Abgrenzung Totschlag/Mord, fehlgeschlagener Versuch, Putativnotwehr.

Zu diesem Thema haben wir 78 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min Bearbeitung
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen

In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Käse – Das Gold der einfachen Leute

Die Klausur thematisiert die strafrechtlichen Abgrenzungen zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls, einschließlich der Frage, wann ein Werkzeug als gefährlich gilt. Zudem wird die objektive Zurechnung einer schweren Folge behandelt. Die Fallkonstruktion verknüpft praktische Probleme des Allgemeinen Teils mit der Anwendung zentraler Delikte des Besonderen Teils.

Esser, Kania· JA 2025, 824· 120 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.

Petersen· JA 2025, 649· 120 Min Bearbeitung
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das falsche Holster

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.

Martin Heuser· ZJS 2025, 534
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ehe (es fünf vor zwölf ist)

In diesem Fall geht es um ein Ehepaar, bei dem beide Partner unabhängig voneinander versuchen, das Leben des Mannes M zu beenden: F mischt mit Tötungsabsicht ein Medikament in den Wodka ihres Ehemanns, ohne von seinem eigenen Vorhaben zu wissen. M plant zur gleichen Zeit seinen Suizid und gibt ebenfalls ein Medikament in die Flasche, ahnungslos über die Handlung der F. Die Wirkstoffe neutralisieren sich gegenseitig, sodass M seinen Suizidversuch zunächst überlebt und unbeabsichtigt durch einen Unfall ums Leben kommt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur Kausalität, objektiven Zurechnung und zur Abgrenzung unmittelbarer von mittelbarer Täterschaft sowie zur Strafbarkeit des Versuchs nach StGB.

Totschlag, § 212 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB

Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2024, 1040
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Dipl.-Jur. Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min Bearbeitung
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr

F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.

Anna-Sophia Folly· ZJS 2024, 420
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Heimweg nach dem Stammtisch

Die Klausur behandelt ein Geschehen rund um alkoholisierten Fahrzeuggebrauch nach einem Stammtisch und einen anschließenden Verkehrsverstoß mit Gefährdung und Sachschaden. Die strafrechtliche Prüfung richtet sich auf das Verhalten des alkoholisierten S sowie der D als Fahrerin und beinhaltet Fragen zur Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die Prüfung der §§ 212, 211, 315d StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Schach· JA 2024, 113· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe

Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.

Ass. jur. Ruben Doneleit· ZJS 2023, 1079
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die 'Billiger-tanken-GmbH'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Eigentums- und Vermögensdelikte anhand von Tankstellenfällen, bei denen ein Täter ohne Bezahlung Benzin entwendet. Schwerpunkt der Prüfung ist das Verhalten des Täters sowohl bei spontaner als auch bei wiederholter Begehung vor dem Hintergrund eines wirksamen Eigentumsvorbehalts. Zu analysieren sind insbesondere Diebstahl und Betrug in Bezug auf den Kraftstoff sowie Eigentumsverhältnisse beim Sachentzug.

Dümmler, Pokorny· JA 2023, 115· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.

Robert Esser, Stefan Kim· JURA 2022, 1333
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Die missglückte Hauptverhandlung

Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.

Semmelmayer· JA 2022, 585· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBBegünstigung (§ 257 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte im Rahmen einer Anklageschrift sowie das Prüfungssetting einer Hauptverhandlung inklusive Verständigung. Im Mittelpunkt stehen Sportwettenbetrug, Brandstiftung, Verkehrsdelikte, Urkundendelikte und Körperverletzung. Die Aufgaben betreffen materielles sowie prozessuales Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision und Verteidigung.

Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JURA 2021Schwerpunktbereich

Kriminologie Fortgeschrittenenklausur

Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.

Grundlagen+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die missglückte Berufung

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Revisionsklausur im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls. Im Mittelpunkt stehen sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Fragen zur Wirksamkeit und Handhabung von Berufung und Revision, insbesondere im Hinblick auf Zustellungsmängel und Verfahrensrechte.

Lauer· JA 2021, 763· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzliche Trennung

Die strafrechtliche Urteilsklausur 'Schmerzliche Trennung' befasst sich mit einer gemeinschaftlich begangenen Tat zweier Beschuldigter, die im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mittels Gewalt und Drohungen eine bewegliche Sache entwendeten und anschließend eine weitere vermögensrelevante Handlung durch Nötigung erreichten. Die Sachverhaltsanalyse konzentriert sich auf Raub, räuberische Erpressung und Körperverletzung im Zusammenspiel mit Täterschaft und rechtlichen Zusammenhängen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts.

Bischoff, Kothe· JA 2021, 591· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.

Alexander Benz· ZJS 2021, 522
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

Die Klausur behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum bei einer Notstandshandlung, in der ein vermeintlich in Gefahr befindlicher Säugling im Auto tatsächlich eine Puppe ist. Zudem wird die Strafbarkeit eines Beteiligten thematisiert, der von der falschen Tatsachenkenntnis des Haupttäters ausgeht und dennoch bei der Sachbeschädigung mithilft.

Schreiber, Steinle· JA 2021, 473· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit

Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.

Johannes Makepeace· JURA 2021, 378
SchuldTotschlag, § 212 StGB+1 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.

Penkuhn, Petersen· JA 2021, 206· 120 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Totschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Kontext einer Triage-Entscheidung während der Corona-Pandemie: Ein Arzt entscheidet, welche von zwei Patientinnen das letzte Intensivbett erhält, wobei Anstiftung durch einen Krankenpfleger sowie die Themen Notwehr, Nötigung und das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag zu prüfen sind. Weiterhin geht es um eine Auseinandersetzung im Supermarkt, bei der es um Toilettenpapier, eine Wegversperrung und einen Faustschlag geht. Geprüft werden verschiedene Delikte einschließlich versuchtem Tötungsdelikt durch Unterlassen, Anstiftung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Esser, Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne

Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.

Cornelius, Birner· JA 2020, 188· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBBesonderer TeilTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag

A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.

Carolin Hermann, M.mel.· ZJS 2020, 150
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)

Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 132
Subjektiver TatbestandTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt eine Revision in einem Strafverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Prüfungsrelevant sind hier die Wahlfeststellung, Befangenheit eines Schöffen, Fragen zur Verwertung von Beweismitteln nach Polizeirecht, Beschränkungen und Grenzen der Revision sowie Besonderheiten bei der Gesamtstrafenbildung und der Zurückverweisung an ein Gericht niedrigerer Ordnung.

Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBTotschlag, § 212 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Die digitale Selbstschussanlage

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.

Christian Trentmann· JURA 2019, 330
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeit+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: „Tod auf Rezept?“

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Korn und Schrot

A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.

Georg Steinberg, Sarah Bayer· ZJS 2017, 225
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSubjektiver Tatbestand+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein zauderndes Trio

A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem eine Frau im Affekt mehrfach auf eine andere einsticht, wodurch diese tödlich verletzt wird. Im Anschluss planen die Hinterbliebenen einen Racheakt durch das Deponieren von Sprengsätzen, führen diesen aber letztlich nicht aus. Die Aufgabenstellung fordert eine gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des dolus eventualis, des unmittelbaren Ansetzens und der Verbrechensvorstufen.

Nix· JA 2015, 748· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Lady Macbeth

Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur befasst sich mit der Revision eines Nebenklägers im Strafprozess nach einem Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge. Thematisiert werden die gerichtliche Besetzung als Schwurgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit der Nebenklagerevision, denkbare Verfahrensfehler (u.a. kein Schlussvortrag für den Nebenkläger) sowie die Beschwer bei Verfahrensverstößen zuungunsten des Prozessgegners. Im materiellen Recht steht insbesondere das Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge im Mittelpunkt.

Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBMeineid, § 154 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?

Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.

UnterlassenTotschlag, § 212 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt verschiedene Straftatbestände wie Diebstahl, Körperverletzung und Aspekte der Mittäterschaft. Im Mittelpunkt stehen zwei Täter, die gemeinsam einen Kiosk überfallen und später bei einem zweiten Versuch einen Verfolger anschießen. Der Fokus liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des gemeinsamen Vorgehens und der körperlichen Verletzung im Verfolgerfall.

Nix· JA 2015, 24· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Im Schwitzkasten

K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Sanktionenlehre

Die Klausur behandelt eine Gewalttat von Jugendlichen/Jungerwachsenen im Drogenmilieu, die zur Tötung eines Opfers führt und prüft die Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach dem Jugendgerichtsgesetz, insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Strafzumessung und Verfahrensrecht. Dazu zählen die Fragen zur Verfahrensverbindung, richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit sowie aktuelle Gesetzesänderungen im JGG. Es wird auch auf die Vereinbarkeit des beabsichtigten Schuld- und Strafausspruchs mit den Regeln des Jugendstrafrechts eingegangen.

Robert Esser· JURA 2013, 643
Jugendgerichtsgesetz (JGG)+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

Die Klausur behandelt den Fall eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten, der im Wege der Revision gegen das Urteil vorgeht. Thematisiert werden unter anderem die Voraussetzungen der Revision, mögliche Fehler im Verfahren, Fragen zu Mord/Totschlag einschließlich Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.

Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBMord, § 211 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Segeltour mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine dramatische Segeltour auf dem Bodensee, bei der vier Personen nach dem Kentern ihrer Yacht in Lebensgefahr geraten. Alfred (A) wirft aus einer Notlage heraus seinen Begleiter Bernhard (B) aus dem Rettungsboot, um zwei leichtere Mitreisende (C und D) aufnehmen zu können. B überlebt zunächst, stirbt jedoch später im Anschluss an eine Krankenhausentlassung an den gesundheitlichen Folgen des Vorfalls. Im Kern ist zu prüfen, ob sich A wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der objektiven Zurechnung sowie möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Die Klausur behandelt Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Kontext einer Verwechslung (error in persona) des Angestifteten sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und die Problematik des § 28 StGB. Darüber hinaus werden die Strafbarkeit des Angestiftenden und des Täters sowie die Folgen einer Körperverletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden thematisiert.

Sievert, Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation

Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer

Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.

KausalitätSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist

Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.

Georg Steinberg· ZJS 2010, 518
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ehren- und andere Schulden

A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.

Holger Niehaus· ZJS 2010, 396
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Bankräuber und sein Umfeld

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Banküberfalls, bei dem der Täter mit einer geladenen Pistole und Skimaske eine Bank betritt, eine Geisel nimmt und Bargeld erbeutet. Der Sachverhalt umfasst Hausfriedensbruch, Raub, erpresserische Menschenraub, Tötungsdelikte, psychische Beihilfe sowie die Rolle der Freundin und des Freundes des Täters; dabei werden auch Gefährdungszusammenhänge und Konkurrenzen angesprochen.

Ingo Bott, Andreas Pfister· JURA 2010, 226
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“

Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.

RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend

Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.

Holm Putzke· JURA 2009, 631
Jugendgerichtsgesetz (JGG)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & AblaufTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Segelboot

In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 550
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Bis der Arzt kommt

In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Markus Wagner· ZJS 2009, 419
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.

Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

Die Klausur behandelt zwei Sachverhalte: Zunächst unterlässt der Vater (V) die Rettung seines Sohns (S), nachdem seine Partnerin (L) ihn dazu drängt, worauf S ertrinkt. Im zweiten Teil kommt es zu einem Streit zwischen V und L, bei dem V nach einer Ohrfeige durch L in einen Abgrund stürzt und stirbt; L entfernt sich trotz erkannter Lebensgefahr für V. Geprüft werden strafrechtliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich Unterlassen, Tötung und Körperverletzung.

Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

21 - 32· ZJS
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Verwandte Themen in BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
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