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Jurafuchs
Strafrecht

Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Der schwere Raub (§ 250 StGB) verschärft die Strafandrohung des Raubes (§ 249 StGB) bei qualifizierenden Umständen wie dem Beisichführen oder Verwenden von Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder bei bandenmäßiger Begehung. Zentrale Streitstände betreffen den Waffenbegriff (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a), das gefährliche Werkzeug (objektiv vs. subjektiv), chemisch wirkende Kampfmittel, Scheinwaffen und die Bandenproblematik. Examensklassiker: Gaspistole als Waffe, Schlüssel als Raubmittel, Bandenraub (§ 250 Abs. 2 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 55 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute

Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2025, 683· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+6 weitere
ZjS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.

Marlen Luu Graf· ZJS 2025, 550
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast

A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.

Pascale Fett· ZJS 2025, 312
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Eine Schifffahrt, die ist lustig …

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einer Schifffahrt, darunter die Rechtfertigung durch Aggressivnotstand, fahrlässige und vorsätzliche Tötungsdelikte, die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Qualifikation einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Zudem werden Fragen des Strafprozessrechts zur Verwertung von Zeugenaussagen bei Zeugnisverweigerungsrecht aufgeworfen.

Lenk· JA 2024, 820· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer 17-jährigen, die zur Erlangung des Zutritts zu einer Party eine Urkunde verfälscht und bei mehreren Partyhandlungen zunächst den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt, später einen weiteren Menschen im mehraktigen Geschehen tötet. Es werden Fragen zu Urkundsdelikten, (erfolgsqualifiziertem) Versuch und Mordmerkmale aufgeworfen.

Ruppert, Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)

A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.

Lucas Tomiak· ZJS 2023, 1112
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Unter Strom

Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.

Mathis Schwarze· ZJS 2023, 1088
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.

Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.

Meike Koch· ZJS 2023, 613
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge, die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einschlägiger Delikte sowie Fragen der Zurechnung und des Rücktritts. Ferner werden psychische Beihilfe, Raub, Elemente des Notstands und Irrtümer über die Voraussetzungen rechtfertigender Notstände geprüft. Der Sachverhalt beleuchtet insbesondere die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter einschließlich Fragen zum Enteignungswillen und zur Strafbarkeit durch psychische Beihilfe.

Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungTäterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur wird ein komplexer Sachverhalt rund um eine beleidigende Randbemerkung in einer studentischen Klausur, den Versuch, diese Klausur aus dem Besitz der Universität zu entwenden, sowie die Erpressung des Dozenten bezüglich einer gestohlenen Ausarbeitung bearbeitet. Thematisiert werden insbesondere der strafrechtliche Schutz des Hausrechts, die Qualifikation des Diebstahls, Beleidigungsdelikte und nachfolgende Anschlussdelikte. Die Aufgabe verlangt eine genaue Prüfung und Abgrenzung relevanter Delikte im Zusammenhang mit studentischem Fehlverhalten im Hochschulkontext.

Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min Bearbeitung
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzliche Trennung

Die strafrechtliche Urteilsklausur 'Schmerzliche Trennung' befasst sich mit einer gemeinschaftlich begangenen Tat zweier Beschuldigter, die im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mittels Gewalt und Drohungen eine bewegliche Sache entwendeten und anschließend eine weitere vermögensrelevante Handlung durch Nötigung erreichten. Die Sachverhaltsanalyse konzentriert sich auf Raub, räuberische Erpressung und Körperverletzung im Zusammenspiel mit Täterschaft und rechtlichen Zusammenhängen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts.

Bischoff, Kothe· JA 2021, 591· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.

Penkuhn, Petersen· JA 2021, 206· 120 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Totschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.

Grünewald, Dobbe· JuS 2020, 1182
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+3 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher

Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2020, 634
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur thematisiert verschiedene strafrechtliche Probleme: Im Allgemeinen Teil stehen die actio libera in causa (a.l.i.c.) und die Garantenstellung bei getrennten Ehegatten im Vordergrund. Im Besonderen Teil werden Raub und räuberische Erpressung sowie die Zueignungsabsicht nach § 249 StGB behandelt. Im Sachverhalt geht es um eine geplante und alkoholisiert ausgeführte Messerattacke, eine im Affekt verübte Körperverletzung, Untätigkeit trotz Kenntnis eines Gewaltplans sowie den Angriff auf einen Zeugen samt Handy-Diebstahl und -Datenlöschung.

Sieren· JA 2020, 268· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonderer Teil+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!

Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.

Marie Louise Hohmann· ZJS 2019, 403
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit wegen Vortäuschens von Eigenbedarf beim Abschluss eines Wohnraumvergleichs, den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters/Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit sowie der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung.

Piper· JA 2018, 750· 60 Min Bearbeitung
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Beziehung mit schwerer Folge

Die Klausur behandelt zahlreiche Straftatbestände aus dem besonderen Teil des StGB im Kontext einer Beziehung, die in Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen mündet. Der Sachverhalt prüft zudem eine Erfolgsqualifikation durch eine schwere Folge (Suizid der Geschädigten) infolge psychischer Belastungen. Es geht um die rechtliche Bewertung der Handlungen des Täters aus Sicht des Strafrechts.

Moldenhauer· JA 2018, 670· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Bedrohung, § 241 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients

Die Klausur behandelt Vermögensdelikte anhand zweier Situationen: Zum einen entreißt der Student A seinem Kommilitonen B gegen dessen Willen einen Gesetzeskommentar, um Kopien anzufertigen; zum anderen erlangt A von dem Dealer C unter Vorspiegelung einer Gegenleistung Betäubungsmittel, ohne tatsächlich zahlen zu wollen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB mit Schwerpunkt auf Raub, räuberische Erpressung und Betrug.

Ra ckow, Ziegler· JA 2018, 591· 120 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student

Student S plant einen bewaffneten Überfall auf die Kassiererin K, um die Tageseinnahmen der Mensa zu erbeuten. Während des Überfalls kommt es versehentlich zu einem tödlichen Schuss. Kurz darauf nutzt S eine irrtümliche bankinterne Gutschrift für eigene Zwecke, obwohl er weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht. Im anschließenden Strafverfahren erwirkt S eine uneidliche Falschaussage seiner Großmutter G zu seiner Entlastung. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig strafrechtliche Fragen zum versuchten Raub mit Todesfolge, Bankbetrug und Aussagedelikten.

Unterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen von Fußballfans, insbesondere die Beleidigung von Polizeibeamten durch ein Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion, eine Auseinandersetzung mit Raub- und Körperverletzungsfolgen sowie die Verwertbarkeit von Überwachungsvideos im Strafverfahren. Es werden zahlreiche Straftatbestände des StGB sowie prozessuale Fragen geprüft.

Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Beleidigung, § 185 StGBSchwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Besuch bei Mama

Die Klausur schildert eine Strafbarkeitsprüfung von A und B nach einer Gewaltanwendung gegenüber der Mutter des A zur Wegnahme von Wertgegenständen und dem anschließenden gewaltsamen Vorgehen gegenüber F und N im Straßenverkehr. Es werden verschiedene Delikte, u.a. Raub, besonders schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Beleidigung sowie Begleitthemen des Allgemeinen Teils, angesprochen.

Moldenhauer· JA 2017, 915· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBRaub (§ 249 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Skate-by-night

Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

Eine Überfall-Szenerie inspiriert von 'Pulp Fiction': Die Ganoven H und P begehen im Restaurant einen Raubüberfall, nehmen den Gästen unter Androhung von Waffengewalt Geldbörsen ab und verletzen bei der Flucht einen ahnungslosen Polizisten. Der Sachverhalt beleuchtet darüber hinaus, inwieweit ein Rechtsanwalt beide Täterparteien verteidigen kann. Im Vordergrund stehen Delikte aus dem Bereich Raub, Diebstahl, Körperverletzung sowie prozessuale Fragen zur Verteidigung.

Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

Die Klausur behandelt einen Raub mit dem Einsatz einer Spielzeugpistole und dem Fesseln des Fahrers, einen räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer sowie eine versuchte Tötung mit anschließendem Rücktritt vom Mord. Außerdem enthalten sind prozessuale Fragen zur Reichweite des Beweisverwertungsverbotes aus § 252 StPO bei Zeugenaussagen. Der Sachverhalt bietet mehrere Deliktskonstellationen und prozessrechtliche Probleme.

Ibold· JA 2016, 505· 300 Min Bearbeitung
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.

Bischoff, Hintz· JA 2016, 218· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der mehrere sog. Liebesschlösser von einer Brücke entfernt und dabei einen Rentner R im Zuge eines körperlichen Übergriffs verletzt. Im Fokus stehen die Prüfung von Diebstahl, die Abgrenzung zum Raub und zum räuberischen Diebstahl, sowie die relevante Körperverletzungstatbestände.

Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Gefahr für Juri und Justel

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit des A geprüft, der zusammen mit einer ungeladenen, jedoch subjektiv als bedrohlich wahrgenommenen Waffe zwei wertvolle Eulen aus dem Zoo entwendet. Die Prüfung konzentriert sich auf die Qualifikation der Tat als Raub oder räuberische Erpressung sowie die relevanten Beteiligungsformen und konkurrierende Delikte.

Schramm, Schubert· JA 2015, 263· 120 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Ärger nach dem Physikum

Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.

Marc Reinhardt· ZJS 2015, 222
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe im Rahmen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria, die Frage des Gewahrsams, die strafrechtliche Bewertung von Raub und Erpressung sowie Brandstiftung. Im zweiten Teil thematisiert sie die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess, insbesondere die Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls.

Valerius, Zehetgruber· JA 2014, 431· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen

Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2014, 192
Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

a.Z. Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“

In der Klausur geht es um einen Jurastudenten, der im Besitz steuerrelevanter Bankdaten Kunden zur Zahlung auffordert, um sie nicht zu verpfeifen, sowie um einen (später insolventen) Kunden, der gewaltsam auf einen Dritten einwirkt, damit er ein Privatdarlehen erhält, wobei es zu Körperverletzung und letztlich zum Tod des Betroffenen kommt. Geprüft werden unter anderem Erpressung, Raubqualifikation und Raub mit Todesfolge.

Borsci· JA 2013, 187· 180 Min Bearbeitung
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Raub (§ 249 StGB)Verleumdung, § 187 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Der untreue Betreuer

A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.

Thomas Rotsch· ZJS 2013, 75
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Der ausgenutzte Unfall

In dieser Übungsklausur wird ein Diebstahlsfall im Zusammenhang mit einem Unfall in einer Kneipe dargestellt. Die Studierenden sollen insbesondere die diebstahlsrechtliche Dogmatik, einschließlich Qualifikationen und den Meinungsstreit zur Verwirklichung qualifizierter Tatbestände zwischen Vollendung und Beendigung, anhand eines aktuellen Sachverhalts analysieren.

Erik Kraatz· JURA 2012, 994
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+1 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Verspätete Rache

In der Klausur 'Verspätete Rache' wird die Strafbarkeit zweier ehemaligen Mitschüler geprüft, die aus Eifersucht und Rache eine Überfallsituation mit tödlicher Folge planen und durchführen. Schwerpunktmäßig behandelt werden die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Erfolgsqualifikation (insbesondere die Körperverletzung mit Todesfolge) sowie Fragen der Mittäterschaft und der Beteiligung am Tatgeschehen.

Ra dtke, Matula· JA 2012, 265· 180 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der geheime Safe

Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.

Georg Steinberg, Fabian Stam· ZJS 2011, 539
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf Bahnwagen mit anschließender Konfrontation und Körperverletzung, Fesselung zum Zwecke der Flucht, Diebstahl samt Fahrzeugnutzung und riskantem Fahrverhalten auf einer Landstraße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Zusätzlich wird ein Verfahrensverlauf in der Hauptverhandlung problematisiert, insbesondere im Umgang mit einem Beweisantrag und der Verwertung eines Geständnisses.

Eidam· JA 2010, 601· 300 Min Bearbeitung
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBRaub (§ 249 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.

Michael Pösl, Felix Walther· ZJS 2010, 523
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Übungsfall: Examensklausur Strafrecht

A und B wollen von Heidelberg nach Leipzig reisen und entschließen sich, das Auto des Gartenbesitzers O gewaltsam zu rauben. Dabei verletzt A O mit einem Schraubendreher tödlich, während B nach anfänglichem Zögern mithilft, die Leiche zu verstecken und das Fahrzeug zu entwenden. Auf ihrer Fahrt betanken A und B das Auto an einer Tankstelle, ohne zu bezahlen, und nutzen das gestohlene Geld für weitere Zwecke in Leipzig. Dort geraten A, B und ihr Freund F in eine körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe, infolge derer B am Auge schwer verletzt wird. Der Fall umfasst die Prüfung von Straftatbeständen wie Mord, Raub, Diebstahl, Schwarztanken, Beteiligung an einer Schlägerei sowie strafprozessuale Fragestellungen.

Täterschaft und TeilnahmeUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen

Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.

Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen

Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Autorennen

In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 170
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urlaubsvorbereitung

In dieser Klausur geht es um Raub- und Erpressungsdelikte sowie die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung über ausgeliehene und fremde Bücher zwischen zwei Freunden. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von A und B bei der Wegnahme der Bücher sowie beim anschließenden Zurückfordern und der möglichen Androhung von Gewalt.

Gierhake· JA 2008, 429· 180 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.

Kudlich, Roy, Tyszkiewicz· JA 2006, 779· 180 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein mittelbarer Täter einen Irrtum über die eigene Tatherrschaft begeht, und prüft außerdem Probleme rund um den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale sowie einen schweren Raub mit Todesfolge. Im Mittelpunkt steht das Geschehen um zwei Freunde, von denen einer einen tödlichen Vergiftungsplan über einen Dritten ausführt, der jedoch die Situation durchschaut und eigene Ziele verfolgt. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist umfassend zu prüfen.

Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

21 - 32· ZJS
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Verwandte Themen in BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
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