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Jurafuchs

Helmrich

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Klausuren

JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Helmrich prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).