Helmrich
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Klausuren
JA 20061. Staatsexamen
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Helmrich prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).