Entstehung von Schuldverhältnissen
Das Schuldrecht AT (§§ 241–432 BGB) regelt die Entstehung von Schuldverhältnissen durch Vertrag (§ 311 Abs. 1), vorvertragliche (c.i.c., § 311 Abs. 2, 3) und gesetzliche Schuldverhältnisse (u.a. §§ 812, 823 BGB). Examensrelevant sind die Unterscheidung Schuldverhältnis/Gefälligkeit, der Rechtsbindungswille, vorvertragliche Haftung (c.i.c.), GoA (§§ 677 ff.), Auslobung (§ 657), EBV (§§ 987 ff.) sowie unbestellte Leistungen (§ 241a BGB).
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Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.
„Der Fasan im Exam´“
Die Klausur 'Der Fasan im Exam'' behandelt Fragestellungen aus dem Schuld- und Deliktsrecht. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen und die Durchsetzung von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen. Die Aufgabenstellung zielt auf die Anwendung der relevanten Normen im BGB und deren Abgrenzung.
Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht
Die Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht befasst sich mit Fragen des Bankvertragsrechts und Bankaufsichtsrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere deliktische Haftung im Zusammenhang mit Einlagengeschäften einer insolventen AG ohne Erlaubnis der BaFin sowie Fragen zum Geschäftsmodell eines 'Börsenflüsterers' und möglichen aufsichtsrechtlichen Folgen. Es sind zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Kenntnisse im Umgang mit Bankgeschäften und den daraus resultierenden Pflichten und Haftungsfragen gefragt.
Das rechtslose Rechtsgutachten
Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.
Baufirmen in der Krise
Die Klausur behandelt Fragen rund um den Schuldbeitritt als Kreditsicherungsmittel im Bauvertragsrecht. Thematisiert werden insbesondere die Auslegung der Willenserklärung, Schriftform, das Verhältnis zu Richtlinien des EU-Verbraucherrechts, Widerrufsmöglichkeiten sowie die Abtretung (Zession) von Forderungen. Ausgehend von einem Bauvorhaben mit Zahlungsschwierigkeiten werden typische Problemfelder des Schuldrechts AT mit Bezügen zum Kreditsicherungsrecht adressiert.
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
Geldbriefkasten(?)
Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten
Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Die Leiden der literarisch Tätigen
Die Klausur hat ihren Schwerpunkt auf der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte sowie der Prüfung des § 106 UrhG als Verbotsgesetz und der Betrachtung des Plagiats als Sachmangel im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wesentliche Themen sind dabei die rechtliche Einordnung von Plagiarismus, insbesondere hinsichtlich Plagiatsfreiheit als Eigenschaft und entsprechende Authentizitätsvereinbarungen. Außerdem wird die Pflicht zur Plagiatsprüfung sowie mögliche Folgeprobleme bei deren Unterlassung, unter anderem im Zusammenhang mit § 275 BGB, thematisiert. Insgesamt stehen die Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten sowie der Umgang mit plagiierten Werken im Mittelpunkt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen
Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.
Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.
Die Studentenbude als Paketannahmestelle
Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.
Die Bielefeld-Verschwörung
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Preisausschreibens, bei dem ein Preisgeld für den Nachweis der Nichtexistenz der Stadt Bielefeld ausgelobt wurde. Es geht insbesondere um die Frage, ob ein bindendes Versprechen im Sinne eines Versprechens nach den Regeln über Gewinnspiele oder Wetten vorliegt und welche zivilrechtlichen Ansprüche daraus entstehen könnten.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.
Nur Bares ist Wahres
Die Klausur 'Nur Bares ist Wahres' behandelt schuldrechtliche Problemstellungen im Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf Fortgeschrittenen-Klausuren im Zivilrecht.
Von Freiparken zu Teuerparken?
Die Klausur behandelt Fragestellungen zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und dem Sachenrecht, mit thematischer Ausrichtung an Fällen rund ums Parken. Die Bearbeitung setzt Kenntnisse im allgemeinen Schuldrecht sowie im Sachenrecht voraus.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage
Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.
Die Risiken eines geschäftstüchtigen Studenten
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Anwaltsvertrags mit einem Studenten, insbesondere im Hinblick auf das Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften. Weitere Schwerpunkte sind die Rückforderung des Kostenvorschusses, die Rechtsfolgen eines Widerrufs, prozessuale Fragen und Aspekte des Bürgschaftsrechts.
ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten
Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.
ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Kaufrecht – Espresso and everything else
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht, insbesondere zum Zustandekommen von Schuldverhältnissen und zur Anwendung des Leistungsstörungsrechts. Neben den Grundlagen des Kaufvertrags werden auch Aspekte der Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche geprüft. Geeignet für Referendare im Assessorexamen.
Partynacht mit Folgen
Die Klausur behandelt schuldrechtliche Fragestellungen vor dem Hintergrund von Ereignissen nach einer Partynacht. Behandelt werden typische Problemstellungen des Schuldrechts, insbesondere aus dem Bereich des Leistungsstörungsrechts.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse – Spaziergang im Park
Die Klausur thematisiert die gesetzlichen Schuldverhältnisse im BGB anhand eines Sachverhalts mit Alltagsbezug rund um einen Spaziergang im Park. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung und Anwendung der zentralen Anspruchsgrundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse. Geeignet ist die Aufgabe für Studierende in der Anfangsphase des Studiums.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf
Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.
Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen
In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Autonomiegefahren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die Sorgfaltsmaßstäbe bei unternehmerischen Entscheidungen und die Abwägung von Informationsbeschaffungskosten zum erwarteten Informationswert. Weiterhin wird die Systematik des § 278 BGB sowie die Zurechnung von Pflichtverletzungen eines KI-Systems diskutiert und eine Analogie zu § 278 BGB geprüft. Ebenso werden die Pflichten eines Geschäftsführers bei der Delegation von Aufgaben und beim Einsatz technischer Systeme betrachtet.
Lockdown oder auch: Summertime Sadness
Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen, insbesondere im Bereich Schuldrecht und Verbraucherrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Rückabwicklung von Ticketkäufen, die durch die COVID-19-bedingte Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) beeinflusst wird, sowie Fragen zur vorübergehenden Unmöglichkeit und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.
Das Bauprojekt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um ein Bauprojekt zwischen zwei Gesellschaften, wobei ein umfangreicher Kooperationsvertrag mit Grundverkauf, Finanzierungspflichten und Veräußerungserlösen im Mittelpunkt steht. Im materiellen Recht sind u.a. Fragen zum Zugang elektronischer Willenserklärungen, zur ergänzenden Vertragsauslegung und zum Rechtsmissbrauch (dolo-agit-Einwand) zu lösen. Prozessrechtlich stehen Gerichtszuständigkeit, Vollstreckungsabwehrklage und Präklusion von Gestaltungsrechten im Fokus.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Windunfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.
Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«
Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Der Parkplatzfall
Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit
In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.
Energiewende
Die Klausur behandelt nachbarrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Energiewende. Teil 1 prüft Schadensersatzansprüche nach einem durch Wärmedämmungsarbeiten verursachten Hausbrand, Teil 2 thematisiert Einwirkungen durch Solarpark und Windkraftanlage und die Frage nach Beseitigungsansprüchen, und Teil 3 betrifft die Zwangsvollstreckung in Grundstücke bei Vorhandensein von Windkraftanlagen. Es werden sowohl deliktsrechtliche als auch sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.
Der verflixte Schallplattenkauf
Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zur Diskriminierung durch künstliche Intelligenz
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Implikationen beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Personalmanagement und untersucht insbesondere Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen einer diskriminierenden Nichteinstellung. Zudem werden die Auswirkungen einer europarechtswidrigen Richtlinienumsetzung beleuchtet und die Verantwortlichkeit der U-Unternehmergesellschaft diskutiert.
»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«
Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.
»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«
Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
Reise nach Bergen aan Zee
Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.
Ein Traktor auf Abwegen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.
Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung
Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.
Der glücklose Erbensucher
Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.
Rennfahrer im Ruhestand
Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer App durch einen Ruhestandsrennfahrer sowie das Abschleppen dessen Fahrzeugs nach Falschparken. Im Vordergrund stehen Fragen zur Vertragsbeziehung im App-Store, das Verbraucherwiderrufsrecht, die Berechtigung und Höhe der Abschleppkosten sowie abtretungsrechtliche und bereicherungsrechtliche Aspekte. Der Fall eignet sich zur vertieften Anwendung verschiedener schuldrechtlicher, sachenrechtlicher und bereicherungsrechtlicher Grundsätze.
Umtrunk mit Folgen
Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
Das undichte Hallendach
In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.
Einmal hin, Arzt ist drin
Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Schuldrecht – Ärger beim Pferdekauf
Der Übungsfall behandelt verschiedene schuld- und kaufrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Dressurpferdes, darunter die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf und Ansprüche aus fehlerhafter tierärztlicher Ankaufsuntersuchung. Die Aufgaben umfassen Fragestellungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Haftung und Schadensersatz sowie Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
Eine unglückliche Übernahme
Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.
Ärger beim Pferdekauf
Die Klausur behandelt zwei Fälle des Pferdekaufs, bei denen nach dem Kauf gesundheitliche Mängel festgestellt werden. Im ersten Fall streitet die Käuferin mit der Verkäuferin und dem beauftragten Tierarzt über mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung; im zweiten Fall möchte die Käuferin aus Kulanz nur gegen den Tierarzt vorgehen. Thematisiert werden Fragen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Tierarzt sowie ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe
Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.
»Alpenbrause«
Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.
»Kein Bett für Neonazis«!?
Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung in der GmbH – Bilanzielle Betrachtungsweise und Existenzvernichtung
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die zivilrechtliche Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH, insbesondere im Kontext der Existenzvernichtungshaftung. Thematisiert wird die Herbeiführung einer Unterbilanz, die Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG und die besonderen Konstellationen bilanzieller Eingriffe, einschließlich eines existenzvernichtenden Eingriffs nach der Trihotel-Rechtsprechung.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Entstehung von Schuldverhältnissen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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