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Fischer

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Klausuren

JA 20261. Staatsexamen

„Der Fasan im Exam´“

Die Klausur 'Der Fasan im Exam'' behandelt Fragestellungen aus dem Schuld- und Deliktsrecht. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen und die Durchsetzung von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen. Die Aufgabenstellung zielt auf die Anwendung der relevanten Normen im BGB und deren Abgrenzung.

Fischer, Groenhagen· JA 2026, 367· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen § 823 Abs. 1 BGB
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.

Kerwer, Fischer· JuS 2022, 866
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 826 BGB+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.

Fischer, Schmehl· JA 2008, 498· 120 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)StellvertretungProduzentenhaftung+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Fischer prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (2×), § 823 Abs. 2 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Entstehung von Schuldverhältnissen (1×), Produzentenhaftung (1×), Stellvertretung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).