Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht
JURA 2026, 329 · Sonstiges für Schwerpunktbereich

Die Klausur wurde im Sommersemester 2025 als dreistündige Schwerpunktklausur an der Universität des Saarlandes gestellt. Im Mittelpunkt stand das Bankvertragsrecht, insbesondere die Pflichten, die sich aus der Geschäftsbesorgung, der Anlageberatung und im Zusammenhang mit der Ausführung von Zahlungsdiensten ergeben. Aus dem Aufsichtsrecht war die Feststellung des Einlagengeschäfts und der damit verbundenen Erlaubnispflicht problematisch. Angesichts der Bearbeitungszeit von 180 Minuten ist die Klausur als durchaus anspruchsvoll und lang einzuordnen. Deshalb wurde nicht erwartet, dass die Bearb. auf alle nachfolgend skizzierten Punkte eingehen. Entscheidend war, dass Problembewusstsein bewiesen und sauber mit dem Sachverhalt gearbeitet wurde.
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- Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBKreditwürdigkeitsprüfungspflicht beim Verbraucherdarlehen und Folgen ihrer Verletzung (§§ 505a–d BGB)
- Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVorgeschriebene Angaben im Verbraucherdarlehensvertrag (Art. 247 §§ 6–13 EGBGB)
- Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBSchriftform und Heilung bei Verbraucherdarlehen (§§ 492 ff., 494 BGB)
- Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBSachdarlehen – Begriff (§ 607 BGB)
- Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBAußerordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer (§ 490 Abs. 2 BGB)
Weitere Klausuren zu Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB
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