Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht

Worum geht es
Die Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht befasst sich mit Fragen des Bankvertragsrechts und Bankaufsichtsrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere deliktische Haftung im Zusammenhang mit Einlagengeschäften einer insolventen AG ohne Erlaubnis der BaFin sowie Fragen zum Geschäftsmodell eines 'Börsenflüsterers' und möglichen aufsichtsrechtlichen Folgen. Es sind zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Kenntnisse im Umgang mit Bankgeschäften und den daraus resultierenden Pflichten und Haftungsfragen gefragt.
Themen
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Diskussion
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