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Öffentliches Recht

Versammlungsrechtliche Maßnahmen

Versammlungsrechtliche Maßnahmen regeln die Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Eingriffe bei Versammlungen (Art. 8 GG, § 15 I VersG). Im Fokus stehen Schutzbereich und Einschränkbarkeit der Versammlungsfreiheit, polizeiliche Auflagen oder Versammlungsverbote, und der einstweilige Rechtsschutz (§ 80 V VwGO). Examensklassiker: Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit von Auflagen, Versammlungsverboten sowie der Umgang mit Spontan- und Eilversammlungen.

Zu diesem Thema haben wir 41 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

* "Schwanensee

Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Neubert· JA 2026, 387· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Mit dem Mercedes-AMG zur Klimademo

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Polizeirechts anhand eines Vorfalls bei einer Klimademonstration, bei dem verschiedene polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis und unmittelbarer Zwang zum Einsatz kommen. Der Sachverhalt fordert eine rechtliche Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und ist prozessual in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingebettet. Die Klausur ist auf mittlerem Niveau und repräsentiert typische Problemstellungen des Sicherheitsrechts.

· JURA 2025, 2130· 180 Min Bearbeitung
Grundlagen Polizeiliche Generalklausel+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Berneith· JA 2025, 678· 90 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungErledigung von VerwaltungsaktenNichtigkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Palästina-Demonstration

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.

· JURA 2024, 2050· 300 Min Bearbeitung
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenGrundlagen +5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen

Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.

Kulaga· JA 2024, 916· 240 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+13 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Die Klausur behandelt zahlreiche Fragen zum allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Kontext einer Fußball-Fanmeile. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Gemeingebrauch und Sondernutzung, die rechtlichen Anforderungen an eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten verschiedener Klagearten. Der zweite Teil prüft verwaltungsprozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen und Maßnahmen rund um die Rücknahme einer erteilten Genehmigung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Forck, Renner· JA 2024, 579· 300 Min Bearbeitung
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungsklageVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Mitgegangen, mitgefangen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Versammlungsrecht, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Maßnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel. Im Fokus stehen die Versammlungsfreiheit, polizeiliche Eingriffe sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Verbots-, Auflagen- und Auflösungsverfügungen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung und vertiefte Prüfung versammlungsrechtlicher Problemstellungen im Referendarexamen.

Sebastian Schwarz· JuS 2024, 441· 300 Min Bearbeitung
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Haus der Musik“

In dem Fall geht es um ein ohne Genehmigung errichtetes 'Haus der Musik' im unbeplanten Außenbereich, das für Musikproben und Veranstaltungen genutzt wird. Die Baubehörde verfügt den Abriss und ordnet die sofortige Vollziehung an, woraufhin der Eigentümer Widerspruch und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abrissverfügung stellt. Es sind bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen nach § 35 BauGB sowie die Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.

Buchholz· JA 2024, 217· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Nächste Ausfahrt Klimaschutz

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen einer Sitzblockade von Klimaaktivisten und stellt Fragen zur Abgrenzung von Polizei- und Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Statthaftigkeit von Klagearten, der Schutzbereich des Versammlungsrechts, die Abgrenzung friedlicher und unfriedlicher Versammlungen sowie die Voraussetzungen für Platzverweise im Zusammenhang mit Versammlungen.

Jonas Botta· JURA 2023, 622
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Mit Megaphon und Namensschild

Die Klausur behandelt die Verhältnismäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen wie das Verbot des Lautsprechereinsatzes und das Verbot einer Spontanversammlung. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle thematisiert und der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht.

Laura Hering, Erik Tuchtfeld· JURA 2022, 229
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der Stern von Vergina

Die Klausur behandelt eine polizeirechtliche Maßnahme im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, bei dem ein Banner aufgehängt wird, das zu erheblichen Spannungen zwischen Fanlagern führt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Polizei, den Voraussetzungen und der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage sowie auf der Frage der Störereigenschaft und des polizeilichen Zwangs gegenüber dem Kläger.

Schröck, Ruzin· JA 2021, 931· 180 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Corona im Bundestag

Die Klausur thematisiert ein verfassungsrechtliches Problem: Nach einer Corona-bedingten Quarantäneanordnung gegen Bundestagsabgeordnete prüft das Bundesverfassungsgericht einen Antrag eines betroffenen Abgeordneten gegen den Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Abgeordnetenimmunität, die Bedeutung subjektiver Rechte des einzelnen Abgeordneten sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und des Reklamationsrechts des Bundestags. Der Sachverhalt ist im Kontext der COVID-19-Pandemie und parlamentarischer Arbeitsfähigkeit angesiedelt.

Friehe· JA 2021, 831· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern

Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.

Thiel, Epping· JA 2020, 691· 300 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kein Glück mit dem Glücksspiel

Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, und ihre Beschränkung durch nationale Regelungen zum Glücksspiel. Zentral ist die Frage, ob das deutsche Sportwettengesetz (SpWettG) mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Zu klären ist, ob das Konzessionserfordernis sowie das Werbeverbot im SpWettG eine unzulässige Beschränkung für einen EU-Bürger darstellen.

Safoklov· JA 2020, 601· 120 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Polizeiliche Maßnahmen bei Versammlungen

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen. Ein Beispiel-Fall thematisiert die Anwendung von Landesrecht bei länderübergreifendem Polizeieinsatz während einer Versammlung und gibt Einblick in die Gesetzgebungszuständigkeit und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Die normative Schnittstelle zwischen Versammlungsrecht, Polizeirecht und Gefahrenabwehr steht im Fokus.

Christoph Trurnit· JURA 2019, 1252
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenLandesrecht (bundeslandspezifisch)+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Reisefreiheit für Fußballfans«

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.

Michael Schwarz· JURA 2017, 1224
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Marco Penz· JURA 2016, 802
Versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Demonstration mit Hindernissen«

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.

Hermann Pünder, Anika Klafki· JURA 2016, 300
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die Warnung

In der Klausur geht es um einen anwaltlichen Prüfungsauftrag: Ein Verein, der regelmäßig Demonstrationen anmeldet, sieht sich aufgrund öffentlicher Warnungen und abwertender Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf in seinen Rechten beeinträchtigt. Die rechtliche Beurteilung betrifft unter anderem die Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung des Amtsträgers und hoheitlichem Verwaltungshandeln, Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie den Schutz von Vereinigungen vor möglicherweise beeinträchtigendem Verhalten staatlicher Organe.

Heetkamp, Stadermann· JA 2015, 933· 300 Min Bearbeitung
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«

Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Christian Thomas· JURA 2015, 528
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Mahnende Besen kehren aus

Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.

Karoline Büchler, Nils Grosche· JURA 2014, 1163
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich im Land Berlin. Untersucht wird, ob für die Nutzung einer Wohnung zu einer gewerblichen Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sowie öffentlich-rechtlichen Interessen dabei zu beachten sind.

Broemel, Heinze· JA 2014, 933· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDie Baugenehmigung+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Grundfälle zum Versammlungsrecht

Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.

Christoph Trurnit· JURA 2014, 486
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Tannenbaumverkauf

Die Klausur behandelt die Frage, ob K als Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des Grundstücks S-Straße 2 für den Tannenbaumverkauf, für Werbeanlagen und als Parkplatz hat. Streitig sind insbesondere die bodenrechtliche Relevanz und Zulässigkeit dieser Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet, die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung sowie Fragen zur Zulässigkeit und Form des Widerspruchsverfahrens. Vorzunehmen ist eine umfassende verwaltungsprozessuale und baurechtliche Prüfung anhand des Berliner Landesrechts und des BauGB.

Hecker· JA 2012, 521· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDie Baugenehmigung+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung

Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.

Daniel Riedel· JURA 2010, 144
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Flatrate – All You Can Drink!

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grenzen für Veranstalter von 'Flatrate-Partys', insbesondere die behördliche Untersagung des unbegrenzten Alkoholausschanks gegen Pauschalpreis, den Rechtsschutz durch Anfechtungsklage, die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen und Auflagen, sowie die Rolle von Grundrechten bei Verwaltungsentscheidungen. Zudem werden alternative Veranstaltungsmodelle und die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf das Gaststättenrecht erörtert.

Schmehl· JA 2010, 128· 180 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen SachenFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.

Staufer, Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Treffpunkt

In einem Saarheimer Wohnviertel kommt es auf einem städtischen Spielplatz zu Problemen durch einen Treffpunkt für Drogensüchtige. Die Anwohner sind über gefährliche, herumliegende Spritzen, allgemeine Unsicherheit und erhöhte Kriminalität besorgt und fordern Maßnahmen der Ortspolizeibehörde. Die Fallkonstellation untersucht die ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Behörde nach dem SPolG.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Treffpunkt
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Szenen einer Ehe

Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und Suizidgefahr im familiären Kontext. Thematisiert werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für Wohnungsverweis und Rückkehrverbot gemäß § 12 Abs. 2 SPolG sowie die unions- und grundrechtlichen Grenzen solcher Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Schutz von Ehe und Familie, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Szenen einer Ehe
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Stadtwerkstatt

Die Stadt Saarheim betreibt eine eigene Werkstatt im Mischgebiet und sieht sich nach Beschwerden von Anwohnern aufgrund erhöhter Lärmbelästigung einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung gegenüber. Das Landesamt für Umwelt verlangte Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts nach der TA Lärm, was die Stadt als Eingriff in ihre gemeindlichen Kompetenzen beanstandet. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage der Stadt gegen die immissionsschutzrechtliche Verfügung bzw. deren Modifikation im Widerspruchsverfahren.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Stadtwerkstatt
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sammy im Saarheimer See

Der Fall behandelt den Einsatz der Polizei beim Entweichen eines Kaimans in einen Badesee, dessen Besitzer nach mehreren erfolglosen Versuchen zum Einfangen und Rückführung des Tieres mit Kostenbescheid zur Erstattung umfangreicher Einsatzkosten aufgefordert wird. Thematisiert werden polizeiliches Handeln, Rechtmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit von Kosten sowie mögliche Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid. Dabei spielen sowohl Maßnahmen der Polizei als auch Ermessensfragen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sammy im Saarheimer See
Versammlungsrechtliche Maßnahmen+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ruprechts-Razzia

Die Klausur behandelt den Einsatz der Polizei im Rahmen einer geplanten rechtsextremistischen Veranstaltung in Saarheim und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Videoaufnahmen. Es geht um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung, die Eingriffsmaßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Überprüfung, insbesondere angesichts einer behaupteten Verletzung von Grundrechten und der Versammlungsfreiheit.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ruprechts-Razzia
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ortsratspolitik

Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ortsratspolitik
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nicht ohne meine Hose

In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nicht ohne meine Hose
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Mobilmachung

In der Klausur wird geprüft, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Eigentümer eines Grundstücks im Ortsteil Quierbrück der Stadt Saarheim die Beseitigung von auf dem Grundstück abgestellten Campinganhängern auferlegen kann. Zentral sind dabei die Qualifikation der Wohnwagen als bauliche Anlagen sowie die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Mobilmachung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Hauptsach' gudd g'rillt

In dem Fall begehrt eine Anwohnerin der Grillhütte "Am Seebach", dass die Stadt Saarheim aktiv Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Grillhüttensatzung ergreift, um nächtliche Lärmbelästigungen durch Nutzer der Grillhütte zu unterbinden. Die Stadt lehnt dies mit dem Hinweis auf ausreichende Hinweisschilder und verweist ansonsten auf die Polizei. Die Klage richtet sich auf Verpflichtung der Stadt zu weiteren Maßnahmen gegen die Störungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Hauptsach' gudd g'rillt
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Fußgängerzone

Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Fußgängerzone
Bürger und EinwohnerDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Friseurgeschäfte

Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Friseurgeschäfte
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenGewerberecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tod eines Bundeskanzlers

Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tod eines Bundeskanzlers
Der BundestagDie BundesregierungDer Bundespräsident+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Most Wanted Terrorists

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Most Wanted Terrorists
Versammlungsrechtliche Maßnahmen+7 weitere
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Versammlungsrechtliche Maßnahmen in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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