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Zivilrecht

Auslegung der Willenserklärung

Die Auslegung von Willenserklärungen richtet sich nach §§ 133, 157 BGB und erfasst die Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts, insbesondere anhand des Empfängerhorizonts. Streitstände betreffen unter anderem die falsa demonstratio non nocet, die Bedeutung von Verkehrssitten sowie Probleme bei undeutlichen oder irrtümlichen Erklärungen (z.B. Inhaltsirrtum, § 119 BGB). Examensrelevant: Auslegung von Verträgen, Anfechtung bei Fehlvorstellungen, ergänzende Vertragsauslegung.

Zu diesem Thema haben wir 76 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus

Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.

Professor Dr. Matthias Fervers· JuS 2026, 442· 300 Min Bearbeitung
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+7 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Kurz vor knapp

Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.

· JURA 2025, 2189· 120 Min Bearbeitung
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Fahrradbuchung ohne Fahrrad

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.

· JURA 2025, 2184· 120 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungDie Leistungskondiktion+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Baufirmen in der Krise

Die Klausur behandelt Fragen rund um den Schuldbeitritt als Kreditsicherungsmittel im Bauvertragsrecht. Thematisiert werden insbesondere die Auslegung der Willenserklärung, Schriftform, das Verhältnis zu Richtlinien des EU-Verbraucherrechts, Widerrufsmöglichkeiten sowie die Abtretung (Zession) von Forderungen. Ausgehend von einem Bauvorhaben mit Zahlungsschwierigkeiten werden typische Problemfelder des Schuldrechts AT mit Bezügen zum Kreditsicherungsrecht adressiert.

· JURA 2025, 2113· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Auslegung der WillenserklärungEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Sachenrecht: Villenbau auf fremdem Grund

E, Eigentümer eines Grundstücks, der unerkannt geisteskrank war, verkauft das Grundstück an W, der die neue Eigentümerstellung im Grundbuch erhält und eine Villa errichtet. E verlangt nach Rückkehr seiner Geschäftsfähigkeit von W die Herausgabe des Grundstücks sowie den Abriss der Villa und die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, da er bereut, verkauft zu haben. W verweigert dies und fordert Ersatz seiner Investitionen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Erwerbs, Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf Eigentumsübertragung sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Errichtung und Herausgabe der neuen Villa und dem Grundstück im Sachenrecht.

§ 1004 BGB (analog)§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Sportwagenkauf mit Folgen

Die Klausur behandelt einen komplexen Sportwagenkauf mit nachfolgenden Problemen im Schuld- und Zwangsvollstreckungsrecht. Thematisiert werden insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsregelungen und die Möglichkeiten gerichtlicher Rechtsdurchsetzung sowie Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Aufgabenstellung fordert ein vertieftes Verständnis für Anspruchsaufbau und prozessuale Besonderheiten.

Dr. Philipp Semmelmayer, Dr. Michael Bieber· JuS 2025, 952· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+8 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten

Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.

Professor Dr. Thomas Lobinger, Dr. Neil C. Kranzhöfer· JuS 2025, 659· 120 Min Bearbeitung
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreTatbestand der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+10 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.

Isabell Guntermann, Milena Wassermann· JuS 2025, 547· 60 Min Bearbeitung
Begründung und Mängel des ArbeitsverhältnissesBeendigung des ArbeitsverhältnissesDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Wohin mit der Bibliothek?

Die Klausur behandelt Problemstellungen des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Kaufrechts, insbesondere zum Vertragsschluss, Angebot und Annahme, Zugang und Verspätung von Willenserklärungen, sowie zur Rückabwicklung einer fehlerhaften Zahlung (Banküberweisung) gegeben Anfechtung. Mehrere Anspruchsgrundlagen aus Kaufvertrag und Bereicherungsrecht werden anhand eines Sachverhalts um eine große anwaltliche Bibliothek diskutiert.

· JURA 2024, 2200
Angebot und AnnahmeAbgabe und Zugang von WillenserklärungenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Und all das kann Dir gehören!«

Die Klausur behandelt klassische Probleme des Immobiliarsachenrechts anhand eines Falles mit mehrfachen Grundstücksveräußerungen und der Übertragung von Vormerkungen. Schwerpunkte sind unter anderem der redliche Zweiterwerb der Vormerkung, die Auslegung einer Einigung beim Grundstückskaufvertrag (inklusive falsa demonstratio), sowie die Frage nach der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung eines Anspruchs.

· JURA 2024, 2196· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Studentenbude als Paketannahmestelle

Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.

· JURA 2024, 2177· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen StellvertretungAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf

Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.

Prof. Dr. Christian Hattenhauer· JuS 2024, 966· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des KaufvertragsVorkaufAngebot und Annahme+8 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.

Maximilian Kluckert· JuS 2024, 846· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzliche Erbfolge§ 844 BGB+7 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.

Dr. Lukas Zeyher, Dr. Ariane Antolic, Ra phael Wagner· JuS 2024, 577· 300 Min Bearbeitung
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAuslegung der WillenserklärungStellvertretung+8 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen

In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.

Daniel Rodi· JURA 2024, 167
GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zur Herstellergarantie im unionsrechtlichen Kontext: Richtlinienkonforme Auslegung, Vorabentscheidungsverfahren und Staatshaftung

Die Klausur behandelt einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit Herstellerangaben zu Garantien beim Onlinevertrieb, wobei unionsrechtliche Vorgaben zur Verbraucherinformation, die richtlinienkonforme Auslegung, das Vorabentscheidungsverfahren sowie die unionsrechtliche Staatshaftung im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung erfordert die Anwendung von Unionsrecht und Bürgerlichem Recht auf ein praktisch-relevantes Problem zwischen konkurrierenden Unternehmen sowie die Analyse unionsrechtlicher Vorlage- und Haftungspflichten in Zivilverfahren.

Nikolai Badenhoop· JURA 2024, 73
VerbrauchsgüterkaufWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.

Ra oul Schlichting, Bodo Pfündl· JURA 2023, 1070
Tatbestand der WillenserklärungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Das Bauprojekt

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um ein Bauprojekt zwischen zwei Gesellschaften, wobei ein umfangreicher Kooperationsvertrag mit Grundverkauf, Finanzierungspflichten und Veräußerungserlösen im Mittelpunkt steht. Im materiellen Recht sind u.a. Fragen zum Zugang elektronischer Willenserklärungen, zur ergänzenden Vertragsauslegung und zum Rechtsmissbrauch (dolo-agit-Einwand) zu lösen. Prozessrechtlich stehen Gerichtszuständigkeit, Vollstreckungsabwehrklage und Präklusion von Gestaltungsrechten im Fokus.

Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der WillenserklärungVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.

Grisse· JuS 2023, 137
Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkaufVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Nerds auf juristischen Abwegen

In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.

Anfechtung der WillenserklärungStellvertretungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.

Lembke, Tegel· JuS 2022, 1148
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem

In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.

Ebel, Müller· JuS 2022, 932
VerbrauchsgüterkaufCrashkurs Kaufrechtsänderungen 2022§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf

Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 550
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles

V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).

Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.

Steffen M. Jauß· ZJS 2022, 380
VerjährungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten

Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.

Bartlitz· JuS 2022, 131
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

To party or not to party?

Die Klausur enthält methodische Fragen zur juristischen Auslegung, zur Rechtsquellenlehre und zu dogmatischen Begriffen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts. Sie umfasst Aufgaben zur juristischen Methodenlehre, unter anderem zur Bedeutung von Handelsbrauch und Auslegung von Rechtsnormen, sowie einen Fall zum Umgangsrecht und zur Anwendung einer Coronaschutzverordnung.

Auslegung der WillenserklärungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf

Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.

Klose· JuS 2022, 61
ProzessvergleichGrundlagen des KaufvertragsAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe

In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.

Karpp, Wagner· JuS 2021, 1158
Gewillkürte ErbfolgeGrundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.

Bayreuther, Frese· JuS 2021, 952
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Der etwas andere Mietvertragsschluss«

Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.

David Boss· JURA 2021, 695
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil

Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.

Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Verbraucherwiderruf - Ärger um einen Edelholzgartentisch

Die Klausur thematisiert wesentliche Fragestellungen des Kaufrechts und Verbraucherwiderrufsrechts am Beispiel eines Edelholzgartentischs. Im Mittelpunkt steht die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die Rolle der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Zudem wird die Auslegung von § 439 III BGB, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszwecks und der Notwendigkeit des Drittereinsatzes, detailliert geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen und der Wirksamkeit eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über anwaltliche Beratungsleistungen.

Henssler, Markworth, Pant· JuS 2021, 433
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: „Lasst mich spielen!“

Der Fußballprofi M verlangt vom SC Regensburg e.V., wieder in der ersten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, nachdem er aufgrund eines Fehlverhaltens in die zweite Mannschaft versetzt und mit einem Änderungsvertrag zu geänderten Bedingungen verpflichtet wurde. Streitpunkt ist, ob die Versetzung und die Vertragsänderung im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts oder eines durch Drohung mit Kündigung erlangten Änderungsvertrags rechtlich wirksam sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, zur Zulässigkeit einseitiger Versetzungen und zur Wirksamkeit von Änderungsverträgen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Weiterhin werden Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gebots fairen Verhandelns und arbeitsvertraglicher Pflichten behandelt.

Johannes Götz· ZJS 2021, 304
Anfechtung der WillenserklärungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbraucherdarlehen in Zeiten von Covid-19

Die Klausur beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen eines Verbraucherdarlehensvertrags im Kontext der Covid-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Subsumtion eines Sachverhalts unter Art. 240 § 3 I EGBGB, insbesondere hinsichtlich des Zumutbarkeitsmaßstabs für den Darlehensgeber, sowie die Auslegung dieser Vorschrift unter Berücksichtigung systematischer, teleologischer und verfassungsrechtlicher Aspekte. Weiterhin wird die Auslegung von Art. 240 § 3 VII EGBGB thematisiert, wobei die Diskrepanz zwischen Wortlaut und Gesetzesbegründung eine zentrale Rolle spielt. Im Vordergrund steht somit die Auseinandersetzung mit aktuellen Gesetzesänderungen und deren Anwendung auf konkrete Lebenssachverhalte.

Pöschke, Stüttgen· JuS 2021, 148
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBWiderruf & VerbraucherverträgeStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise

Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.

Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer

Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.

Max Bärnreuther, Paul Dittrich· JURA 2020, 1360
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?

In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.

Bubeck· JuS 2020, 1206
Auslegung der WillenserklärungDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGBSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Geschenkt ist geschenkt?

Der Fall behandelt die Frage, ob A von B die Herausgabe eines geschenkten Pakets verlangen kann. Thematisch stehen Widerruf und Auslegung von Willenserklärungen im Mittelpunkt, insbesondere im Kontext einer Schenkung. Der Fall eignet sich zur Vertiefung von Kenntnissen im Allgemeinen Teil des BGB sowie im Bereicherungsrecht.

Nina Benz· JURA 2020, 851
Auslegung der WillenserklärungSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Geschäftsidee«

Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 845
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern

Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.

Jannes Drechsler· JURA 2020, 274
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisSchenkung von Todes wegen+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«

Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.

Martin Sommer, Johannes Herb· JURA 2019, 1181
GeschäftsfähigkeitStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Drachenhandel über WhatsApp

Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.

Angebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung

Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.

Michael Hippeli· JURA 2019, 642
AGBDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Displayschaden

Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.

Jonas David Brinkmann· ZJS 2019, 280
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2018Anfänger:innen

Das E-Bike und die verschwundene Jacke

Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.

Steffen Walter, Sarah Graubner· JURA 2018, 1276
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungAGB+3 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Damenschneidermeisterin zwischen zwei Fronten

Die Klausur behandelt kollisionsrechtliche Fragen im Kontext der Europäischen Erbrechtsverordnung. Im Vordergrund stehen das Formstatut bei Rechtswahl, die Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und die Ausweichklausel; zudem werden materiell-rechtliche Aspekte wie der Testierwille thematisiert. Es handelt sich um einen Fall aus dem Schwerpunktbereich Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.

Duy Tuong Huynh· JURA 2018, 799
Besonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Missglückte Renovierung«

Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.

SchönheitsreparaturenAuslegung der WillenserklärungPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln

Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.

Daniel Ulber, Kevin Lukes· JURA 2016, 1188
AGBSchönheitsreparaturen+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis

Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.

Sonja Meier, Florian Titz· JURA 2016, 658
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber

Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine unglückliche Übernahme

Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Zeiten ändern sich

Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um Teilzeit, Urlaub und Elternzeit am Beispiel eines Speditionsbetriebs. Zu analysieren sind insbesondere die Ansprüche verschiedener Arbeitnehmer bezüglich Arbeitszeitreduzierung, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung unter Bezugnahme auf nationale und europäische Normen. Gegenstand sind zudem Gleichbehandlungsgrundsätze im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung und der Übertragung bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsverhältniswechsel.

Latzel, Sausmikat· JA 2015, 497· 300 Min Bearbeitung
BeendigungEinführung IPREinführung IZPR+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.

Thius Vogel· ZJS 2015, 391
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen

Die A-GmbH möchte zur Finanzierung eines Lageranbaus ein Darlehen von der B-Bank aufnehmen, für das die Bank Sicherheiten verlangt. Neben einer Grundschuld stellt der Einzelkaufmann C zugunsten der Bank eine persönliche Sicherheit für die Rückzahlung. Nachdem die A-GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann, fordert die B-Bank C zur Zahlung auf. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit und Auslegung eines Bürgschaftsversprechens und der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften. Thematisiert werden insbesondere Formvorschriften und die Abgrenzung gegenüber anderen Sicherungsinstrumenten.

Markus Artz, Julia Ludwigkeit· ZJS 2014, 514
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der nur scheinbare Notfall«

Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.

Tim W. Dornis, Fabian Sturm· JURA 2013, 1167
Die echte GoA – VoraussetzungenGeheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Streit um ein paar Stückchen Papier

Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.

Jan-Erik Schirmer· JURA 2013, 719
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst

Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.

Thomas Raab· ZJS 2012, 498
StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen

In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.

Leif Böttcher· JURA 2012, 56
Auslegung der WillenserklärungGrundprinzipien des SachenrechtsWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion

Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.

Sarah Eickelmann· JURA 2011, 549
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Thomas Raab· ZJS 2011, 502
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.

Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.

David Julius Kästle· ZJS 2011, 496
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.

Doris Forster· ZJS 2011, 50
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann

Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.

Auslegung der Willenserklärung+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG

Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.

Sarah Röck· ZJS 2010, 372
Anfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 826 BGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Der verschwiegene Hausbock

Ein Käufer verlangt nach Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen verdecktem Hausbockbefall die Rückzahlung einer Maklerprovision. Problematisiert werden unter anderem Maklervertrag, Erfüllungsübernahme, Vertrag zugunsten Dritter sowie Schadensersatz aus culpa in contrahendo und Möglichkeiten der Anfechtung. Der Fall eignet sich zur vertieften Prüfung von Maklerprovisionsansprüchen und damit zusammenhängenden Rückforderungsrechten.

Katharina Hilbig· JURA 2009, 856
Maklervertrag, §§ 652ff. BGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: A Life 4 Sale

In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.

Hanjo Hamann· ZJS 2009, 267
Rücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen

Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Der vertauschte Teppich

In dieser Examensklausur geht es um einen Kauf dreier Teppiche, bei dem durch vertauschte Kennziffern und Missverständnisse ein falscher Teppich verkauft wird. Die Hauptprobleme liegen in der Auslegung von Willenserklärungen, der Anfechtung des Vertrags und möglichen Ansprüchen wegen Annahmeverzugs sowie Schadensersatz bei Beschädigung. Geprüft werden insbesondere Ansprüche des ursprünglichen Käufers gegen den Dritterwerber und umgekehrt Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer.

Schwarze· JA 2008, 257· 300 Min Bearbeitung
Anfechtung der WillenserklärungMinderung & SchadensersatzAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Ein Prüfungsgespräch

Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.

Berjasevic· JA 2007, 857
Angebot und Annahme+2 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.

Knauff, Heese· JA 2006, 637· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEntscheidungsgründe+5 weitere
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