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Öffentliches Recht

Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)

Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) schützt die Freiheit der Berichterstattung durch Druckerzeugnisse in Form der Informationsbeschaffung, -verbreitung und -veröffentlichung. Wesentliche Streitpunkte sind das Verhältnis zur Meinungsfreiheit, die Geheimhaltung von Informationsquellen und der Pressebegriff. Classic Cases: Zutritt zur öffentlichen Gerichtsverhandlung, Schutz des Vertrauensverhältnisses zu Informanten, Pressefreiheit auch für Boulevardzeitungen.

Zu diesem Thema haben wir 26 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Drohneneinsätze mit Folgen“

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung von Drohneneinsätzen und deren Folgen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GG) sowie der Staatlichen Schutzpflicht für Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Bei der Frage steht sowohl die Eingriffsverwaltung als auch die gerichtliche Kontrolle gegenüber staatlichem Handeln im Fokus.

Böhringer, Albrecht· JA 2026, 303· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Umstrittene Inhalte in der Stadtbibliothek

In der Klausur wird ein öffentlich-rechtlicher Streit um einen von der Stadtbibliothek angebrachten Einordnungshinweis auf einem Buch mit umstrittenen Inhalten behandelt. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Autors, insbesondere im Hinblick auf das Informationshandeln der Verwaltung, den Folgenbeseitigungsanspruch sowie die sachliche Schutzbereichsabgrenzung zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Themen sind auch das Sachlichkeitsgebot und die methodengerechte Auslegung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Normen, einschließlich der Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs.

· JURA 2025, 2229
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)Folgenbeseitigungsanspruch+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

· JURA 2025, 2017· 300 Min Bearbeitung
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Der schweigsame Bundespräsident

Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.

· JURA 2024, 2231· 300 Min Bearbeitung
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Die obersten Verfassungsorgane – EinführungBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JURA 2024Schwerpunktbereich

Der bekannte Schauspieler

Die Klausur thematisiert Ansprüche eines bekannten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung wegen Wort- und Bildberichterstattung über sein Privatleben. Gegenstand ist insbesondere die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit bei Sensationsberichterstattung über Prominente. Die rechtlichen Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und spezifische Anspruchsgrundlagen werden praxisnah geprüft.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Baurecht: Escape-Rooms im allgemeinen Wohngebiet

A errichtet auf seinem Grundstück in einem Wohngebiet eine Anlage für sogenannte Escape-Rooms, nachdem zuvor eine Baugenehmigung für eine Indoor-Fußballhalle erteilt wurde. N, eine benachbarte Grundstückseigentümerin, fühlt sich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und den Lärm in ihrer Vermietung beeinträchtigt und fordert von der Stadt S den Erlass einer Abrissverfügung gegen A. Hauptsächlich steht die Rechtmäßigkeit einer solchen Abrissverfügung sowie die Verpflichtung der Behörde zu deren Erlass auf Antrag von N im Mittelpunkt. Zudem wird die Klagebefugnis eines Mieters im Zusammenhang mit bauplanungsrechtlichen Belangen geprüft. Wesentliche rechtliche Themen sind das Bauordnungsrecht, die Zulässigkeit der Nutzung, Nachbarschutz und Stellplatzanforderungen.

Piet Blanc· ZJS 2024, 145
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Äußerungsbefugnisse in Zeiten von Twitter

Die Klausur behandelt im Rahmen staatsorganisationsrechtlicher Fragestellungen die Äußerungsbefugnisse von Amtsträgern auf sozialen Netzwerken, insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen und der Neutralitätspflicht. Anhand eines aktuellen Falls rund um eine Demo der N-Partei und die Stellungnahme des Ministerpräsidenten werden verfassungsrechtliche Abgrenzungen zwischen Meinungsäußerung, Parteienbezug und dem Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte geprüft.

Paul Hüther· JURA 2023, 503
Politische ParteienDer Bundespräsident+5 weitere
JURA 2023Schwerpunktbereich

Medienrecht: Schwerpunktklausur

Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob einem identifizierten Schauspieler Unterlassungsansprüche gegen eine Boulevardzeitung wegen einer vorverurteilenden Verdachtsberichterstattung zustehen. Im zweiten Teil geht es um den Auskunftsanspruch einer Bloggerin gegen ein Gericht bezüglich eines Strafverfahrens mit Medieninteresse. Themenschwerpunkt ist das öffentliche und private Medienrecht mit Bezug zu Grundrechten und Auskunftspflichten.

Anna K. Bernzen· JURA 2023, 452
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Zwei Bescheide und ein Führerschein

A hat während eines Aufenthalts in Prag eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, ohne die im tschechischen Recht vorgeschriebene theoretische Prüfung abgelegt zu haben. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland und einer Mitteilung an das Landratsamt erhält A zwei Bescheide: Einen zur Rücknahme ihrer Fahrerlaubnis wegen angeblicher Rechtswidrigkeit und einen weiteren, der ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland bei Vorliegen bestimmter Informationen ausschließt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen das Fahrerlaubnisrecht, die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse, das Verwaltungsprozessrecht und die Rücknahme beziehungsweise Feststellung von Verwaltungsakten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt und ggf. zurückgenommen werden kann.

Lucas Hartmann· ZJS 2023, 129
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Justizfreunde

Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.

Stefan Haack· JURA 2022, 746
VerfassungsbeschwerdeVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Recht auf Vergessenwerden I

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.

Toni Fickentscher· JURA 2021, 718
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Recht auf Vergessenwerden II

Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.

Zachariasz Hussendörfer· JURA 2021, 705
VerfassungsbeschwerdeUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung

Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.

Ass. jur. Max Noll· ZJS 2021, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Verschwenderische Abgeordnete?

Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (R) verlangt vom Deutschen Bundestag Auskunft darüber, welche Abgeordneten im Rahmen einer Sachleistungspauschale mehr als zwei iPads erworben haben. Alternativ begehrt R anonymisierte statistische Daten zur Anzahl und den Kosten der beschafften iPads. Der Bundestag lehnt die Auskunft wegen mangelnder Anspruchsgrundlage sowie datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Im Streit stehen insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche, grundrechtliche Erwägungen und datenschutzrechtliche Interessen. R verfolgt ihr Anliegen gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht mit Berufung auf verschiedene presserechtliche Normen und verfassungsrechtliche Vorgaben.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+5 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

»Die Partyfotografin«

Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.

Sebastian J. Golla· JURA 2020, 471
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Klausur: Examensklausur im Öffentlichen Recht – Sex sells?!

Im Mittelpunkt des Falls steht ein neues gesetzliches Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung, das in das UWG eingeführt wird. Ein Milchproduktehersteller soll eine bereits entwickelte Werbekampagne, die Pin-Up Girls zeigt, einstellen, da sie potenziell gegen das Verbot verstößt. Streitentscheidend sind Fragen der Gesetzgebungskompetenz, der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und der Vereinbarkeit des Verbots mit Grundrechten, insbesondere der Berufs- und Meinungsfreiheit. Der Fall thematisiert zudem die Auswirkungen des neuen Rechts auf bestehende Werbemaßnahmen.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Staatliches Mauttheater

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Mautgesetzes (MautG) im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sowie die bundesstaatliche Kompetenzordnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde für die Verwaltung der Maut und dem Ablauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist, ob die Bedenken der Staatsregierung eines Bundeslandes gegen das Verfahren und die Kompetenzverteilung berechtigt sind.

Öller· JA 2017, 443· 120 Min Bearbeitung
Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Abschlussklausur: Die Tagesschau-App

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunk- und Presserechts. Ein großer privater Presseverlag sieht sich durch die öffentlich-rechtliche Tagesschau-App in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und greift verschiedene Argumente gegen deren Freigabe im Rahmen des Drei-Stufen-Tests nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf. Die öffentlich-rechtliche Seite verteidigt das Angebot als mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar.

Claudio Franzius, Anna Schimke· JURA 2016, 639
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der verschlossene Bundesnachrichtendienst

Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.

Philipp Amthor, Annette Prehn· JURA 2015, 624
GesetzgebungskompetenzenPressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+4 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fotografierverbot von SEK-Beamten

Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR (Fortgeschrittene) Der Formel-1-Chef und die Nazi-Orgie

Ein britischer Sportfunktionär wird nach Berichterstattung einer Zeitung und Veröffentlichung kompromittierender Fotos und Videos in seiner Privatsphäre verletzt und sucht vergeblich effektiven Rechtsschutz im nationalen Gericht. Er wendet sich anschließend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil das nationale Recht seiner Ansicht nach keinen ausreichenden Schutz bietet.

Thorsten Ricke· JURA 2012, 641
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das allzu kritische Schulbuch

In diesem Übungsfall erhebt ein Schulbuchverleger Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Lehrbuchs durch das Kultusministerium. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit, des Zensurverbots sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, wobei die rechtlichen Maßstäbe der Schulbuchzulassung zu prüfen sind.

Christian Ernst· JURA 2012, 145
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+1 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Presseflug

Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Presseflug
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
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