Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte
Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.
Grenzenlose Tariftreue
Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.
Übungsfall: Eine Fiktion mit Tücken
In diesem Fall begehrt die K-AG als Eigentümerin eines Kaufhausgrundstücks eine gerichtliche Überprüfung der Rücknahme einer ihr vermeintlich zustehenden Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auslöser ist die Zurückstellung ihres Bauantrags sowie eine nachfolgende Veränderungssperre der Stadt zur Sicherung einer geänderten Bauleitplanung für das Sondergebiet 'Einkaufszentrum Süd'. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Zurückstellung sowie der Veränderungssperre, das Verfahren einer fiktiven Genehmigungserteilung und die Rechtsbeständigkeit der Rücknahmeentscheidung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie verwaltungsprozessuale Aspekte der Anfechtung und Bestandskraft von Verwaltungsakten.
Übungsfall: Ausschluss aus dem Plenum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Ausschluss einer Fraktion und ihrer Abgeordneten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages durch den Bundestagspräsidenten nach einer Protestaktion während einer Debatte zum Afghanistan-Mandat. Die Betroffenen sehen dadurch ihre parlamentarischen Rechte, insbesondere die Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, als verletzt an und begehren eine Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreitverfahrens. Der Fall beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen, den Grundsatz der Gleichbehandlung im Parlament sowie die prozessuale Parteifähigkeit einzelner Abgeordneter und Fraktionen im Verfassungsprozess. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf dem parlamentarischen Ordnungsrecht und dem grundrechtlichen Schutz parlamentarischer Teilhaberechte.
Kampfhundrentner
Der Rentner Wymmrich hält einen Hund, der nach der bayerischen Kampfhundeverordnung als erlaubnispflichtiger Kampfhund gilt. Das Ordnungsamt verlangt die sofortige Abgabe des Hundes ins Tierheim und erteilt eine Verfügung gestützt auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und die KampfhundeVO. Thematisiert wird die Ermessensbetätigung, Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob und wie Wymmrich gegen die Verfügung vorgehen kann.
Rüge durch den Bürgermeister
Ein Ratsmitglied einer unabhängigen Wählergemeinschaft erhält vom Bürgermeister eine Rüge wegen verspäteter Rückgabe eines Bebauungsplanentwurfs. Die rechtliche Zulässigkeit und die kommunalrechtlichen Grundlagen dieser disziplinarischen Maßnahme werden unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung des Rates sowie möglicher gerichtlicher Schritte geprüft.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur enthält einen Sachverhalt zu einer Diskothek, die mit einer 'All You Can Drink'-Flatrate wirbt. Streitpunkt ist das Verbot des unbegrenzten Alkoholausschanks durch die Behörde sowie die Anfechtungsklage des Diskothekenbetreibers unter Bezugnahme auf Aspekte wie Nebenbestimmungen, Grundrechte und Gefahrenprognose. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des GastG des Bundes; zusätzlich sind Folgefragen zu alternativen Angeboten und den Auswirkungen der Föderalismusreform I zu beantworten.
Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht
Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.
Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun
E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.
Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten
Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.
Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.
Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz
Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.
Übungsklausur ÖR Der Tod des Zuchtebers Cutlar
Die Klausur behandelt einen möglichen Amtshaftungsanspruch wegen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens durch einen im Verwaltungsverfahren beauftragten Sachverständigen. Sie thematisiert die Zurechnung des Fehlers im Verwaltungsverfahren, die Abgrenzung zwischen § 839 BGB und § 839a BGB (sowie deren analoge Anwendung) und die Frage, ob die öffentliche Hand haftet, wenn durch die Verfahrensprivatisierung Dritten ein Schaden entsteht.
Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?
Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.
Examensklausur ÖR Erkaufte Beamtenernennung?
Die Examensklausur behandelt Fragen zum Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Sie orientiert sich an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und ist auf das Examensniveau im Öffentlichen Recht zugeschnitten.
Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen
Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.
Vor- und Nachwirkungen eines G8-Gipfels
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Einsetzungsbeschlusses für einen Untersuchungsausschuss des Bundestages im Nachgang zu Polizeiaktionen gegen Demonstranten beim G8-Gipfel. Es geht insbesondere um die Zulässigkeit von Minderheitenanträgen, die Reichweite des Untersuchungsrechts und die mögliche Erweiterung oder Änderung des Untersuchungsauftrags. Thematisiert werden außerdem die Kompetenzen des Bundes bzw. der Länder sowie der Schutz individueller Rechte.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.
Der umtriebige Geschäftsführer
Der Fall behandelt Fragen rund um das Einkommensteuerrecht sowie haftungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Geschäftsführer einer GmbH. Zentral sind die steuerliche Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen, Abgrenzung von Betriebs- und Privatausgaben, Liebhaberei, Abschreibungen und die persönliche Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden. Neben materiell-rechtlichen Aspekten werden auch verfahrensrechtliche Probleme angesprochen.
Mahnwache in Görlitz
Im Fall geht es um das Verbot einer für den 15.06.2008 angemeldeten Mahnwache vor dem Privathaus einer Staatsanwältin in Görlitz. Die Stadt verbietet die Mahnwache mit Sofortvollzug unter Hinweis auf den Schutz der Privatsphäre, während der Antragsteller sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Gegenstand ist ein verwaltungsgerichtliches Eilrechtsschutzverfahren.
Waltraud Wunder wundert sich
Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.
Maßloses Wohnen im Außenbereich
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Thematisiert werden die Anforderungen an die Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags, die öffentliche Belange wie die Verfestigung einer Splittersiedlung sowie der Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans. Zudem steht die straßenmäßige Erschließung sowie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und die Beteiligung der Gemeinde im Fokus.