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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Montags-Demo in Münster

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.

Günter Proppe· JA 2009, 298· 60 Min
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um eine Windfarm

Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.

Elke Gurlit· ZJS 2009, 404
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur behandelt die Zwangsgeldfestsetzung im Verwaltungsvollstreckungsrecht im Zusammenhang mit einer genehmigten Außengastronomie und deren Nebenbestimmungen. Zentral sind die Bestimmtheit der Vollstreckungstitel, die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Androhungen und Festsetzung des Zwangsgeldes sowie prozessuale Fragen im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Die rechtliche Einordnung von Nebenbestimmungen (Bedingung/Auflage) und ihre Verbindung mit Vollstreckungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Der Verwaltungsakt in der KlausurEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Weinprobe

Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

Die Klausur thematisiert die Grenzen der Kunstfreiheit und deren Wechselwirkung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Nach der zivilgerichtlichen Untersagung der Veröffentlichung eines Romans erhebt der Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf den Schutz der Kunstfreiheit. Die Prüfung umfasst die Erfolgsaussichten dieser Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Kunstfreiheit.

Michael Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeEnteignender EingriffWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Die Klausur behandelt die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission. Thematisiert wird, welche verwaltungsprozessualen Wege zur Verfügung stehen, um die zügige Rückzahlung der Beihilfe im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen das Verhältnis von Europäischem und deutschem Verwaltungsrecht sowie die praktische Umsetzung der Kommissionsvorgaben.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidEuropäische IntegrationDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Die Freizeitabteilung

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Staatshaftungsrecht: Nach einem Baumangel und einer darauf folgenden missglückten Mahnbescheidserteilung erhebt die H-GmbH über ihren Geschäftsführer Klage gegen das Land auf Schadensersatz. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Mahnbescheids, Fragen zur Verjährung und Ansprüche aus Amtspflichtverletzung.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2009, 96· 300 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Weitere RechtsgebieteDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Enthüllung“ – Zu den Grenzen der Kunstfreiheit bei Romanen mit (auto-)biographischem Hintergrund

Im Mittelpunkt des Falls steht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Lebenspartner B und dem V-Verlag um die Verbreitung des Romans „Enthüllung“. B sieht sich in der Romanfigur „Kunz“ widergespiegelt und macht eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Nach Untersagung des Buchvertriebs durch die Instanzgerichte erhebt der V-Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, der Schutz privatester Lebensbereiche sowie die Berücksichtigung der EMRK bei der Abwägung grundrechtlicher Positionen.

Lothar Michael, Markus Thiel· ZJS 2009, 160
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2

Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Atomkonsens

Das Land L wendet sich gegen eine Weisung des Bundesumweltministers, die die Wiederaufnahme des Betriebs eines zuvor abgeschalteten Kernkraftwerks an weitere bundesaufsichtliche Zustimmung knüpft und eine personelle Umsetzung im Landesministerium vorsieht. Zudem beanstandet das Land Passagen einer zwischen dem Bund und Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Vereinbarung zum schrittweisen Atomausstieg, die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren beinhalten. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei der Ausführung des Atomrechts, insbesondere um Eingriffe in die Rechte des Landes gem. Art. 85 Abs. 3 GG. Das Land beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung und der entsprechenden Vereinbarungspassagen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen

Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Mathis Bader· JURA 2009, 940
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr

Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.

Eva Julia Lohse· JURA 2009, 458
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEuropäische Integration+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.

Oliver van der Schoot· JURA 2009, 382
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Missliebige Fußgängerzone

Die Klausur behandelt eine gerichtliche Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Fokus stehen die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO einschließlich Vollzugsfolgenbeseitigung, die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO auf Dritte, das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Kostenentscheidung bei Streitgenossen.

Timo Hartman· JA 2008, 884· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage

Die Klausur behandelt mehrere Problemkreise aus dem öffentlichen Recht: Die Eisenverwertungs GmbH hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage erhalten, jedoch mit einer kostenintensiven Nebenbestimmung zur Einhausung der Anlage. Es werden anwaltliche Schriftsätze, Klageerwiderungen im Nachbaranfechtungsprozess, sowie Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes (Sofortvollzug) und die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Nebenbestimmung geprüft. Dabei stehen die Rechte der Nachbarn, die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen und der Umgang mit verwaltungsrechtlichen Nebenbestimmungen im Mittelpunkt.

Felix Koehl· JA 2008, 804· 300 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker

Die Klausur befasst sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80a III 2, 80 V VwGO) gegen die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis an eine ausländische Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG (heute Art. 49, 54 AEUV). Streitpunkte sind insbesondere die Antragsbefugnis der Antragsteller (u.a. Apothekerkammer, Apothekerverband, benachbarte Apothekerin), die Reichweite des Fremdbesitzverbots (§ 8 ApoG), die Anwendung und der Anwendungsvorrang europäischen Rechts sowie eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH. Es wird außerdem thematisiert, ob das nationale Recht angesichts des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht durch Behörden unangewendet bleiben darf.

Dr. Birgit Schmidt am Busch· JA 2008, 715· 300 Min
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Erschließung mit Hindernissen

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen zwei hessischen Gemeinden über die Erschließung einer Straße, bei dem eine Zweckvereinbarung aufgrund fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht scheitert. Im Mittelpunkt steht die prozessuale Einordnung einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 Abs. 1 BauGB sowie die Frage, ob ein subjektives Recht der Gemeinde auf Erlass oder zumindest fehlerfreie Bescheidung besteht. Der Fokus liegt auf Zulässigkeit und Begründetheit dieser sogen. Normerlassklage.

Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Mareike Ullmann· JA 2008, 519· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Krankenhausbehandlung im EU-Ausland

Die Klausur behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Klage der Europäischen Kommission gegen einen Mitgliedstaat vor dem EuGH wegen Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (hier: Erstattung von Krankenhauskosten im EU-Ausland) zulässig und begründet ist. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere unionsrechtliche Grundfreiheiten und die Einhaltung des Vorverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag. Untersucht werden die alte und neue nationale Rechtslage im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht.

Dr. Thomas Trautwein· JA 2008, 442· 300 Min
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Bürger und Einwohner+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Gaststättenerlaubnis unter Auflagen

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob die Stadt Duisburg einer Diskothek die Gaststättenerlaubnis unter Nebenbestimmungen, insbesondere Beschäftigungs- und Betretungsverboten, rechtmäßig erteilen durfte und wie sich der Betreiber gegen diese gerichtlichen Nebenbestimmungen und den angedrohten Widerruf der Erlaubnis rechtlich zur Wehr setzen kann. Insbesondere sind verwaltungsrechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen.

Dr. Claudius Berger· JA 2008, 375· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Videoüberwachung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Holger Greve· ZJS 2008, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung

In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
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