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Öffentliches Recht

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) schützt das Recht, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu beschaffen. Geschützt sind passive und aktive Informationsaufnahme, allerdings nur hinsichtlich solcher Quellen, die, rechtlich und tatsächlich, allgemein zugänglich sind. Examensrelevant: Einordnung entgeltpflichtiger/paywall-geschützter Quellen, Zugang zu Polizeifunk, Anspruch auf staatliche Informationserschließung, negative Informationsfreiheit, Abgrenzung zu unveröffentlichten Akten.

Zu diesem Thema haben wir 18 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Fortgeschrittene

Umstrittene Inhalte in der Stadtbibliothek

In der Klausur wird ein öffentlich-rechtlicher Streit um einen von der Stadtbibliothek angebrachten Einordnungshinweis auf einem Buch mit umstrittenen Inhalten behandelt. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Autors, insbesondere im Hinblick auf das Informationshandeln der Verwaltung, den Folgenbeseitigungsanspruch sowie die sachliche Schutzbereichsabgrenzung zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Themen sind auch das Sachlichkeitsgebot und die methodengerechte Auslegung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Normen, einschließlich der Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs.

· JURA 2025, 2229
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)Folgenbeseitigungsanspruch+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Forschungsförderung mit Nachspiel

In der Klausur geht es um die Bewilligung und den rückwirkenden Widerruf einer Forschungsförderung nach dem Niedersächsischen Forschungsförderungsgesetz. Streitpunkt ist eine im Förderbescheid enthaltene Auflage, die Verpflichtung zu menschenrechts- und arbeitsschutzkonformen Lieferketten, sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines behördlichen Widerrufs. Die Wirksamkeit der Auflage und die Vereinbarkeit des Landesgesetzes mit höherrangigem Recht sind zu unterstellen.

Dr. Frederike Alt· JA 2024, 1012· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2024, 123
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Staatsorganisationsrecht: Die sorgsame Kanzlerin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bundeskanzlerin berechtigt ist, die Gegenzeichnung eines verabschiedeten Gesetzes nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG zu verweigern, weil sie das Rederecht eines Oppositionsabgeordneten im Bundestag für verletzt hält. Die C-Fraktion fordert als Antragstellerin vor dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die verweigerte Gegenzeichnung ihr Recht auf Gesetzgebung verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Funktion und Reichweite der Gegenzeichnungspflicht, die Abgrenzung zwischen formaler und inhaltlicher Prüfungskompetenz der Exekutive im Gesetzgebungsverfahren sowie die Bedeutung des Rederechts und dessen Ausgestaltung durch die Geschäftsordnung des Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem relevant ist der Schutz der Minderheitenrechte im parlamentarischen Verfahren sowie die Mitwirkungspflichten der Verfassungsorgane im Gesetzgebungsprozess.

Benjamin Poliak· ZJS 2023, 1306
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Der Umschlag von Kernbrennstoffen

In dem Fall geht es um die Einführung landesgesetzlicher Regelungen durch die Freie Hansestadt B, mit denen der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen des Stadtstaates grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob und inwiefern das Land B durch das Änderungsgesetz zum Hafenbetriebsgesetz solche Beschränkungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen erlassen darf. Rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, das Prinzip der Bundestreue sowie das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ferner stehen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit und mögliche gesetzgeberische Handlungsoptionen auf landesrechtlicher Ebene im Fokus.

Raven Kirchner· ZJS 2023, 1027
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Migrationsrecht

Die vietnamesische Staatsangehörige M lebt mit ihrer in Deutschland geborenen Tochter T und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit T zu wahren. Die zuständige Ausländerbehörde lehnt den Antrag ab und verweist unter anderem auf einen vermuteten Missbrauch durch Zweckvaterschaftsanerkennung sowie das vorherige Asylverfahren und die visalose Einreise von M. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob M einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG hat. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Familiennachzugs, mögliche Ausschlussgründe und allgemeine Erteilungsvoraussetzungen im Aufenthaltsrecht.

PD Dr. Ibrahim Kanalan· ZJS 2023, 121
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JuS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Alt- und Unbekanntes aus dem Strafverfahrensrecht

Die Klausur behandelt maßgeblich die Analogie und den systematischen Vergleich im Bereich von Strafantragsfristen, insbesondere unter Einbeziehung von § 77d StGB und § 302 I 1 Var. 2 StPO. Weiterhin wird die verfassungskonforme Auslegung des § 112 III StPO sowie die Abwägung der Indizienlage, beispielsweise zur Fluchtgefahr, näher analysiert. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Auslegung des § 247 StGB hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Qualifikationen, wobei der Wortlaut und der Vergleich mit § 248a StGB betrachtet werden. Die Fallbearbeitung fordert eine Auseinandersetzung mit methodischen und systematischen Auslegungsfragen im Strafprozessrecht.

Weiss· JuS 2022, 1132
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlkampf in Schleswig-Holstein

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wahlkampfes in Schleswig-Holstein, insbesondere das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, die Chancengleichheit der Parteien und die Zulässigkeit von Wahlwerbung durch Amtsträger. Der Sachverhalt beleuchtet beispielhaft einen Brief einer Landesministerin sowie einen Tweet eines Bundesministers, die jeweils amtsbezogene Ressourcen zur Wahlwerbung einsetzen. Es wird gefragt, ob diese Handlungen rechtlich zulässig sind und durch Grundrechte geschützt werden.

Nicolas Harding, Lennart Laude· JA 2020, 284· 300 Min Bearbeitung
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Durchblick in dicker Luft

Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.

VerfassungsbeschwerdeInformationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)+2 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

Die Klausur behandelt die Frage des Strafklageverbrauchs nach europäischem Recht, insbesondere nach Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ). Im Fall wurde gegen einen polnischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren in Polen eingeleitet und mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Problematisch ist, ob dies einer Strafverfolgung in Deutschland entgegensteht.

Kristin Vorbeck, Philipp Zündorf· JA 2018, 377· 60 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Betriebsleiterwechsel

Die Klausur schildert einen Sachverhalt aus dem Bauplanungsrecht, bei dem die Genehmigung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Betriebsleiterwechsel verweigert wird. Gegenstand ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamts, insbesondere im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Zu prüfen sind die baurechtlichen Voraussetzungen für privilegiertes Bauen, die Bindungswirkung des ersten Bescheids und prozessuale Aspekte zur Anfechtung.

Anton Meyer· JA 2017, 62· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Sex Sells in der Mönckebergstraße

Die Klausur behandelt Fortsetzungsfeststellungsklage, Polizei- und Ordnungsrecht, Ermessensfehler.

Prof. Dr. Hermann Pünder, Daniel Mattig· JA 2016, 115· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenErmessen und VerhältnismäßigkeitLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Mehr Transparenz!

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.

Laura Münkler· JURA 2015, 292
OrganstreitverfahrenAllgemeine GrundrechtslehrenDer Bundestag+2 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Unruhe am Bahnhof

Die Klausur thematisiert eine polizeiliche Identitätskontrolle und einen Datenabgleich durch die Bundespolizei auf dem Vorplatz des Bahnhofs Rosenheim. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen sowie mögliche Rechtsbehelfe gegen die polizeilichen Handlungen. Der Sachverhalt beinhaltet typische Probleme des Polizei- und Ordnungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts unter besonderer Berücksichtigung des Bundespolizeigesetzes.

Anton Meyer· JA 2013, 780· 300 Min Bearbeitung
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz

Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.

Ansgar Koreng· JURA 2010, 931
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungskompetenzenAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht

Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.

Eike Michael Frenzel· JURA 2010, 220
OrganstreitverfahrenDer BundestagDie Bundesregierung+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der Türsteher vom 'Blue Star'

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines sofort vollziehbaren Beschäftigungsverbots für einen Türsteher auf Grundlage von § 21 Abs. 1 GastG und den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Schwerpunkt liegt auf der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Gaststättenrechts und der Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des GastG. Daneben sind Aspekte des Rechtsschutzes und Fristen im Widerspruchsverfahren relevant.

Günter Proppe· JA 2006, 377· 300 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
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