Der Rat
Der Rat ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 II GG, § 40 GO NRW) und trifft zentrale Entscheidungen zur Kommunalpolitik. Schwerpunkte: Beschlussfassung, Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung und Beteiligung an Bauleitverfahren (§§ 35, 36 BauGB). Examensklassisch: Rechtsschutz gegen Ratsbeschlüsse (§ 80 VwGO), Abgrenzung zu Aufgaben des Bürgermeisters, Mitwirkungsverbote und Geschäftsordnungsstreitigkeiten.
Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung
Der Sachverhalt behandelt eine Examensklausur im öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Baurecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Gemeinde gegen eine fingierte Baugenehmigung – ausgelöst durch behördliches Schweigen trotz verweigertem gemeindlichen Einvernehmen – erfolgreich vorgehen kann. Die Klausur beleuchtet die Voraussetzungen, das Verfahren und die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.
Unter Strom
Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen des Straßenrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Genehmigungspflicht von Nutzungen öffentlicher Straßen durch Privatpersonen und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen die versagte Sondernutzungserlaubnis für das private Laden eines Elektrofahrzeugs über den Gehweg mit Hilfe eines Kabels sowie die Anforderungen an ein gewerbliches Verleihsystem für E-Scooter. Weiterhin geht es prozessual um die statthafte Klageart und die Berücksichtigung von Klimaschutzinteressen im straßenrechtlichen Kontext.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt ein kommunalrechtliches und ordnungsrechtliches Szenario rund um eine per ordnungsbehördlicher Verordnung eingeführte Verbotszone für das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf einem innerstädtischen Platz. Zu prüfen sind einerseits die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen gegen eine polizeiliche Sicherstellung sowie Fragen rund um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrenabwehrverordnung und deren Anfechtung. Es werden ebenfalls die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalklage gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht thematisiert.
Das Riesenrad am Moselufer
Die Klausur behandelt den Kommunalverfassungsstreit einer Stadtratsfraktion, die sich gegen einen Ratsbeschluss wendet, mit dem die städtische Gewerbefläche am Moselufer erneut an den Betreiber eines Riesenrades verpachtet werden soll. Schwerpunktmäßig sind die Fragen der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage einer Fraktion, sowie die Fehlerfolgen bei Verstößen gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nach der Gemeindeordnung zu prüfen.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung der Hotelnutzung auf einem Grundstück der Demokratischen Volksrepublik Korea in Rheinland-Pfalz wegen EU-Sanktionen. Hauptstreitpunkt ist, ob die städtische Anordnung, gestützt auf eine polizeirechtliche Generalklausel und flankiert durch eine Zwangsgeldandrohung, rechtmäßig ergangen ist, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben sowie baurechtlicher und polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlagen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hotelbetreiberin und das Verhältnis von EU-Recht zu nationalem Recht stehen im Fokus.
Dschihad
Die Klausur behandelt Verfassungsbeschwerde, Grundrechtsprüfung, "Elfes"-Urteil.
Allzweckwaffe Sperrklausel
In der Klausur wird ein Antrag einer Landesregierung auf abstrakte Normenkontrolle gegen eine Erhöhung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz geprüft. Es geht um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere das Stimmverhalten im Bundesrat, sowie um die Vereinbarkeit einer 10%-Sperrklausel mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes und dem Prinzip der Chancengleichheit politischer Parteien.
Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen eine behördliche Verfügung, die einem Fußballverein den Verkauf von Eintrittskarten an den Gastverein untersagt, und ein Gefährderanschreiben an einen Fan. Der Sachverhalt stellt materielle und prozessuale Fragestellungen zur Gefahrenabwehr, Adressatenauswahl, Zweckveranlasser, Nichtverantwortlichkeit sowie die Zulässigkeit von Klagen gegen polizeiliches Handeln heraus.
Winterfreuden?
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Niederlassungsfreiheit und die unionsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung sowie Anerkennung ausländischer Nachweise, hier am Beispiel eines britischen Arztes, der in Österreich praktizieren will. Geprüft wird die Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die ausschließlich österreichische Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung für Ärzte verlangt. Zusätzlich werden grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung in der EU und zur Rechtssache Dassonville behandelt.
Kauft deutsche Milch!
Die Klausur thematisiert, ob die Untätigkeit der deutschen Gefahrenabwehrbehörden gegenüber Straßenblockaden auf deutschen Straßen sowie eine staatlich initiierte Werbekampagne zur Förderung deutscher Milch im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten im Binnenmarkt der EU, stehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ausländischer Milchbauer Anspruch auf Schutz und Gleichbehandlung gegenüber deutschen Wettbewerbern hat und ob die Maßnahmen eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen.
Ein Dorf bleibt unter sich
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen aufsichtsrechtlichen Bescheid, der die Aufhebung kommunaler Grundstücksvergaberichtlinien fordert. Die sachlichen Schwerpunkte liegen im Kommunalrecht mit Blick auf kommunales Wirtschaftsrecht, kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsaufsicht, flankiert durch Fragen des Verwaltungsprozessrechts (Klagen kommunaler Körperschaften). Europarechtliche Grundfreiheiten und Beihilfenrecht sind ausdrücklich ausgenommen.
Schule mit Courage
Im Sachverhalt begehrt die Jugendorganisation der NPD die Nutzung einer städtischen Schulaula für eine parteipolitische Veranstaltung. Die Stadt Mannheim lehnt den Antrag aus politischen und schulischen Erwägungen ab und konkretisiert daraufhin die Widmung aller schulischen Einrichtungen auf weltanschauliche Neutralität. Die NPD klagt vor dem Verwaltungsgericht und beantragt zudem einstweiligen Rechtsschutz. Die Klausur thematisiert die Gleichbehandlung politischer Parteien, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, verfassungsrechtliche Parteienprivilegien, Kommunalrecht sowie verwaltungsprozessuale und staatshaftungsrechtliche Gesichtspunkte.
Bon appétit!
Die Klausur thematisiert die Vereinbarkeit eines deutschen Verbots zum Verkauf von Gänsestopfleber auf einem Wochenmarkt an der französischen Grenze mit dem Europarecht. Im Mittelpunkt stehen insb. die Warenverkehrsfreiheit, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, die Bedeutung einschlägiger Richtlinien zum Tierschutz und das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.
Der kamerascheue Demonstrant
Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.
Totalschaden mit Sonnenschein
Die Klausur behandelt den unionsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Anerkennung einer deutschen Kfz-Mechaniker-Ausbildung in Portugal, insbesondere im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Außerdem wird das Vorabentscheidungsverfahren bei Zweifeln über die Auslegung des Unionsrechts thematisiert. Zusatzfragen betreffen grundlegende Begriffe und Prinzipien des Europarechts sowie das Verhältnis von Unions- und nationalem Recht.
Das Taubenfütterungsverbot“
Die Klausur thematisiert das Polizei- und Ordnungsrecht am Beispiel einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in einer hessischen Stadt verbietet. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Taubenfütterungsverbotsverordnung sowie prozessuale Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Ordnungsbehörden und gegen die Verordnung. Es werden insbesondere die unionsrechtlichen Bindungen, Anforderungen des Tierschutzes sowie die Vereinbarkeit mit Grundrechten geprüft.
Wer weist hier wen an?
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Zulässigkeit einer kommunalen Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung und Verwaltung einer Mehrzweckhalle, insbesondere im Hinblick auf die Weisungsrechte der beteiligten Gemeinden gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Vereinbarkeit der Regelungen mit dem BayKommZG, der Vertretungsbefugnis, sowie Prozesserfordernissen hinsichtlich der Klageerhebung und der Zulässigkeit. Weiter wird die Rolle der Rechtsaufsichtsbehörde bei der Genehmigung beleuchtet.
Ratsausschluss nach Prügelei?
In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses einer nordrhein-westfälischen Stadt, der das Ratsmitglied Bobic aufgrund einer gewalttätigen Auseinandersetzung nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausschließen soll. Geprüft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses eines Ratsmitglieds, insbesondere unter Einbeziehung wahl- und kommunalrechtlicher Vorschriften sowie der Auswirkungen auf die Grundrechte des Betroffenen.
Ärger mit dem 'Dosenpfand'
Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit nationaler Regelungen zur Einführung eines Pflichtpfandsystems auf Einwegverpackungen mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit und die Möglichkeit eines Staatshaftungsanspruchs wegen eines dabei entstandenen Schadens. Untersucht wird insbesondere, ob die Umstellung und der Wegfall bisheriger Befreiungen unzulässige Beschränkungen des freien Warenverkehrs darstellen oder zu entschädigungspflichtigen Rechtsverletzungen führen.
Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen
Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.
Rüge durch den Bürgermeister
Die Klausur behandelt einen Kommunalverfassungsstreit zwischen einem einzelnen Ratsmitglied und dem Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt. Streitgegenstand ist eine vom Bürgermeister ausgesprochene öffentliche Rüge wegen angeblich vertrauenswidriger Zusammenarbeit, deren Zulässigkeit und rechtliche Grundlage anhand der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates zu prüfen ist. Zusätzlich wird geprüft, ob das Ratsmitglied diese Rüge gerichtlich anfechten kann.
Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich unter Berücksichtigung der Privilegierung nach § 35 BauGB, des Einflusses des Regionalen Raumordnungsplans, der Rolle von Flächennutzungsplänen und der Abwägung öffentlicher Belange wie Denkmalschutz und Landschaftsbild. Zudem geht es um die Verfahrensbeteiligung und die Rechte der Verbandsgemeinde sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Aussetzung bzw. Zurückstellung des Bauvorhabens.
Der renitente Waffensammler
Im Sachverhalt erhält ein Waffensammler ein Waffenbesitzverbot und die Anordnung zur Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei, nachdem er seinem Nachbarn im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits mit Gewalt und Drohungen begegnet ist. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs gegen diese Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen unmittelbaren Zwangs zu seiner kurzfristigen Festhaltung. Zudem ist die prozessuale Abgrenzung zwischen Feststellungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage relevant.
Pater semper incertus
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.
Ein Kanzler will Neuwahlen
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, wie ein amtierender Bundeskanzler Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen kann. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse verschiedener Wege der Parlamentsauflösung und der Rolle der beteiligten Staatsorgane. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen Hürden, Risiken und Konsequenzen unterschiedlicher Vorgehensweisen.
Der Verwaltungskostenbeitrag
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende an Hochschulen des Bundeslands L thematisiert. A und B wenden sich auf unterschiedlichen Wegen gegen die Zahlungspflicht, berufen sich u.a. auf fehlende Gesetzgebungskompetenz und eine mögliche Grundrechtsverletzung. Es sind besonders Fragen der Zulässigkeit von nichtsteuerlichen Abgaben, Verfassungsmäßigkeit und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.
Chefsache II - Tag der Abrechnung
Die Klausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Streit über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Art. 68 GG. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundespräsident verpflichtet ist, dem Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung des Bundestages nach erfolglos gestellter Vertrauensfrage zu folgen, und inwiefern das BVerfG in das Verfahren eingreifen kann. Dies umfasst Fragen zum Organstreitverfahren sowie zum Umgang mit politischen Motiven bei der Entscheidung des Bundespräsidenten.
"SAARHEIM ALTERNATIV"
Der Rat in der Jurafuchs-Lernapp
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