Kommunalrechtliche Verwaltungsorganisation
Die kommunalrechtliche Verwaltungsorganisation in NRW regelt Aufbau und Aufgaben kommunaler Organe wie Rat, Bürgermeister und Verwaltung (§§ 56–70 GO NRW). Im Zentrum stehen Zuständigkeitsverteilung, Entscheidungsfindung sowie Kontrollmöglichkeiten. Examensrelevant: Abgrenzung von Rat/Verwaltung (§ 62), Bürgermeisterbefugnisse (§§ 63, 66), Grundzüge des Gemeindeverfassungsrechts.
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