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Strafrecht

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) schützt das Eigentum vor Beschädigen, Zerstören und unbefugter Veränderung des Erscheinungsbildes einer fremden Sache. Prüfungsrelevant sind insbesondere die Abgrenzung zwischen Beschädigung und bloßer Funktionsbeeinträchtigung, der Anwendungsbereich von § 303 Abs. 2 StGB (Veränderung des Erscheinungsbilds) und der Umgang mit unerheblichen oder vorübergehenden Veränderungen. Examensklassiker: Graffiti, Luft ablassen aus Reifen, Sachbeschädigung an Tieren oder beweglichen Sachen.

Zu diesem Thema haben wir 66 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

Holte· JA 2026, 379· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.

Reinhardt, Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min Bearbeitung
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte, insbesondere die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug. Im Mittelpunkt stehen der Darlehenserhalt durch Täuschung sowie der Preisetikettentausch und das unbemerkte Entwenden eines Schals in einem Modekaufhaus. Ebenfalls werden die nachfolgenden Transaktionen des Schals und deren strafrechtliche Relevanz geprüft.

Klotz· JA 2024, 379· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Begünstigung (§ 257 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Das etwas andere Flammenspektakel“

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Brandstiftung und Tötungsdelikte anhand eines Sachverhalts, in dem der Täter aus Faszination für Feuer eine Scheune und ein Wohnmobil in Brand setzt. Dabei wird ein schlafender Landstreicher in der Scheune getötet, der Täter selbst wird durch eine Explosion beim zweiten Brandanschlag verletzt. Die rechtliche Einordnung der Handlungen des Täters nach dem StGB steht im Mittelpunkt.

Doneleit· JA 2024, 297· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Die Gasleitung und der E-Scooter“

Die Klausur behandelt komplexe Sachverhalte rund um eine Explosions- und Brandkatastrophe infolge fahrlässiger Verwechslung einer Gasleitung auf einem Industriegelände. Zentral sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit des involvierten Monteurs A für Todes- und Verletzungsfolgen beim Einsatz von Rettern, sämtliche Zurechnungs- und Fahrlässigkeitsproblematiken im AT, sowie die Konkretisierung der einschlägigen Brandstiftungsdelikte im BT. Weiterhin wird eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Rahmen der Strafbarkeit von A und F behandelt. Zusatzfragen betreffen die zuständige Gerichtsbarkeit und Zeugnisverbote im Strafprozess.

Moldenhauer, Willumat· JA 2024, 206· 300 Min Bearbeitung
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer 17-jährigen, die zur Erlangung des Zutritts zu einer Party eine Urkunde verfälscht und bei mehreren Partyhandlungen zunächst den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt, später einen weiteren Menschen im mehraktigen Geschehen tötet. Es werden Fragen zu Urkundsdelikten, (erfolgsqualifiziertem) Versuch und Mordmerkmale aufgeworfen.

Ruppert, Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JA 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.

Peters· JA 2024, 30· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+12 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme der Eigentumsdelikte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Brandstiftungsdelikte. Laura verschafft sich Zugang zu einem vermeintlich unbewohnten Haus, trifft jedoch auf den Eigentümer und wird später von Polizeibeamten festgehalten, gegen die sie Widerstand leistet. Martin, der neue Eigentümer, entscheidet sich das Haus in Brand zu setzen, um die Versicherungssumme zu kassieren, zieht den Antrag jedoch zurück.

Epik· JA 2023, 823· 240 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Person, die durch das Aufkleben eines echten Pfandzeichens auf pfandfreie Flaschen versucht, betrügerisch Pfandgeld an einem Rücknahmeautomaten zu erlangen. Schwerpunkte sind die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens, die Stoffgleichheit und die mögliche Urkundeneigenschaft präparierter Gegenstände. Zudem wird das Stadium des Versuchs beleuchtet.

Schrott· JA 2023, 735· 120 Min Bearbeitung
Computerbetrug (§ 263a StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall zu Vermögensdelikten unter Beteiligung von Raub (auch gegenüber einer toten Person), räuberischer Erpressung durch das Abpressen einer PIN, Computerbetrug, Mord, Hehlerei sowie die sich stellenden Konkurrenzfragen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A und F nach dem StGB, wobei A mehrere Vermögens- und Lebensdelikte begeht und F in eine Hehlereihandlung eingebunden ist.

Hoven, Wiedmer· JA 2023, 296· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einer mit einer Rohrbombe begangenen Erpressung unter besonderer Berücksichtigung des Vorbereitungsstadiums, der Täterschaft und Teilnahme sowie des Einsatzes gefährlicher Werkzeuge. Geprüft werden u.a. die Voraussetzungen der (versuchten) räuberischen Erpressung, die Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigung (ausgenommen), Konkurrenzen und der Umgang mit Abstandnahmebemühungen. Es handelt sich um eine fortgeschrittene Übung, die auf einschlägigen BGH-Entscheidungen aufbaut.

Schrott· JA 2022, 902· 180 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Die Klausur behandelt mittelbare Täterschaft.

Esser, Zitzelsberger· JA 2022, 821· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Von heißer Mode und modebedingten Sünden

Die Klausur behandelt Brandstiftungsdelikte mit Schwerpunkt auf der Differenzierung zwischen den Tathandlungen, den Körperverletzungsdelikten einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und möglichen Urkundenfälschungen. Im Mittelpunkt steht das Verhalten der Tessa, die ihr Modegeschäft in Brand setzt und eine frühere Freundin schubst, die daraufhin von einem Zug tödlich verletzt wird. Ihre Täuschungshandlung zur Schaffung eines Alibis ist ebenfalls rechtlich zu würdigen.

Ruppert, Walz· JA 2022, 734· 120 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2021Original-Examensklausur1. Staatsexamen

*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte, darunter Diebstahl in einem Kaufhaus, Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Preisschilder, Brandstiftungsdelikte durch das Anzünden eines Versicherungsbüros sowie Aussagedelikte bei der Anstiftung eines Zeugen zum Falscheid. Zusätzlich wird ein strafprozessualer Aspekt zur Beweisverwertung bei einer fehlerhaft angeordneten Durchsuchung beleuchtet. Die Prüfung erstreckt sich auf das Verhalten mehrerer Beteiligter und ihre Strafbarkeit nach dem StGB.

Zöller· JA 2021, 731· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Nachstellung, § 238 StGBBegünstigung (§ 257 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Die Klausur befasst sich mit einer Motorradentwendung durch zwei Beteiligte zum Zwecke der Bandenaufnahme, der anschließenden gemeinsamen Nutzung des gestohlenen Fahrzeugs, einer risikoreichen Trunkenheitsfahrt mit Rotlichtverstößen und einem tödlichen Verkehrsunfall. Prüfschwerpunkte liegen auf Diebstahl, Hehlerei, Verkehrsdelikten, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Raserdelikten sowie auf Fragen des (bedingten) Tötungsvorsatzes.

Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min Bearbeitung
Hehlerei (§ 259 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.

Penkuhn, Petersen· JA 2021, 206· 120 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Totschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Fußball unter Nachbarn

Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftskonflikt, bei dem T einen Sprengsatz am Auto seines Nachbarn O anbringt, um diesen zu töten. Im Ergebnis wird O jedoch nur leicht verletzt, da sich der Sprengsatz als harmloser Silvesterknaller entpuppt. Zentral sind die Prüfung von Mordmerkmalen, Versuch, gefährliche Körperverletzung und die objektive Zurechnung bei einem Irrtum über den Kausalverlauf.

Gebauer· JA 2020, 351· 120 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungNötigung, § 240 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur thematisiert verschiedene strafrechtliche Probleme: Im Allgemeinen Teil stehen die actio libera in causa (a.l.i.c.) und die Garantenstellung bei getrennten Ehegatten im Vordergrund. Im Besonderen Teil werden Raub und räuberische Erpressung sowie die Zueignungsabsicht nach § 249 StGB behandelt. Im Sachverhalt geht es um eine geplante und alkoholisiert ausgeführte Messerattacke, eine im Affekt verübte Körperverletzung, Untätigkeit trotz Kenntnis eines Gewaltplans sowie den Angriff auf einen Zeugen samt Handy-Diebstahl und -Datenlöschung.

Sieren· JA 2020, 268· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonderer Teil+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher

Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.

Dennis Klein· ZJS 2020, 70
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

Die Klausur behandelt einen komplexen Lebenssachverhalt mit Bezügen zu Eigentums- und Vermögensdelikten (Online-Gutscheinfall, Einbruch und Diebstahl), Fragen zu Nötigung und Körperverletzung bei Parkplatzfällen sowie die Aufstiftung zu einer Beleidigung. Prüfen ist die Strafbarkeit von vier Beteiligten in unterschiedlichen Konstellationen, insbesondere auch klassische Probleme wie Raserabsicht und Gefährlichkeit von Gegenständen beim Einbruch.

Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

Die Klausur thematisiert eine gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Aktion in einer Universitätsbibliothek, bei der es zu einem Diebstahl eines wertvollen Buches, zur Anbringung von Aufklebern in Bibliotheksbüchern, zum Hausfriedensbruch und zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kommt. Es werden insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Sachbeschädigung, räuberischem Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie Beteiligungsformen und Versuchstatbeständen behandelt.

Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Gegenschlag

Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.

Tamina Preuß· JURA 2019, 660
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Die digitale Selbstschussanlage

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.

Christian Trentmann· JURA 2019, 330
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeit+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub

Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Ass. jur. Nicolas Böhm· ZJS 2019, 231
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank

In dieser Fortgeschrittenenklausur ist zu prüfen, ob sich A durch das Aufheben und Verwenden eines verlorenen Schlüssels, das Öffnen eines Spinds und das Entwenden von Geld sowie einer EC-Karte, ferner durch Geldabhebung mit der Fremdkarte und die spätere Aneignung einer gefundenen Uhr strafbar gemacht hat. Es werden mehrere Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Betrugs- und Fundunterschlagungsproblematiken angesprochen.

Schumann, Zivanic· JA 2018, 504· 180 Min Bearbeitung
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug unter besonderer Berücksichtigung der Zueignungsabsicht, prüft verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Aspekte der Sachbeschädigung. Zudem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Gerichtsbesetzung im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter und Mutterschutzvorschriften im Strafprozessrecht thematisiert.

Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonderer Teil+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: „Heiße Quellen“

Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

Die Klausur thematisiert verschiedene Straftatbestände aus dem Bereich der Brandstiftung sowie Straßenverkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die (unterlassene) Brandbekämpfung in einer Wohnung nach fahrlässigem Auslösen eines Brandes sowie das Verhalten nach erheblichem Alkoholkonsum im Zusammenhang mit der Führung bzw. dem Schieben eines Motorrollers. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und C in Bezug auf diese Geschehnisse ist unter Berücksichtigung von Schuldunfähigkeit und Teilnahmehandlungen zu prüfen.

Schumann, Azar· JA 2017, 114· 180 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Sandviper

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Georg Steinberg, Melanie Epe· ZJS 2016, 370
RechtfertigungsgründeUnterlassenSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der mehrere sog. Liebesschlösser von einer Brücke entfernt und dabei einen Rentner R im Zuge eines körperlichen Übergriffs verletzt. Im Fokus stehen die Prüfung von Diebstahl, die Abgrenzung zum Raub und zum räuberischen Diebstahl, sowie die relevante Körperverletzungstatbestände.

Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Nächtliche Aktion mit Folgen

Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.

Amina Hallmann· JURA 2015, 1121
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

(K)ein Dieb

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens eines Studenten, der in einem Kaufhaus versehentlich ein Getränk nicht bezahlt und dieses trotzdem mitnimmt und konsumiert. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, der Gewahrsamsbruch in Selbstbedienungsläden sowie die Frage der Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich B nach dem StGB strafbar gemacht haben könnte.

Haustein· JA 2015, 351· 120 Min Bearbeitung
Unterschlagung (§ 246 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Liebe mit Hindernissen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland, die Rolle des Ubiquitätsprinzips sowie die strafrechtlichen Abgrenzungen von Täterschaft und Teilnahme. Weitere thematisierte Delikte sind Sachbeschädigung durch Graffiti, Nachstellung (Stalking), Beleidigung sowie eine tödliche Körperverletzung mit einer Schusswaffe. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.

Bürger· JA 2015, 271· 120 Min Bearbeitung
Beleidigung, § 185 StGBTäterschaft und TeilnahmeSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Ärger nach dem Physikum

Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.

Marc Reinhardt· ZJS 2015, 222
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand

Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.

Marcus Bergmann· ZJS 2015, 114
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des W, der in das Anwesen des G eindringt, Gegenstände entwendet, Sachbeschädigung begeht und sich gegen den Kampfhund verteidigt. Es geht insbesondere um Diebstahl, Qualifikationen dieses Delikts, Sachbeschädigung, sowie die Frage eines Defensivnotstands.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausflug ins Grüne

Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.

Fahl· JA 2013, 28· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die gefährliche Ex-Frau

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von K, die aus Ärger eine Villa anzündet sowie eine Prüfplakette am eigenen Fahrzeug manipuliert. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungs- und Urkundsdelikte sowie Sachbeschädigung, wobei der Sachverhalt klassische Konstellationen des Strafrechts und relevante strafrechtliche Normen beleuchtet.

Nix· JA 2012, 668· 120 Min Bearbeitung
Verändern von amtlichen Ausweisen (§ 273 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“

In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.

Britta Liebig, Julia Wiesen· ZJS 2012, 530
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück

Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation

Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.

Florian Hertel· JURA 2011, 391
UnterlassenVersuch und RücktrittRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Die Klausur behandelt Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Aussetzung, Nothilfe, Notstand, strafprozessuales Festnahmerecht, Verbotsirrtum, Erlaubnistatumstandsirrtum, Doppelirrtum.

Neubacher, Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper

A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.

Ole Mundt· ZJS 2010, 646
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf Bahnwagen mit anschließender Konfrontation und Körperverletzung, Fesselung zum Zwecke der Flucht, Diebstahl samt Fahrzeugnutzung und riskantem Fahrverhalten auf einer Landstraße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Zusätzlich wird ein Verfahrensverlauf in der Hauptverhandlung problematisiert, insbesondere im Umgang mit einem Beweisantrag und der Verwertung eines Geständnisses.

Eidam· JA 2010, 601· 300 Min Bearbeitung
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBRaub (§ 249 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt error in persona, Akzessorietätslockerung des § 28, Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes, unmittelbares Ansetzen, Rücktritt vom Versuch, Mordmerkmale.

Englmann· JA 2010, 185· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht

A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge

Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.

Frank Saliger· ZJS 2008, 395
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
Verwandte Themen in BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
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