Werkmeister
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Klausuren
JA 2013Fortgeschrittene
Vom Wutbürger W
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des W, der in das Anwesen des G eindringt, Gegenstände entwendet, Sachbeschädigung begeht und sich gegen den Kampfhund verteidigt. Es geht insbesondere um Diebstahl, Qualifikationen dieses Delikts, Sachbeschädigung, sowie die Frage eines Defensivnotstands.
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Werkmeister prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) (1×) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (1×).