Zöller
Klausuren
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte, darunter Diebstahl in einem Kaufhaus, Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Preisschilder, Brandstiftungsdelikte durch das Anzünden eines Versicherungsbüros sowie Aussagedelikte bei der Anstiftung eines Zeugen zum Falscheid. Zusätzlich wird ein strafprozessualer Aspekt zur Beweisverwertung bei einer fehlerhaft angeordneten Durchsuchung beleuchtet. Die Prüfung erstreckt sich auf das Verhalten mehrerer Beteiligter und ihre Strafbarkeit nach dem StGB.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Zöller prüfen besonders häufig Begünstigung (§ 257 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Nachstellung, § 238 StGB (1×).