Holte
Klausuren
Die Gauner und der Geldspeicher
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.
„Der nicht gezeigte Hitlergruß“
Die Klausur thematisiert, ob sich die Ermittlungsführerin Z durch das absichtliche Verschweigen einer entlastenden Zeugenaussage und die bewusste Überdehnung disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegenüber A im Rahmen eines Disziplinarverfahrens strafbar gemacht hat. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf eine etwaige Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und sonstigen Delikten im Amt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Holte prüfen besonders häufig Beleidigung, § 185 StGB (2×), Allgemeiner Teil (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Falsche Verdächtigung, § 164 StGB (1×), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).