Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen
Die materielle Rechtmäßigkeit von Versammlungsbeschränkungen ist anhand von Art. 8 GG zu prüfen. Zentrale Aspekte sind Schranken-Schranken, insbesondere der verfassungsrechtliche Vorrang von Allgemeinverfügungen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Examensklassiker: Anforderungen an Auflagen (§ 15 Abs. 1 VersG) und Abgrenzung zu Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), Gleichbehandlung nach Art. 3 GG.
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Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Tanz gegen rechts
Bei der Klausur handelt es sich um einen examensnahen Übungsfall zum Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte bei einer versammlungsrechtlichen Maßnahme gegen eine Protestveranstaltung ('Tanz gegen rechts') zueinander verhalten. Der Fall eignet sich zur Vertiefung versammlungsrechtlicher Grundsätze und deren gerichtlicher Überprüfbarkeit.
Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz
Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.
Zwischenprüfungsklausur: Widerruf einer Baugenehmigung nach Rechtsänderung und Verhältnis von Art. 8 GG zu Art. 2 GG
Im Mittelpunkt des Falls steht E, die für ihr Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses beantragt und erhalten hat. Nach einer Gesetzesänderung, die verschärfte Anforderungen an Heizungsanlagen vorsieht, widerruft die Baubehörde die zuvor rechtmäßig erteilte Genehmigung. E wendet sich gegen den Widerruf und beruft sich auf ihr schutzwürdiges Vertrauen und einen drohenden Vermögensschaden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht bei der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer begünstigenden Verwaltungsentscheidung sowie im Umgang mit Widerrufsvorbehalten und Vertrauensschutz.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt die Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer Neuwahl. Im Mittelpunkt stehen die Abläufe der ersten Sitzung, insbesondere der Umgang mit einem Geschäftsordnungsänderungsantrag und der Streit um die Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verteilung von Ämtern und Prüfungsfragen zum Organstreitverfahren sowie zur materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Geschäftsordnungsänderung.
Palästina-Demonstration
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“
Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Nächste Ausfahrt Klimaschutz
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen einer Sitzblockade von Klimaaktivisten und stellt Fragen zur Abgrenzung von Polizei- und Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Statthaftigkeit von Klagearten, der Schutzbereich des Versammlungsrechts, die Abgrenzung friedlicher und unfriedlicher Versammlungen sowie die Voraussetzungen für Platzverweise im Zusammenhang mit Versammlungen.
Klausur im Polizei- und Ordnungsrecht: Ende für „Ende Gelände“?
Drei Studierende werden in der Nähe des Kohlekraftwerks Datteln IV von der Polizei kontrolliert, nachdem sie mit Ausrüstung für Protestaktionen angetroffen werden. Die Polizei spricht ihnen ein befristetes Aufenthaltsverbot für den Bereich des Kraftwerks aus, das sie wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zur Gruppe 'Ende Gelände' für erforderlich hält. Nach einem Verstoß gegen dieses Verbot werden die Studierenden festgehalten und vom Einsatzort entfernt zum Hauptbahnhof einer anderen Stadt gebracht. Im Zentrum stehen Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit ordnungsbehördlicher Maßnahmen, insbesondere Aufenthaltsverbote und polizeiliche Gewahrsamnahmen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Versammlungen von gewaltbereiten Personen
In der Klausur werden zentral die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung einer Versammlung behandelt, einschließlich der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahme. Ein Schwerpunkt liegt auf der polizeilichen Einkesselung als Ingewahrsamnahme nach § 35 I Nr. 2 NRWPolG und der Überprüfung ihrer Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob der Richtervorbehalt nach § 36 I 1 NRWPolG im Zusammenhang mit der Einkesselung entbehrlich ist. Die Fallbearbeitung betrifft somit das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und Polizeirecht bei gewaltbereiten Personen.
Vorlesungsabschlussklausur: Die gemeine Geschäftsordnung
M, Bundesministerin der Justiz und Mitglied der C-Partei, beanstandet eine vom Kabinett beschlossene und vom Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung, die die Mitentscheidung des Kabinetts bei Ernennungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 16 vorsieht. M sieht darin einen Eingriff in ihre Rechte als Ministerin und hält einzelne Regelungen der Geschäftsordnung für verfassungswidrig. Sie fordert eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob sie Antragstellerin eines Organstreitverfahrens sein kann und ob ihre Rechte durch die Geschäftsordnung verletzt werden. Der Fall thematisiert die Kompetenzen der Bundesminister, die Geschäftsordnungsautonomie der Bundesregierung sowie das Verhältnis zwischen Kabinettsentscheidungen und ministerialer Eigenverantwortung.
Protestcamp unter Pandemiebedingungen
Die Klausur thematisiert einen Protestcamp unter Pandemiebedingungen in Hamburg. Sie verlangt die verwaltungsgerichtliche Prüfung von Auflagen oder Verboten gegenüber einer Versammlung, wobei besonders pandemiebedingte Abstandsregeln, das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Mittelpunkt stehen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung.
Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie
Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.
Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK
Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel
Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.
Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“
Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.
Polizeiliche Maßnahmen bei Versammlungen
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen. Ein Beispiel-Fall thematisiert die Anwendung von Landesrecht bei länderübergreifendem Polizeieinsatz während einer Versammlung und gibt Einblick in die Gesetzgebungszuständigkeit und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Die normative Schnittstelle zwischen Versammlungsrecht, Polizeirecht und Gefahrenabwehr steht im Fokus.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“
Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.
»Reisefreiheit für Fußballfans«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.
Hausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft
Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.
Hausarbeit: Bürgermeisterin bekennt Farbe – Behördlicher Aufruf zum Versammlungsboykott
Im Mittelpunkt des Falls steht ein öffentlichkeitswirksamer Facebook-Post der Oberbürgermeisterin einer Stadt, mit dem sie Bürgerinnen und Bürger zum Boykott einer von einer Partei angemeldeten Versammlung aufruft. Die Partei, die die Demonstration veranstalten will, sieht dadurch ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragen zum staatlichen Neutralitätsgebot, zum Verhältnis zwischen Meinungsäußerung von Amtsträgern und deren hoheitlichen Bindungen, zum Grundrechtsschutz politischer Parteien sowie zu verwaltungsrechtlichen Abwehr- und Beseitigungsansprüchen einschließlich Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 123 VwGO. Der Fall bietet die Gelegenheit zur vertieften Auseinandersetzung mit den Grenzen zulässiger Einflussnahme einer Behörde auf die öffentliche Meinungsbildung im Vorfeld politischer Versammlungen.
Mit dem Smartphone auf der Demo
Im Rahmen einer Gegendemonstration in Hamburg dokumentiert K mit seiner Digitalkamera polizeiliches Einschreiten gegen eine Bekannte und wird daraufhin von den eingesetzten Polizeibeamten festgehalten und angewiesen, das Foto zu löschen. Zusätzlich erfolgt eine Aufforderung zur Personalienangabe. K begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und rügt insbesondere die Löschungsanordnung und die Personalienfeststellung. Die Aufgabenstellung verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.
Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.
Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«
Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Mahnende Besen kehren aus
Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Übungsfall: Mindestlohn für das Volk! – Mindestlohn des Volkes?
Der Fall behandelt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. L, ein Arbeitnehmer, klagt gegen seinen Arbeitgeber T-GmbH vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Differenz zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Mindestlohnverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prüfschwerpunkte liegen insbesondere im Gesetzgebungsverfahren, beim Gesetzgebungsinitiativrecht, der Beteiligung des Bundesrates sowie bei der Wesentlichkeitslehre und dem Demokratieprinzip im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung.
Grundfälle zum Versammlungsrecht
Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.
Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Es kann der Brävste nicht in Frieden leben …“
Der Eigentümer K eines Wohnhausgrundstücks wendet sich gegen die Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines geplanten Wohnheims für geronto-psychiatrische Bewohner auf dem angrenzenden Grundstück der B. K befürchtet negative Auswirkungen wie nächtliche Ruhestörungen und sieht Abstandsregelungen verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Nachbar-Anfechtungsklage gegen die behördliche Feststellung. Zu prüfen sind insbesondere bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Gebietsschutz und Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich sowie Abstandsflächen und das Verhältnis der geplanten Nutzung zum bestehenden Wohngebiet.
Übungsfall: Störung am Volkstrauertag
A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.
Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung
A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.
Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“
Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.
Vollstreckte Fensterläden sind teuer!
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen gegen die zwangsweise Anbringung von Fensterläden mittels Ersatzvornahme und den zugehörigen Kostenbescheid. Schwerpunkte sind das Verwaltungsvollstreckungsrecht, insbesondere die Anforderungen an die Vollstreckung und deren Kosten, sowie verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten unter Berücksichtigung des Bebauungsplans und der Beteiligungsrechte. Die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist hierbei ausdrücklich zu unterstellen.
Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte
Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.
Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.
Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten
Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.
Öffentliche Einrichtungen, Versammlungen und Gefährderanschreiben
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Einrichtungen, das Versammlungsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Auflagen, Verboten und Gefährderanschreiben sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen gegenüber potenziellen Gefährdern. Im Vordergrund stehen die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der behördlichen Maßnahmen.
Übungsfall: Streit um eine Windfarm
Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.
Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.
Übungsfall: Es ist EM!
Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.
Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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