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Öffentliches Recht

Die Satzung

Die Satzung ist eine von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene, allgemein-verbindliche Rechtsnorm (§ 4 II, § 30 BauGB). Abzugrenzen von Rechtsverordnungen, unterliegt sie speziellen Wirksamkeits- und Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (u.a. Zuständigkeit, Verfahren, Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Art. 3, 5, 14 GG). Examensrelevant: Ermächtigungsgrundlage, formelle/materielle Rechtmäßigkeit, Prüfungsaufbau (§ 47 VwGO, § 123 VwGO).

Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.

Rico Neidinger, Luca Grimm· JuS 2025, 1138· 180 Min Bearbeitung
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageGrundlagen+4 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

COlogne-Working-Space

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Co-Working-Spaces, die mit einer Ablösungspflicht für Fahrradstellplätze verbunden ist. Ausgehend vom Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bauherrin und Stadt K, wird ein Rückzahlungsanspruch der Bauherrin über den gezahlten Ablösungsbetrag und einen Sonderbetrag für Kita-Mobiliar geprüft. Dabei stehen die rechtlichen Grundlagen des Ablösungsbetrags, die Verwendungsvorgaben sowie die Wirksamkeit und Rückabwicklung von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Mittelpunkt.

Schumacher· JA 2025, 756· 120 Min Bearbeitung
Öffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchRecht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Der Streit um die Wagnerhalle“

Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.

Heinze· JA 2024, 319· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenRecht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Baunachbarstreit mit politischen Mitteln

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.

GrundlagenGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?

In der Klausur geht es um die Ablehnung eines Bauvorbescheids für ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen fehlerhafter Bauleitplanung, die Bedeutung einer Veränderungssperre sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens. Der Kläger stellt zugleich Schadensersatzforderungen wegen der Versagung des Bauvorbescheids und wirft erhebliche Mängel in der Bauleitplanung und Erschließung vor.

Lenk, Niemöller· JA 2020, 455· 300 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Entzug des Doktortitels

Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat

In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.

Markus Ludwigs, Hannah Amann· JURA 2017, 1106
Der GemeinderatGrundlagen+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

Die Klausur behandelt die polnische Regelung zum Ausschluss von Rechtslenkern bei der Kfz-Zulassung und die Frage eines möglichen Verstoßes gegen EU-Grundfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Aufsichtsklage der EU-Kommission gegen die Republik Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Es geht insbesondere um die Unionsgrundrechte und deren Durchsetzung im Rahmen der europäischen Marktordnung.

Ludwigs, Sikora· JA 2016, 514· 120 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie SatzungEuropäische Integration+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der unmoralische Bebauungsplan

Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Die Feuerwehrkosten

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids der Stadt Ketzin/Havel gegenüber einem Bürger, der nach einem Feuerwehreinsatz zur Rettung seines Fahrzeugs aus einer Schneewehe zu Feuerwehrkosten herangezogen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gebührenschuld tatsächlich entstanden ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung, der einschlägigen landesrechtlichen Normen, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und etwaiger Mitverursachung durch unzureichenden Winterdienst.

Kerst· JA 2013, 375· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungDer Bürgermeister+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Stadt und der Müll

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung mit besonderem Fokus auf das Kostendeckungsprinzip und das Gebot der Leistungsäquivalenz. Es werden sowohl die Voraussetzungen für die Gebührenerhöhung aufgrund investitionsbedingter Mehraufwendungen als auch die sachliche Rechtfertigung verschiedener Gebührenmaßstäbe für Haushalte und Gewerbe thematisiert. Im Vordergrund steht die Prüfung der Vereinbarkeit der Satzung mit den Bestimmungen des einschlägigen Ausführungsgesetzes zum KrWG und des kommunalen Abgabenrechts.

Döhmann· JA 2013, 193· 180 Min Bearbeitung
Die SatzungKommunale SatzungenWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Frischer Wind in der Bauleitplanung

Der Fall behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung für Windkraftanlagen am Hubertussee in Berlin, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Anzahl zulässiger Windräder durch einen Bebauungsplan und die Berücksichtigung von Umweltschutz und Klimaschutz. Wesentliche Fragen sind das Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren, das Verhältnis zwischen Bundes-, Landes- und Bezirkskompetenz im Klimaschutz sowie die Zulässigkeit und Grenzen der Feinsteuerung von Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Christine Kleider· JURA 2012, 802
NormenkontrollverfahrenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein baurechtswidrig genutztes Freizeitgrundstück Anspruch auf Anschluss an die kommunale Wasserversorgung hat. Dabei werden sowohl Fragen des kommunalen Satzungsrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch verwaltungsprozessrechtliche Aspekte geprüft. Zudem wird die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Wasseranschlusses durch die Gemeinde analysiert.

Meyer· JA 2012, 621· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung

Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.

Dörte Herrmann· JURA 2010, 149
Kommunale SatzungenNormenkontrollverfahrenGrundlagen+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Verdichtung der gemeindlichen Planungshoheit zu einer strikten Planungspflicht

Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit eine schleswig-holsteinische Gemeinde verpflichtet ist, einen Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen, insbesondere im Lichte von Regionalplanvorgaben und interkommunalen Abstimmungsgeboten. Im Fokus stehen die kommunale Planungshoheit, deren mögliche Einschränkungen durch Ziele der Raumordnung sowie die verwaltungsrechtliche Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Die Sachverhaltsprüfung lehnt sich an eine BVerwG-Entscheidung an und thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Freiheit und Planungspflicht.

Jan Boris Ingerowski· JURA 2009, 303
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsGrundlagenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+4 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Zweitwohnung

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Amerberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Wege der Normenkontrolle überprüft. Streitpunkte sind insbesondere die Differenzierung bei der Steuerpflicht, die Bestimmtheit des Steuermaßstabs, die Angemessenheit der Steuersätze sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Außerdem wird problematisiert, ob die kommunale Zweitwohnungssteuer mit bundesrechtlichen Steuern vergleichbar und daher unzulässig ist.

Meyer· JA 2006, 800· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wasser-Fall

In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wasser-Fall
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDie SatzungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Starenhut

Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen um die Erhebung von Gebühren durch eine kommunale Satzung für die sogenannte 'Starenhut', eine von der Gemeinde organisierte kollektive Maßnahme zur Vertreibung von Staren im Kirschanbaugebiet. Geprüft werden insbesondere die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Gebührensatzung, die Rechtsmäßigkeit des Gebührenbescheids, die Vorgaben zur Kalkulation und Berechenbarkeit der Gebühr sowie die Einbeziehung von Verwaltungskosten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob die Maßnahmedurchführung eine öffentliche Aufgabe darstellt und ob ein Benutzungszwang für Grundstückseigentümer zulässig ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Starenhut
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Die Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Soccer-Arena

Die Klausur behandelt die Nutzung einer kommunalen Sporthalle durch einen Frauenfußballverein, dem der Mietvertrag aufgrund angeblicher Unrentabilität verweigert wird. Es stehen öffentlich-rechtliche Fragen zur Vergabe kommunaler Einrichtungen sowie die Diskriminierung bei der Nutzung im Mittelpunkt. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage im Zusammenhang mit einer kommunalen Satzung und möglichen Gleichheitsverstößen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Soccer-Arena
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungDie Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Schlachthof

Die Klausur zum Fall 'Schlachthof Saarheim' behandelt die Gebührenfestsetzung und Abwicklung eines städtischen Schlachthofs, dessen Nutzung, Gebührenkalkulation und Abrechnung im Streit zwischen den beteiligten Fleischgroßhändlern und der Verwaltung zum Problem werden. Zentral sind das verwaltungsrechtliche Verfahren der Gebührenfestsetzung, die anwenderseitige Korrekturen sowie Rückerstattungsansprüche nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Sachverhalt thematisiert auch die Wirksamkeit und die formellen Voraussetzungen von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit kommunalen Satzungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Schlachthof
Die SatzungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saarphrodite

Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saarphrodite
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!

Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Politische ParteienRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Niederschläge

Die Klausur behandelt einen Streit um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer zum Anschluss seines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation verpflichtet wird. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der öffentlichen-rechtlichen Grundlagen für einen Anschluss- und Benutzungszwang, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Grundstücksnutzung. Außerdem werden die Anforderungen an formgerechte Beschlussfassung im Stadtrat sowie das öffentliche Interesse an der Maßnahme thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Niederschläge
Die SatzungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nicht ohne meine Hose

In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nicht ohne meine Hose
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Märchenstunde

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer erteilten Erlaubnis zur Durchführung einer Märchenstunde in einer kommunalen Stadtbibliothek. Es sind u.a. Fragen der Rechtmäßigkeit und der Widerrufbarkeit der Erlaubnis sowie die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorschriften und Grundrechte – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zensur im Sinne von Art. 5 GG – zu klären. Dabei wird insbesondere auf das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sowie auf Art. 5 GG abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Märchenstunde
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dissonanzen

Die Klausur behandelt zwei verwaltungsgerichtliche Klagen im Zusammenhang mit Konflikten innerhalb des Musikschulchores der städtischen Musikschule Saarheim. Einerseits klagt Irene Igelbauer gegen ihren Ausschluss aus dem Chor, andererseits wendet sich Sebastian Schuriegel gegen das vom Chorleiter festgelegte Probenprogramm. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen rund um Verwaltungsakte, Satzungsrecht der öffentlichen Einrichtung und prozessuale Fragen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dissonanzen
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidTenor+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Geschlossene Gesellschaft

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen ein höchstrichterliches Urteil, das einen Aufnahmeanspruch eines Bewerbers in die Partei aufgrund erfüllter satzungsmäßiger Voraussetzungen festgestellt hat. Zentral geht es um die Vereinbarkeit eines richterlich angenommenen Kontrahierungszwangs mit den Rechten aus Art. 21 und Art. 9 Abs. 1 GG sowie um das Demokratieprinzip und das Recht auf eigenständige Entscheidungen der Parteien nach § 10 Abs. 1 PartG. Im Streit steht auch, ob im Wege der verfassungskonformen Auslegung oder im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden gewesen wäre.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Geschlossene Gesellschaft
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sammlerstücke

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sammlerstücke
Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Kinderreitautomat

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kinderreitautomat
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
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Die Satzung in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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