🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Öffentliches Recht

Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)

Die polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG Hamburg) ist die zentrale Ermächtigungsgrundlage für gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei. Sie schützt die öffentliche Sicherheit – umfasst Unversehrtheit der Rechtsordnung, individueller Rechte sowie Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates – und die öffentliche Ordnung, deren Begriffsweite und verfassungsrechtliche Zulässigkeit besonders streitanfällig sind. Examensrelevant: Abgrenzung der Schutzgüter, polizeiliche Eingriffe bei abstrakten Gefahren, Bestimmtheit und Grenzen der öffentlichen Ordnung.

Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Polizeirecht: „Kleine Tiere – großer Ärger“

E, Eigentümer eines Gartengrundstücks, wird von der Stadt Freiburg durch Bescheid verpflichtet, den Befall seiner Eichenbäume mit dem gesundheitsschädlichen Eichenprozessionsspinner zu beseitigen. Nachdem Beschwerden von Anwohnern und Passanten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Raupenhaare bekannt wurden, erhebt E nach erfolglosem Widerspruch Klage gegen die Stadt. Im Zentrum stehen Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, der Auswahl des Pflichtigen und der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Fall behandelt typische Problemstellungen des Gefahrenabwehrrechts, insbesondere das Handeln der Polizei- und Ordnungsbehörden bei von Privatgrundstücken ausgehenden Störungen.

Benjamin Hiese· ZJS 2025, 300
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, mit der die Stadt S (Rheinland-Pfalz) angesichts zunehmender Wasserknappheit den Gebrauch von Trinkwasser für bestimmte Zwecke (u.a. Wagenwäsche) untersagt. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen der Verordnungsgebung sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen der Stadt gegen einen Bürger, der mit seiner Klage vorgeht. Die gerichtlich zu prüfenden Aspekte betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen die Aufforderung zur Unterlassung sowie das Folgenbeseitigungsinteresse.

Beh· JA 2025, 133· 180 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEinstweiliger RechtsschutzPolizeiliche Generalklausel+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Not ready for departure

Paul Provokant möchte als Luftfahrtgegner durch eine Protestaktion den Betrieb am Münchner Flughafen stören und wird mit einem Messer im Flugzeug auffällig, bevor der Start erfolgt. Nach seinem Verhalten wird er vom Flugbegleiter durchsucht und das Messer entnommen; kurz darauf kommt die Polizei hinzu. Rechtsanwältin Rat erhebt für P Klage gegen die verantwortliche Luftfahrzeugführerin L und argumentiert, die Maßnahmen seien rechtswidrig und ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt, insbesondere unter Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu der Zuständigkeit, zur Anwendbarkeit und Bestimmtheit der Sicherheitsrechts-Norm sowie zu deren verfassungsrechtlicher Vereinbarkeit und Ausgestaltung.

Florian Brüderlin· ZJS 2025, 98
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kleben für das Klima

Im Mittelpunkt des Falls steht eine 16-jährige Aktivistin, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Umweltbewegung eine Sitzblockade auf einer Leipziger Straße plant und sich dabei mit Klebstoff am Asphalt festkleben will. Die Polizei untersagt die Durchführung der Aktion und nimmt die Beteiligten präventiv in Gewahrsam, um angebliche Straftaten zu verhindern. A lässt das Vorgehen der Behörden gerichtlich überprüfen, hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall behandelt zentrale Fragen rund um den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Versammlungsverbot und Präventivgewahrsam sowie prozessuale Aspekte wie Minderjährigkeit und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Verwaltungsrecht BT: Grundrechtseingriff durch staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde auf X

In dem Fall begehrt die Klägerin B, ein Mitglied des Choreoteams des 1. FC Köln, festzustellen, dass ein von der Polizei nach einem Fußballspiel auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichter Beitrag rechtswidrig war. Die Polizei hatte in dem Posting B namentlich erwähnt und unterstellt, sie habe durch das Überziehen von Regencapes eine Durchsuchung verhindern wollen. Streitentscheidend sind Fragen zum Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts, zur rechtlichen Grundlage polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO. Zudem ist die Abgrenzung zwischen schlichter Information und Eingriff in Grundrechte im Kontext der Gefahrenabwehr relevant.

Markus Meier, Lea Norta· ZJS 2023, 1041
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Flagge zeigen

Die Klausur behandelt eine polizeiliche Maßnahme im Stadion, bei der ein Fan eine Flagge zeigt und die Polizei diese wegen befürchteter Gewalt unter Anwendung unmittelbaren Zwangs sicherstellt. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Sicherstellung, unmittelbaren Zwang, Anscheinsgefahr, sowie die Verantwortlichkeit des Zweckveranlassers. Weiterhin sind das Feststellungsinteresse und der Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme zu thematisieren.

Ogorek, Hofer· JA 2022, 1006· 300 Min Bearbeitung
Erledigung von VerwaltungsaktenDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Ritt auf der Rasierklinge“

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegenüber einer Patientin im Vorfeld einer möglichen Unterbringung nach dem SchlHPsychKG. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz von Fixierung und Ingewahrsamnahme durch die Polizei nach allgemeinem Polizeirecht sowie die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten und richterlichen Vorbehalten.

Burmeister, Hecker· JA 2022, 326· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Gefährliches Vergnügen auf der Weser

Die Klausur behandelt das Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht rund um den Entzug einer Erlaubnis zur Nutzung von Jetskis im Fahrwasser der Weser durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Thematisiert werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, insbesondere Fragen der Rücknahme/Widerruf von Verwaltungsakten, Erledigung sowie verfassungsrechtliche Aspekte wie Berufsfreiheit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob die Klage des Unternehmers A auf Wiederzulassung des Jetski-Fahrens im Fahrwasser erfolgreich sein kann.

Nehab· JA 2021, 844· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+3 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“

Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
JA 2019Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen eine behördliche Verfügung, die einem Fußballverein den Verkauf von Eintrittskarten an den Gastverein untersagt, und ein Gefährderanschreiben an einen Fan. Der Sachverhalt stellt materielle und prozessuale Fragestellungen zur Gefahrenabwehr, Adressatenauswahl, Zweckveranlasser, Nichtverantwortlichkeit sowie die Zulässigkeit von Klagen gegen polizeiliches Handeln heraus.

Fahrner· JA 2019, 282· 300 Min Bearbeitung
Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Der RatDer Bürgermeister+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Schutz für Wald und Wasser?

In dieser Übungsklausur wird die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Warenverkehrsfreiheit und der Abgrenzung zwischen Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten. Ergänzend werden Aspekte des Verbraucherschutzes, Umweltrechts und europarechtlicher Haftung behandelt.

Jukic· JA 2017, 842· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtEuropäische IntegrationDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Mit dem Smartphone auf der Demo

Im Rahmen einer Gegendemonstration in Hamburg dokumentiert K mit seiner Digitalkamera polizeiliches Einschreiten gegen eine Bekannte und wird daraufhin von den eingesetzten Polizeibeamten festgehalten und angewiesen, das Foto zu löschen. Zusätzlich erfolgt eine Aufforderung zur Personalienangabe. K begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und rügt insbesondere die Löschungsanordnung und die Personalienfeststellung. Die Aufgabenstellung verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart

Die Klausur behandelt die polizeiliche Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.9.2010 im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. Dabei stehen insbesondere die Qualifizierung der Ansammlung als Versammlung, die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Zwangsmaßnahmen und die Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes im Mittelpunkt. Abgerundet wird die Aufgabenstellung durch eine staatshaftungsrechtliche Frage.

Knodel· JA 2016, 917· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?

Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?

Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: HALEC

Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Das geht ab! Wir feiern die ganze Nacht! Facebookpartys und das Polizeirecht

Der 16-jährige Tobias veranstaltet eine Geburtstagsfeier, die durch eine versehentlich öffentlich gestellte Einladung bei Facebook unerwartet rund 1000 Gäste anzieht. Die Feier eskaliert, sodass die Polizei einen Großeinsatz einleiten muss, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im Mittelpunkt steht das polizeirechtliche Vorgehen gegenüber dem Gastgeber, insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit für die entstandene Gefahrenlage. Der Fall thematisiert dabei die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegenüber Privatpersonen im Zusammenhang mit öffentlichen Partys über soziale Netzwerke.

Alexander Seidl, Tobias Gafus· ZJS 2015, 188
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Das Ultra-Verbot

Die Klausur befasst sich mit der Anordnung eines Platz- bzw. Aufenthaltsverbots durch die Polizei gegen einen Fußballfan (Mitglied der Mainzer Ultras) für ein Heimspiel und das Campusgelände. Es sind anwaltliche Beratung, Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Standardmaßnahme (Platzverweis/Aufenthaltsverbot, sofortige Vollziehung, Widerspruch) und Fragen zum vorläufigen Rechtsschutz thematisiert.

Yamato· JA 2014, 378· 60 Min Bearbeitung
Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Auf der Hut

Die Klausur behandelt die polizeirechtliche Verfügung eines Aufenthaltsverbots mit Zwangsgeldandrohung und deren sofortige Vollziehbarkeit gegen einen Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Es werden sowohl die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verwaltungsakts als auch die Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel und verfahrensrechtliche Aspekte im einstweiligen Rechtsschutz geprüft. Der Antragsteller wendet sich gegen das Aufenthaltsverbot mit Anträgen beim Verwaltungsgericht.

Muckel, Ogorek· JA 2013, 845· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Störung am Volkstrauertag

A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Skinheads im Keller

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflösung eines Skinhead-Konzerts in einem geschlossenen Raum. Es geht um die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlicher und polizeirechtlicher Eingriffsbefugnis sowie die Voraussetzungen für eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz. Gegenstand ist eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme.

Weber· JA 2012, 293· 60 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Die Klausur thematisiert die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen im Rahmen einer geplanten Großveranstaltung ('Rush Drive 2010'), die vorbeugend zur Gefahrenabwehr durchgeführt wurde. Es werden die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage sowie mögliche Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs durch die Polizei im Gutachtenstil geprüft.

Manssen, Greim· JA 2011, 443· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Polizeiliche Generalklausel+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Mahnwache in Görlitz

Die Klausur behandelt das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin in Görlitz durch die Stadtverwaltung. Thematisiert werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, mögliche Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sowie das behördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Eilverfahrens.

Weber· JA 2009, 639· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEnteignender Eingriff+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Meldeauflagen und „Gefährderanschreiben“ als polizeiliche Präventivmaßnahmen gegen Hooligans

Im Mittelpunkt des Falls steht der 23-jährige H, der wegen früherer einschlägiger Verfehlungen als gewaltbereiter Fußballfan gilt. Die Polizei ergreift gegen ihn im Vorfeld eines internationalen Fußballspiels präventive Maßnahmen, darunter eine Meldeauflage und ein sogenanntes Gefährderanschreiben, um mögliche Ausschreitungen und seine Ausreise zu verhindern. Es geht um die Rechtmäßigkeit und Voraussetzungen polizeilicher Präventivmaßnahmen gegen sogenannte Gefährder im Umfeld von Fußballveranstaltungen. Wesentliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, insbesondere die Anwendung polizeirechtlicher Generalklauseln, die Überprüfung von Meldeauflagen und die rechtliche Einordnung von Gefährderanschreiben im Lichte grundrechtlicher Vorgaben.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Gefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Schlachthof

Die Klausur zum Fall 'Schlachthof Saarheim' behandelt die Gebührenfestsetzung und Abwicklung eines städtischen Schlachthofs, dessen Nutzung, Gebührenkalkulation und Abrechnung im Streit zwischen den beteiligten Fleischgroßhändlern und der Verwaltung zum Problem werden. Zentral sind das verwaltungsrechtliche Verfahren der Gebührenfestsetzung, die anwenderseitige Korrekturen sowie Rückerstattungsansprüche nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Sachverhalt thematisiert auch die Wirksamkeit und die formellen Voraussetzungen von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit kommunalen Satzungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Schlachthof
Die SatzungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

SaaRunner

Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: SaaRunner
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Keinen Platz den Drogen

Im Stadtmauerpark Saarheim wurde mittels Allgemeinverfügung nach § 12 Abs. 3 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Bezug zur Drogenszene verhängt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch einen Betroffenen. Es werden insbesondere verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Keinen Platz den Drogen
Kommunale SatzungenRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Baumfällig

Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Bescheids, mit dem die Eigentümerin verpflichtet wird, einen durch einen Unfall gefährdeten Baum zu fällen. Der Schwerpunkt liegt auf den Voraussetzungen und Grenzen ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr sowie auf der Prüfung von Alternativen zur behördlich angeordneten Maßnahme und dem Rechtsschutz gegen die drohende Vollstreckung. Zusätzlich werden relevante Grundrechte der Eigentümerin und Aspekte des verfahrensrechtlichen Vorgehens angesprochen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Baumfällig
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
Verwandte Themen in Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
🦊

Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG) in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen