Pflichten im Mietverhältnis
Die Pflichten im Mietverhältnis (§§ 535 ff. BGB) regeln insbesondere die Gebrauchsüberlassung und -erhaltung durch den Vermieter sowie die Mietzahlung und Sorgfaltspflichten des Mieters. Zentrale Streitstände: Pflicht zur Gebrauchsgewährung (§ 535 Abs. 1 S. 1), Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht (§ 535 Abs. 1 S. 2), Pflicht zur Mietzahlung auch bei persönlicher Verhinderung (§ 537 Abs. 1), Beschränkungen der Untervermietung und Rückgabepflichten (§§ 540, 546 BGB).
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Klausuren zum Thema
Kurz vor knapp
Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.
Eine schrecklich nette Familie
Die Klausur behandelt anspruchsvolle Fragen aus dem Schuld- und Sachenrecht, u. a. zu Nießbrauch und Grunddienstbarkeit, Gemeinschaften im Wohnungseigentum, Mietrecht und Schenkungswiderruf. Besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der Wirksamkeit eines sittenwidrigen Testaments und der Abgrenzung sowie Anwendung einschlägiger Normen.
»Spritztour auf der Kö«
Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
»Vermögenssorge(n)«
Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.
Brüssow sehen...
Der Fall behandelt eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mietverhältnis über eine Ferienwohnung und eine Garage. Thematisiert werden der Zugang einer Willenserklärung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und die rechtliche Behandlung eines Mischmietverhältnisses. Besonderheiten ergeben sich zudem aus der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und den Umständen der Zustellung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
»Digitale Eigenmacht« – Fernabschaltung einer Autobatterie
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Zulässigkeit einer digitalen Fernabschaltung einer Autobatterie im Mietvertragsverhältnis anhand einer branchenüblichen AGB-Klausel. Schwerpunkte liegen auf der AGB-Kontrolle, Fragen zur Selbsthilfe bzw. verbotener Eigenmacht und dem Leistungsverweigerungsrecht im Mietrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe
In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
Von Nutzern und Nießern
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit thematisiert die Haftung des rechtsgrundlosen Besitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug auf das Herausgabeverlangen und Nutzungsersatz. Zudem werden die Kollision dinglicher und schuldrechtlicher Ansprüche sowie bereicherungsrechtliche Fragen behandelt. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf Grundsatzproblemen an der Schnittstelle von Mietrecht und Nießbrauchsrecht.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
Matratzenkauf – analog oder digital? Beides läuft nicht immer optimal!
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Matratzenkauf sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Schwerpunktmäßig werden Fragen zum Verbraucherwiderruf, zur Aufrechnung, zur Haftung einer GmbH & Co. KG sowie zur culpa in contrahendo bei Personengesellschaften thematisiert.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
Original-Examensklausur: "Ein Festzelt im Binnenmarkt
Die Klausur behandelt zwei grenzüberschreitende, zivilrechtliche Sachverhalte im Binnenmarkt der EU: Im ersten Teil wird die Frage aufgeworfen, ob und wie eine deutsche Käuferin von einer slowakischen Verkäuferin Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann, insbesondere hinsichtlich Versandkostenvorschuss und Erfüllungsort. Der zweite Teil beleuchtet die Wirksamkeit und Transparenz von Vertragsstrafenklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines luxemburgischen Vermieters unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Verbraucherschutzrechts.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Mitgehangen, mitgefangen?
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
Zahnschmerzen um krumme Rechnungen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit Behandlungsverträgen sowie einer Barzahlungs- und Ohne-Rechnung-Abrede. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche des Arztes, ein Schmerzensgeldanspruch wegen eines Behandlungsfehlers und der Rücktritt von einem Tätowiervertrag wegen ungenauer Ausführung. Steuerrechtliche Vorschriften werden ausdrücklich nicht geprüft.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Fortgeschrittenenklausur: Brand im Mietshaus
Im Mittelpunkt des Falls stehen Schadensersatzforderungen nach einem Brand in einem vermieteten Mehrfamilienhaus mit angeschlossenem Ladenlokal. M verlangt von dem neuen Eigentümer K Ersatz für bei dem Brand zerstörtes Bäckerei-Inventar, während S Ersatz für ein während der Löscharbeiten entwendetes iPhone von K und/oder M fordert. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts, insbesondere bei der Frage nach Haftungsausschlüssen, der Haftung aus Eigentümerwechsel und der Zurechnung von Schäden durch Mängel der Mietsache, sowie möglichen Ansprüchen deliktischer oder mietrechtlicher Natur. Weiterhin ist die Bedeutung einer vom Vermieter erteilten Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung und der Umgang mit Versicherungsleistungen zu thematisieren.
Examensklausur – Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht: Die Reise nach Südafrika
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit internationalen Bezügen: Zwei Studenten mieten in Südafrika ein Apartment und schließen weitere Verträge, unter anderem einen Mietwagenvertrag. Im Fokus stehen die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, international-vertragliches und außervertragliches Schuldrecht sowie Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts.
»Feuer und Wasser«
In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
»Go for a ride«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Entwendung eines gemieteten Fahrrads. Der Sachverhalt thematisiert die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie deliktsrechtliche Ansprüche nach einem Diebstahl und Strafaktionen des Mieters gegenüber dem Dieb. Geprüft werden Herausgabeansprüche des Mieters und Eigentümers gegen einen Dritten sowie ein Schmerzensgeldanspruch des Diebs gegen den Mieter.
»Missglückte Renovierung«
Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.
Der Fliesenleger
Der Sachverhalt behandelt komplexe mietrechtliche, familienrechtliche sowie zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Räumung, baulichen Veränderungen und dem Ausgleich von Renovierungskosten. Es stehen Ansprüche zwischen dem Vermieter, den Mietern sowie Ausgleichsansprüche nach Scheidung im Mittelpunkt. Besonders relevant sind die Prüfung von Räumungsansprüchen, GoA sowie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bezüglich der eingebauten Fliesen.
Eine folgenschwere Verwechslung
Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Der teure Untermieter
Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung zwischen Fahrgästen im Zuge eines Schadensereignisses während einer Bahnfahrt. Thematisiert werden vertragliche und deliktsrechtliche Haftungsansprüche sowie prozessuale Aspekte, insbesondere Beweiserleichterungen und Regress, im Zusammenhang mit Verletzungen und Sachschäden unter Berücksichtigung europäischer Fahrgastrechte und Bahn-Beförderungsbedingungen.
Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.
»Kein Bett für Neonazis«!?
Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.
Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig
Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.
»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«
In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.
Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.
Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter
Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
In dieser Examensklausur geht es um einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer einer GmbH über seinen eigenen Privatwagen zugunsten der Gesellschaft abschließt. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung des Geschäfts und stellt die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Frage. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer sowie deren Durchsetzbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschafts- und schuldrechtlicher Vorschriften.
Pflichten im Mietverhältnis in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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