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Zivilrecht

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Der gesetzliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen regelt, wann das Eigentum unabhängig von Rechtsgeschäft übergeht (insb. §§ 937–948 BGB). Zentrale Anwendungsfälle sind die Ersitzung (§ 937), Verbindung, Vermischung und Verarbeitung (§§ 946–950). Examensrelevant: Bösgläubigkeit bei Ersitzung, Besitzverlust und Wiedereinräumung (§ 940 Abs. 2), Zeit- und Gutglaubenszurechnung bei Erben (§§ 943, 944) sowie Meinungsstreit über Gutgläubigkeit des Erbenbesitzers.

Zu diesem Thema haben wir 44 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

Dr. Jonas D. Brinkmann· ZJS 2026, 299
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Der giftgrüne Drahtzaun

Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Fragestellungen im Mobiliarsachenrecht. Schwerpunkte sind der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb, Besitzübertragung, Fundrecht, gutgläubiger Erwerb und Probleme im Zusammenhang mit Willensmängeln sowie der Verbindung des Zaunmaterials mit einem Grundstück.

· JURA 2025, 2090
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu

Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.

Professor Dr. Raphael Koch, Monika Bögle· JuS 2025, 1126· 120 Min Bearbeitung
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten

Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.

Dr. Nadja Gräfin Wolffskeel von Reichenberg· JuS 2025, 871· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGesetzliche ErbfolgeSicherungsrechte an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Streuobstwiese

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Früchten gemäß §§ 953 ff. BGB, insbesondere den gesetzlichen Fruchterwerb. Der Fall beleuchtet die dingliche Zuordnung und die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einem eigenmächtigen Zugriff Dritter, inklusive Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) und Bereicherungsrecht (§ 951 I 1 i.V.m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB). Zusätzlich ist zwischen Ansprüchen bezüglich der Muttersache und der Früchte zu differenzieren.

· JURA 2024, 2174· 300 Min Bearbeitung
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?

Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 701
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Das Recht geht vor die Hunde

Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.

Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.

Professorin Dr. Caroline S. Rapatz· JuS 2024, 347· 300 Min Bearbeitung
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+9 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Philip Mayer· JuS 2024, 335· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.

Raphael Reiss· JuS 2024, 249· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“

Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 1285
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 978
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+6 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Pechklee und Streitskulptur

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.

Maxime von Dreusche· JURA 2023, 956
Der BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.

Bauermeister, Dittrich· JuS 2023, 554
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger

Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.

Beate Gsell, Anna Hauf· ZJS 2023, 481
§ 1004 BGB (analog)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Auf’s falsche Pferd gesetzt

Im ersten Teil der Klausur verlangt die Krankenkasse des verletzten Jungreiters H von Pferdeeigentümerin E die Erstattung der Heilbehandlungskosten nach einem Unfall mit dem Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Tierhalterhaftung, zur Auslegung des Tierhalterbegriffs bei Reitbeteiligung, zur Haftungsfreistellung sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang und möglichem Mitverschulden. Im zweiten Teil fordert Käufer M von E die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Sattel, nachdem dieser für sein Pferd ungeeignet und gesundheitsschädlich war. Entscheidende rechtliche Schwerpunkte sind die Gewährleistung beim Kauf von Reitzubehör, die Fristsetzung und das Vorliegen von Haftungsausschlüssen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Pkw im Lager

In der Klausur geht es um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Herausgabe eines Pkw gegen die Lager GmbH hat. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen nach Kaufvertrag sowie die Besitz- und Herausgabeansprüche, einschließlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte und des Streitpunkts einer Sicherungsverwahrung. Thematisiert wird auch das Verhältnis zwischen kostenfreier Unterbringung, Besitzkonstitution und Besitzwechsel, sowie eventuelle Gegenforderungen der Beklagten.

Dr. Georg Bischoff· JA 2022, 674· 300 Min Bearbeitung
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Das verschwundene Tonband

In der Klausur werden zentrale Aspekte des Sachenrechts anhand eines verschwundenen Tonbands geprüft. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung einer Verarbeitung oder Umgestaltung des Tonbands durch Besprechen unter Berücksichtigung persönlichkeits- und urheberrechtlicher Aspekte. Daneben wird das Eigentumserwerb durch Fund mit besonderem Fokus auf die Rolle des besitzlosen Finders nach Ablauf der Fundfrist behandelt. Schließlich ist die rechtliche Analyse der Ersitzung mit Fristanrechnung Teil der Aufgabenstellung.

Sprenger· JuS 2022, 644
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenArten des Besitzes+2 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Schäfchen im Trockenen sowie ein vertraglicher Schnellschuss und seine Folgen

Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand (§ 904 BGB) im Zusammenhang mit einer Tierrettungsaktion durch Dritte, Passivlegitimation und Regressansprüche auf Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die Beurkundungspflicht bei Grundstücksgeschäften, Löschungsanspruch des Miteigentümers und Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch.

Grundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Frischer Wind für die Erneuerbaren?

Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit

In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Brugger· JuS 2021, 1047
Sicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine

Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.

Haug, Funck· JuS 2021, 1038
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Elisabeth Heukenkamp· ZJS 2021, 775
VerjährungGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt

In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.

Enneking, Wöffen· JuS 2021, 650
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Pferdefreunde

Die Klausur thematisiert die Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich Pferdeunterstellung auf einem Reiterhof, das Vermieterpfandrecht samt Verwertungsbefugnissen (Versteigerung), den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an Tieren wie auch an zugehörigen Pferdepässen, Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Rahmen der Herausgabe- sowie Widerklage. Zudem stehen Beweiswürdigung und das Zueigenmachen gegnerischen Vortrags im Zivilprozess im Mittelpunkt.

Dr. Simon Röß· JA 2020, 524· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Eiserne Thron

Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Von Schatzfunden und Regalien«

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um einen Schatzfund im privaten Garten, insbesondere die Eigentumsverhältnisse nach BGB und landesrechtlichen Regelungen zum Schatzregal. Es geht um den Verkauf einer antiken Büste über eine Online-Plattform, den gutgläubigen Erwerb, etwaige Wirksamkeitshindernisse beim Vertragsschluss sowie erbrechtliche Bezüge nach dem Tod des ursprünglichen Finders.

Steffen M. Jauß· JURA 2019, 628
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des KaufvertragsGesetzliche Erbfolge+2 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander

Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Kohl-Tonbänder

Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRubrum+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies

P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.

Antje G. I. Tölle· ZJS 2016, 329
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 1004 BGB (analog)Auftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wem gehört die Einbauküche?

Die Klausur setzt sich mit dem Eigentumserwerb an einer Einbauküche auseinander, die ein Mieter kauft und deren Einzelteile von einem Nachbarn entwendet und in dessen Mietwohnung verbaut werden. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Eigentümer der Küche sowie etwaigen Folgeansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn.

Prof. Dr. Paul T. Schrader, Clemens Hermanns· JA 2014, 741· 120 Min Bearbeitung
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVorläufiger RechtsschutzRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).

Rücktritt Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.

Florian Wilksch· ZJS 2012, 778
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der verschwundene Sattelzug

Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.

Dr. Michael Stöber· JA 2012, 769· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungSicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop

Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.

Rücktritt Anfechtung der WillenserklärungGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wem gehört was???

Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die falsche Frau

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Gregor Roth, Silke Warmer· ZJS 2008, 497
StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh

Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsrechte an beweglichen SachenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+5 weitere
JA 20052. Staatsexamen / Referendariat

Kellner in kündigungsrechtlichen Nöten

Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb. Streitpunkte sind insbesondere die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gemäß § 23 KSchG, der Betriebsübergang nach § 613a BGB, das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer sowie die Wirksamkeit und Frist einer Kündigung. Die Konstellation ist typisch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Praxis kleinerer Unternehmen.

Dr. Jutta Homann, Dr. Jens Suckow· JA 2005, 720· 60 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheAuftrag, §§ 662ff. BGBMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Bequemlichkeit hat ihren Preis

Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.

Prof. Dr. Marc Eckebrecht· JA 2005, 184· 240 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteWeitere SekundäransprücheMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen in der Jurafuchs-Lernapp

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