Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Wem gehört die Einbauküche?
Der Fall thematisiert den Eigentumserwerb an einer Einbauküche, die von einem Mieter gekauft, zwischengeparkt und vom Nachbarn weggenommen sowie in dessen Wohnung fest eingebaut wird. Es sind Fragen zum Eigentum an der Küche sowie zu eventuellen Ansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn zu prüfen.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.
Probleme beim Internethandel
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Internethandel, insbesondere das Bestehen und den Ablauf des Widerrufsrechts beim Online-Kauf. Im Zentrum steht die Frage, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, wenn die Ware bei einem Nachbarn abgegeben wird, und ob eine rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts vorliegt. Prozessuale Einwände hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit werden ebenfalls thematisiert.
Konflikte um die Kindergartenpflicht
Die Klausur thematisiert die Einführung einer verpflichtenden Kindergartenpflicht für Kinder ab vier Jahren. Geprüft wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit den Grundrechten von Eltern und Kindern, insbesondere in Bezug auf Erziehung und Entwicklung. Das Gutachten soll zudem die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise § 22 SGB VIII, berücksichtigen.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.
Kanal voll?
Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen und insbesondere kommunalrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Grundstücke für die Verlegung und Benutzung von Trinkwasser- und Abwasserleitungen durch eine Gemeinde. Zu prüfen ist, ob und inwieweit ein Grundstückseigentümer Unterlassungsansprüche gegen die Gemeinde erfolgreich geltend machen kann und welche Auswirkungen gemeindliche Satzungen sowie ein Widerruf der bisherigen Duldung haben. Es sind ferner verwaltungsprozessuale Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsschutzbegehrens zu begutachten.
Viel Wind um Nichts?
Der Fall behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich. Ein Nachbar, dessen geplante Anlage durch die Genehmigung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, wehrt sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die sofortige Vollziehung. Die klausurtypischen Problemstellungen umfassen insbesondere die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die Bindungswirkung des Vorbescheids sowie das Rechtsschutzbedürfnis im verwaltungsprozessualen Eilverfahren.
Die Kunst des richtigen Reagierens
Die Klausur behandelt zwei kaufrechtliche Fälle zum Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises, jeweils mit unterschiedlichen Mangelsituationen und Verhaltensweisen der Parteien. Im ersten Fall geht es um ein als mangelhaft empfundenes Auto, bei dem der Verkäufer eine Mitschuld am Mangel vermutet und zusätzliche Bedingungen für die Mängelbeseitigung stellt. Im zweiten Fall verlangt der Käufer eines Motorrollers wegen behauptetem Mangel Ersatzlieferung und Rücktritt nach Fristsetzung. Die Aufgabenstellung fordert eine detaillierte Prüfung der Rücktrittsvoraussetzungen und damit zusammenhängender Fragen.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Im Rahmen eines Werkvertrags lässt Unternehmerin Viola (V) die Fassade ihres Unternehmens von Handwerkerin Hanna (H) reparieren. Streit entsteht über eine Vorleistungsklausel im Vertragsformular sowie über Nachbesserungspflichten nach mangelhafter Erfüllung. Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche im Werkrecht.
Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
Die Klägerin wendet sich gegen versammlungsrechtliche Auflagen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Versammlung zur Demonstrationsvorbereitung (Blockadetraining und szenische Wegtrageübung) ergangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Frage, ob die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts einzustufen ist, die Zulässigkeit von Auflagen und die Polizeifestigkeit der Versammlung. Es werden zudem die Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen und der Störerbegriff behandelt.
Die Hüter der Verfassung
In dem Fall geht es um die verfassungsrechtlichen Handlungsoptionen der Bundespräsidentin im Kontext der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers sowie um die Zulässigkeit und Begründetheit einer gegen Änderungen des Grundgesetzes und des BVerfGG gerichteten Fraktionsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Themenschwerpunkte sind Staatsorganisationsrecht (Bundespräsident, Wahl des Bundeskanzlers, Gesetzgebungsverfahren, Minderheitenschutz) und Verfassungsprozessrecht (abstrakte Normenkontrolle, Organstreitverfahren).
Kein Platz für Kinder
In dieser Klausur begehrt eine alleinerziehende Mutter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Unterbringung ihrer Tochter in einem städtischen Hort. Streitig ist insbesondere der Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung, die rechtliche Einordnung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stadt. Die Klausur behandelt dabei kommunalrechtliche Fragestellungen im Kontext begrenzter Kapazitäten und deren Auswahlkriterien.
Die überraschte Bank
Der Fall behandelt die Klage eines Immobilieneigentümers gegen eine Bank. Streitig ist, ob die Bank berechtigt ist, aus einer Grundschuld zu vollstrecken, obwohl die der Sicherung zugrunde liegende Zweckerklärung nach Eigentumswechsel abgeschlossen wurde. Im Zentrum stehen damit Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsabrede, zur Eigentümerstellung und zum öffentlich-rechtlichen Glauben an das Grundbuch.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
* "Pizzeria criminale
Die Übungsklausur thematisiert einen Überfall auf eine Pizzeria, wobei die strafrechtliche Bewertung von Mittäterschaft, Beihilfe und Gewahrsam im Zusammenhang mit Raub und Erpressung sowie einer Brandstiftung im Versicherungsbetrugskontext zu prüfen ist. Zudem geht es im zweiten Teil um die rechtliche Zulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage im Strafprozess. Die Klausur basiert auf einer Probeklausur aus dem Examensklausurenkurs der Universität Bayreuth.
Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags, bei dem die Annahmefrist formularmäßig auf mehrere Monate festgelegt wurde. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Vertragsschluss wirksam erfolgte, die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und welche Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags bestehen, etwa wegen condictio indebiti oder cic.
Das Ultra-Verbot
Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.
Übungsfall: Im Schwitzkasten
K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft
In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.
Forderungspfändungen und Autoliebhaber
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale und materiellrechtliche Problematik mehrerer Forderungspfändungen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel. Schwerpunktmäßig geht es um die Wirksamkeit und Wirkungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zustellungserfordernisse, die Durchsetzung abgetretener und gepfändeter Forderungen, konkurrierende Gläubigerrechte sowie Aspekte des Kaufrechts (Sachmängel). Es werden zudem prozessuale Fragen zu Hilfsantrag, Widerklage, Erledigung und Rechtskraft geprüft.
Anfängerhausarbeit: Staatsorganisationsrecht – Nichtanerkennungsbeschwerde
Im Fall begehren mehrere politische Gruppierungen (ALT, BKP, VKM, VEREINIGUNG) die Zulassung zur Bundestagswahl, werden jedoch vom Bundeswahlausschuss aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Zentral ist die Frage, ob die Zuerkennung der Parteieigenschaft und die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige erfüllt sind. Es stehen Bestimmungen aus dem Parteiengesetz und Wahlrecht im Mittelpunkt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Satzung, Parteinamen und Mitgliederstruktur. Außerdem sind verfassungsrechtliche Fragestellungen im Kontext politischer Chancengleichheit und einer möglichen rechtlichen Überprüfung der Entscheidungen angesprochen.
Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen
Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.