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Klausuren

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JURA 2015Fortgeschrittene

Der unmoralische Bebauungsplan

Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Aktenvortrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht

Die K-GmbH bietet Werbefahrten auf Berliner Landesstraßen an, bei denen großformatige Werbetafeln auf Kleinlastkraftwagen montiert werden. Die zuständige Behörde verlangt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die sie jedoch aus verkehrsbezogenen Gründen nicht zu erteilen bereit ist. Die K-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht, um festzustellen, dass sie keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf und beruft sich dabei auf den Vorrang des Straßenverkehrsrechts sowie auf Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit.

Nils Schaks· JURA 2015, 396
Straßenrecht+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kein König von Mallorca mehr

Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche und bürgschaftsrechtliche Fragestellungen im Rahmen einer OHG, deren Geschäftsführung und Vertretung eingeschränkt ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und gegen wen die Bank aus den erklärten Bürgschaften vorgehen kann und welche Ansprüche J bezüglich seiner als Sicherheit übergebenen Goldenen Stimmgabel hat. Es sind zudem Täuschung, Vertretungsmacht und Eigentumsfragen beim Verkauf an einen Dritten zu prüfen.

Lukas Beck· JURA 2015, 383
JURA 2015Fortgeschrittene

Mehr Transparenz!

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.

Laura Münkler· JURA 2015, 292
OrganstreitverfahrenAllgemeine GrundrechtslehrenDer Bundestag+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Streikrecht aus Straßburg? Das beamtenrechtliche Streikverbot unter völkerrechtlichem Anpassungsdruck

Die Klausur behandelt das beamtenrechtliche Streikverbot und seine Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern deutsche Behörden an völkerrechtliche Vorgaben gebunden sind und ob das Streikverbot für Beamte mit höherrangigem Recht kollidiert.

BeamtenrechtVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Europäische Integration+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der teure Untermieter

Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisPflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland

Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.

Agnieszka Okońska· JURA 2015, 264
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besondere Verfahrensarten
JURA 2015Fortgeschrittene

»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch

Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.

Fabian Michl· JURA 2015, 202
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeEuropäische Integration+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«

Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.

Walter Haensle· JURA 2015, 196
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAbstrakte NormenkontrolleStaatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Eine schöne Bescherung und andere Vorfälle

Die Klausur behandelt einen individualarbeitsrechtlichen Fall mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutzklage nach dem Verlust der Fahrerlaubnis eines langjährigen Fahrers. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung sowie die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung nach einer Tätlichkeit im Betrieb.

Constanze Schmidt· JURA 2015, 188
Störungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des Arbeitsverhältnisses+1 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ein Bote auf Abwegen

Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet innerhalb Berlins. Die Antragstellerin möchte die Nutzung einer Wohnung für Prostitutionszwecke genehmigen lassen, während das Bezirksamt die Nutzung unterbinden möchte. Es wird die baurechtliche Einordnung und die Genehmigungsfähigkeit nach dem BauGB (insbesondere § 34 BauGB mangels Bebauungsplan) geprüft.

Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die italienischen Wasserflaschen

Die Klausur behandelt den Tod von Emil und die daraus resultierenden Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten und Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. Thematisiert werden Anspruchsgrundlagen aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Deliktsrecht und das StVG sowie mögliche Regressansprüche und die Erbenhaftung. Neben gesetzlichen Schuldverhältnissen steht die Abgrenzung und Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.

Dr. Andreas Gietl, Alexandra Stenzer· JA 2014, 922· 300 Min
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Flucht nach einem Diebstahl, die in Bedrohung, Freiheitsberaubung und einem tödlichen Verkehrsunfall mündet. Zu prüfen sind insbesondere der räuberische Angriff auf Kraftfahrer, Erpressung und verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fallbearbeitung auf Examensniveau.

Dorothee Lang, Johann Sieber· JA 2014, 913· 300 Min
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2014Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter

Die Klausur thematisiert die Revision eines Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Zentrale Prüfungsfragen betreffen die Zulässigkeit der Revision, die Auswirkungen einer Protokollberichtigung auf Rügen sowie die richtige Strafrahmenwahl.

Murad Gorial· JA 2014, 855· 300 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBZulässigkeit der Revision+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Übungsklausur behandelt aus anwaltlicher Sicht einen nachträglichen Zahlungsstreit im Rahmen eines Mietverhältnisses nach dem Tod der Vermieterin. Im Zentrum steht die Frage der Wirksamkeit einer Zahlung an eine Erbengemeinschaft und der Schutz vor doppelter Inanspruchnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren. Bearbeitet werden typische Problemstellungen im Erb- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zweckmäßigkeitserwägungen aus anwaltlicher Perspektive.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGesetzliche Erbfolge+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

(K)eine andere Wahl?“

Der Fall behandelt eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers gegen die Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) bei der Bundestagswahl sowie gegen die unbeschränkte Möglichkeit der Briefwahl. Diskutiert wird insbesondere die Vereinbarkeit der Sperrklausel und der Briefwahl mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes. Die Klausur stellt zudem prozessuale wie materiell-rechtliche Fragen aus dem Wahlprüfungsrecht.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeDas Bundesverfassungsgericht+1 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Abschleppen im Auftrag des Staates

Die Klausur behandelt Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppen im Auftrag der Stadt. Thematisiert werden insbesondere die gesetzliche Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG, das Vertragsverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nach § 328 BGB analog sowie deliktische und vertragliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln und zivilrechtlicher Haftung steht im Vordergrund.

Valerie Binder, Fabian Schöniger· JA 2014, 766· 90 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDie echte GoA – SonderfälleEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das Taubenfütterungsverbot“

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in der Stadt M verbietet. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verordnung formell und materiell rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage, die Wesentlichkeitstheorie, Tierschutz, Grundrechte und das Infektionsschutzgesetz. Zusätzlich geht es um die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Fütterungsverbot und die Verordnung.

GefahrenabwehrverordnungDie RechtsverordnungErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um das BAföG, die Remonstration einer Hausarbeit sowie das Schreiben einer Klausur durch einen Dritten. Zusätzlich wird die Bestechung im Hochschulkontext, die Fälschung und Manipulation von Dokumenten sowie eine nicht wahrheitsgemäße Aussage vor Gericht aufgeworfen. Strafbarkeit von J, K und P nach StGB ist zu prüfen.

Prof. Dr. Martin Heger, Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+5 weitere
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