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Klausuren

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JA 20161. Staatsexamen

Ein zu günstiges Reetdach

Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.

Christian Friedrich Bock· JA 2016, 898· 300 Min
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht

Die Klausur behandelt Ansprüche eines Mieters gegen die neue Erbengemeinschaft als Vermieter auf Versorgung der Mietwohnung mit Heizöl und Duldung dieser Maßnahme im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Thematisch im Mittelpunkt stehen der Anspruch aus Mietrecht, die Pflichtenübergänge im Erbfall sowie zwangsweise Durchsetzung durch Verfügung und deren prozessuale Umsetzung in der Praxis. Es geht um die rechtliche Handhabe im Fall unterlassener Heizölbeschaffung nach Eigentümerwechsel durch Erbgang.

Dr. Michael Hippeli· JA 2016, 851· 300 Min
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPOEinstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)Pflichten im Mietverhältnis +2 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Der findige Gaststättenbetreiber

Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.

Jannis Broscheit· JA 2016, 840· 120 Min
GaststättenrechtDer öffentlich-rechtliche VertragZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Streit um das neue Spielhallengesetz

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des neuen Hamburger Spielhallengesetzes durch einen betroffenen Spielhallenbetreiber. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz Hamburgs, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mögliche Verletzungen des Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung zwischen Grundrechten und den Zielen des Gesetzgebers.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2016, 834· 180 Min
GesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Im Mittelpunkt steht ein Tötungsversuch und schwerste Körperverletzung infolge manipulativen Einflusses: Eine Jurastudentin bringt einen leichtgläubigen Polizeibeamten durch raffinierten Betrug und Aberglauben dazu, auf ihre vermeintliche göttliche Weisung ein 'Menschenopfer' zu begehen. Die Fallbearbeitung verlangt die Prüfung von Mordmerkmalen (Heimtücke), Körperverletzungsdelikten, mittelbarer Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Fragen zum Doppelirrtum.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Geld wächst nicht auf Bäumen

Die Klausur behandelt in einem anspruchsvollen Anfängerniveau die zivilrechtlichen Probleme eines Laptopkaufs durch einen minderjährigen Jugendlichen, der von seinen Eltern bevollmächtigt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Minderjährigkeit, der Reichweite der elterlichen Bevollmächtigung (Stellvertretungsrecht), die Wirksamkeit des Kaufvertrags und die daraus folgenden Ansprüche auf Kaufpreiszahlung.

Alexander Ziegert· JA 2016, 813· 120 Min
GeschäftsfähigkeitStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JA 2016Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Kein Honigschlecken

Die Klausur behandelt ein baurechtliches Problem im unbeplanten Außenbereich eines saarländischen Feldgrundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob ein geplantes 'Bienenhaus' für eine nebenberufliche Imkerei bauplanungsrechtlich zulässig ist und unter welchen Voraussetzungen das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB entbehrlich bzw. ersetzbar ist. Die Fallbearbeitung verlangt eine umfassende gutachterliche Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

Manuel Kollmann· JA 2016, 753· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen die Ganoven Yolanda und Ringo einen bewaffneten Raubüberfall in einem Diner und entwenden dabei die Tageseinnahmen sowie das Bargeld der Gäste. Zusätzlich werden Fragen zum Vorfall in einer Bank (Erpressung), zu Körperverletzung und zur Zulässigkeit der Verteidigung von H durch einen bestimmten Anwalt im Strafprozessrecht gestellt.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Baumarkt in Existenznot

Die B-GmbH befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage und steht kurz vor der Insolvenz. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschenkt der Geschäftsführer eine Sägemaschine an seine Schwester und nach Verfahrenseröffnung verkauft er einen Firmenwagen an einen Freund, obwohl der Insolvenzverwalter bereits eingesetzt ist. Zu prüfen ist, ob und mit welchen Ansprüchen der Insolvenzverwalter die Herausgabe dieser Vermögenswerte verlangen kann.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Dr. Niklas Cordes· JA 2016, 732· 90 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Gegen alle Stadionverbote!?

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die rechtliche Überprüfung eines gegen ein Vereinsmitglied ausgesprochenen, bundesweit wirksamen Stadionverbots. Thematisiert werden die Prozessführungsbefugnis, eine eventuelle gewillkürte Parteiänderung sowie die rechtliche Grundlage und Bestandskraft des Stadionverbots nach privatrechtlichen Vorschriften. Im Zentrum stehen die Rechte des Betroffenen und die Zuständigkeit des Vereins als Klagegegner.

Thomas Wieneck· JA 2016, 688· 60 Min
AGBProzessführungsbefugnisWeitere Sekundäransprüche+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens gegen ein Verbot einer Versammlung unter dem Motto 'Tag der deutschen Patrioten' in Hamburg. Im Mittelpunkt stehen der Polizeinotstand, die Möglichkeit des Versammlungsverbots, die Verantwortlichkeit der Versammlungsbehörde und die Anforderungen an einstweiligen Rechtsschutz. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Prüfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und des Versammlungsrechts im Kontext massiver Gegendemonstrationen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Im Fall 'Lebensgefährliche Lebensrettung' spritzt ein Pfleger einem Patienten ein gefährliches Medikament, um ihn anschließend als 'Retter' zu inszenieren. Der Fall behandelt typische Problembereiche des Rücktritts vom Versuch und der Rechtfertigungsgründe. Zusätzlich injiziert der Pfleger einer anderen Patientin ein ungefährliches Schlafmittel, wobei er irrtümlich eine Körperverletzung annimmt.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Die Klausur behandelt die Rechte der Mieterin J im Zusammenhang mit dem Verkauf einer von ihr gemieteten und auch gewerblich genutzten Wohnung an einen Dritten, ohne vorherige Information über das gesetzliche Vorkaufsrecht. Untersucht werden potenzielle Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung gegenüber der ehemaligen Vermieterin und prozessuale Besonderheiten bei Säumnis im Zivilprozess. Die Prüfung erfasst damit sowohl schuldrechtliche als auch zivilprozessuale Fragestellungen.

Hörnig· JA 2016, 659· 300 Min
VorkaufGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Der Prozess

K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.

Bernd Wanderwitz· JA 2016, 653· 120 Min
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

In diesem Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG stützt, erhoben von einer selbstbestimmt agierenden Sexarbeiterin.

Matthias Friehe· JA 2016, 602· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck

Die Klausur behandelt einen Einbruchsversuch, eine versuchte Täuschung der Versicherung, eine falsche Verdächtigung sowie Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte und Nötigung. Zu prüfen ist die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter anhand eines komplexen Sachverhalts, der auch die Beziehung zwischen familiären und strafrechtlichen Aspekten beleuchtet. Die Aufgabenstellung stammt aus einer Originalexamensklausur.

Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGB+4 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!

Die Klausur behandelt klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem Schuldrecht, insbesondere zur Stellvertretung, Unmöglichkeit und zum Anspruch auf das Surrogat nach Verkauf eines Oldtimers an einen Dritten. Korbinian verlangt von Valentin entweder die Herausgabe des Fahrzeugs oder – im Fall der Unmöglichkeit – den Verkaufserlös, zudem Ersatz für vergebliche Aufwendungen.

Susanne Ascher, Daniel Iden· JA 2016, 575· 120 Min
StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

Der Fall behandelt die Frage, ob die rechtsextreme Jugendorganisation einer Partei Anspruch auf Nutzung der Mensa einer öffentlichen Schule für eine parteipolitische Veranstaltung hat. Im Mittelpunkt stehen kommunalrechtliche Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die grundrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung politischer Parteien, das Parteienprivileg und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulassung. Es ist insbesondere einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen.

Dr. Hannes Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.

Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora· JA 2016, 514· 120 Min
Europäische Integration+2 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

Die Klausur behandelt einen Überfall auf einen Lieferwagen mittels vorgetäuschter Polizeikontrolle, wobei der Fahrer gefesselt und wertvolle Smartphones entwendet werden. Ferner thematisiert sie den versuchten Mord aus Rache sowie die strafprozessuale Frage zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach Zeugnisverweigerung. Es sind sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der Fliesenleger

Die Klausur "Der Fliesenleger" behandelt zahlreiche zivilrechtliche Probleme rund um einen Mietvertrag, der nach einer Trennung und späteren Scheidung sowie durch Einzug eines neuen Partners und bauliche Veränderungen in der Mietwohnung komplex wird. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche der Vermieterin auf Räumung der Wohnung, mögliche Ersatzansprüche des Fliesenlegers für die Renovierung sowie Ausgleichsfragen im Zusammenhang mit der Scheidung. Die Lösung verlangt vertiefte Kenntnisse im Miet-, Familien-, Bereicherungs- und Sachenrecht.

Denise Wiedemann· JA 2016, 494· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Die echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen der Verständigung im Strafprozess gemäß § 257c StPO. Gegenstand ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen ein strafgerichtliches Urteil, das auf einer Verständigung beruht. Es sind insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen und der praktischen Handhabung der Verständigung mit dem Grundgesetz zu prüfen.

David Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine GrundrechtslehrenStrukturprinzip Rechtsstaat+1 weitere
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