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Klausuren

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JA 20161. Staatsexamen

Eine folgenschwere Gefälligkeit

Die Klausur behandelt die arbeitsrechtlichen und schadensrechtlichen Konsequenzen einer arbeitsvertraglichen Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel. Im Fokus stehen die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung, Zahlungsforderungen des Arbeitsgebers sowie Fragen der AGB-Kontrolle und des Schadensersatzes.

Dr. Alexander Stöhr, Alexandra Hille· JA 2016, 418· 300 Min
AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
ZjS 2016Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter

A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Therapiepferd Fridolin

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Therapiepferd, das sich nach Übergabe als aufgrund einer angeborenen Gebissanomalie nicht zu Therapiezwecken einsetzbar erweist. Die Käuferin möchte vom Vertrag zurücktreten und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises; zusätzlich wird eine Abwandlung mit dem Diebstahl des Pferdes durch einen Dritten geprüft. Zentral sind das Sachmängelrecht, Rücktrittsrecht und der Umgang mit Ersatzlieferung.

Dr. Susanne Heinemeyer· JA 2016, 406· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+3 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Brennende Neugier

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!

Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger

Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.

AGBStellvertretungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate

B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.

Ivo Bach· ZJS 2016, 714
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Weg mit der Mauer in den Köpfen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Kontext einer Demonstration mit rechtsradikalen Bezügen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen nach dem Versammlungsgesetz, insbesondere die Verpflichtung zur Vorlage von Liedtexten, das Verbot bestimmter Parolen und Transparente sowie das Mitführen von Hunden, und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessrechtlichen Aspekte einschließlich der Feststellungsklage.

Björn P. Ebert· JA 2016, 355· 180 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Bandendiebstahl und Betrug

Der Fall behandelt Bandendiebstahl in einer Gruppe mit wechselnden Beteiligten, wobei insbesondere das Verhalten von V, S und B im Rahmen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls mit Gewaltanwendung gegen eine Person zu prüfen ist. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Call-In-Betrugsszenario dargestellt, bei dem V zahlreiche Personen zu kostspieligen Rückrufen auf eine Mehrwertnummer verleitet. Die Klausur legt Schwerpunkte auf die strafrechtliche Prüfung von Bandendiebstahl, Versuch, Rücktritt, Beteiligungsformen und Betrug.

Prof. Dr. Jens Bülte, Sophie Härtl· JA 2016, 345· 300 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag

Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.

Tamina Preuß· ZJS 2016, 639
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.

Henry Hahn· ZJS 2016, 618
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?

Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber

Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Feuerbeschau im Mietkomplex

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer unangekündigten Feuerbeschau in einem von einer GmbH verwalteten Mietkomplex durch die Branddirektion. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach den Voraussetzungen für ein Betretungsrecht, die Bedeutung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der richtige verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Schwerpunktmäßig werden Grundrechte und verwaltungsrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.

Dr. Johannes Unterreitmeier· JA 2016, 291· 300 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die Merkmale des VerwaltungsaktsBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Easy Rider

Im Rahmen einer Original-Examensklausur werden polizeirechtliche Maßnahmen gegen einen Motorradfahrer nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Rheingau sowie die daraus folgenden staatshaftungsrechtlichen Ansprüche behandelt. Kernpunkte sind die Sicherstellung und Verwahrung des Motorrads sowie die Schadensersatzansprüche nach einem Zwischenfall beim Abschleppen. Die Aufgabe verlangt die rechtliche Einordnung polizeilichen und hoheitlichen Handelns sowie die Prüfung der Zuständigkeit bei einer Schadensersatzklage.

Prof. Dr. Markus Ogorek· JA 2016, 279· 300 Min
Grundlagen Grundlagen+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Arbeitsfreie Samstage

Die Klausur befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Vorgaben zu arbeitsfreien Samstagen im Einzelhandel. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Regelung des § 12 III TLadÖffG gegen die Berufsfreiheit juristischer Personen verstößt und ob das Land für deren Erlass gesetzgebungskompetent war. Daneben werden Zulässigkeit und etwaige Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschrift behandelt.

Dr. Ulrike Pollin· JA 2016, 272· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeGesetzgebungskompetenzen+1 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer

A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.

Dr. Florian Schumann· ZJS 2016, 489
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der rauchende Mieter

Die Klausur behandelt mietrechtliche Ansprüche eines über dem Balkon eines stark rauchenden Mieters wohnenden Nachbarn auf Unterlassung des Rauchens, insbesondere unter Berücksichtigung von Hausordnung, Störung nachbarschaftlicher Rechte, mietvertraglichen Beziehungen und etwaigen Besitzschutzansprüchen. Es wird zudem auf den Einfluss des Nichtraucherschutzgesetzes eingegangen und geprüft, ob und in welchem Umfang ein unmittelbarer Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zwischen den Mietparteien besteht.

Stefan Jobst· JA 2016, 260· 300 Min
Mietverhältnisse über WohnraumPflichten im Mietverhältnis Dreipersonenverhältnisse+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Unbestelltes aus Europa

Ein Elektriker bestellt bei einem Elektronikfachgeschäft ein bestimmtes Schnellladegerät, erhält aber ein gleichwertiges Ersatzgerät einer anderen Marke. Zunächst ignoriert er das Ersatzgerät, nutzt es aber später, ohne den Kaufpreis zu bezahlen. Die Klausur prüft, ob der Händler Anspruch auf Zahlung oder Rückgabe hat und bezieht sich ausdrücklich auf Art. 27 der Verbraucherrechterichtlinie.

Dr. Daniel Ulber, Dr. Kevin Lukes· JA 2016, 255· 60 Min
Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & Verbraucherverträge
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.

Annette Prehn· ZJS 2016, 470
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAusführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
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