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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JA 2008Fortgeschrittene

Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich unter Berücksichtigung der Privilegierung nach § 35 BauGB, des Einflusses des Regionalen Raumordnungsplans, der Rolle von Flächennutzungsplänen und der Abwägung öffentlicher Belange wie Denkmalschutz und Landschaftsbild. Zudem geht es um die Verfahrensbeteiligung und die Rechte der Verbandsgemeinde sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Aussetzung bzw. Zurückstellung des Bauvorhabens.

Dr. Markus Winkler· JA 2008, 274· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Es ist EM!

Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.

Nele Dröscher, Anne Kindt· ZJS 2008, 388
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Meldeauflagen und „Gefährderanschreiben“ als polizeiliche Präventivmaßnahmen gegen Hooligans

Im Mittelpunkt des Falls steht der 23-jährige H, der wegen früherer einschlägiger Verfehlungen als gewaltbereiter Fußballfan gilt. Die Polizei ergreift gegen ihn im Vorfeld eines internationalen Fußballspiels präventive Maßnahmen, darunter eine Meldeauflage und ein sogenanntes Gefährderanschreiben, um mögliche Ausschreitungen und seine Ausreise zu verhindern. Es geht um die Rechtmäßigkeit und Voraussetzungen polizeilicher Präventivmaßnahmen gegen sogenannte Gefährder im Umfeld von Fußballveranstaltungen. Wesentliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, insbesondere die Anwendung polizeirechtlicher Generalklauseln, die Überprüfung von Meldeauflagen und die rechtliche Einordnung von Gefährderanschreiben im Lichte grundrechtlicher Vorgaben.

Dr. Karsten Schneider· ZJS 2008, 281
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Gefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Laserkampf

Der Fall betrifft einen Unternehmer, O, der in einer Halle in Greifswald das sogenannte Laserkampf-Spiel für volljährige Teilnehmer anbietet. Nachdem Beschwerden eingegangen sind, untersagt ihm der Oberbürgermeister mit Bescheid den Betrieb von Spielen, die ein Töten von Menschen simulieren, unter Berufung auf öffentliche Sicherheit, Ordnung und die Menschenwürde. O legt hiergegen Widerspruch ein, argumentiert unter anderem mit der Ablehnung eines Verbots durch den Bundestag und wirft willkürliche Maßstabsbildung vor. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, die vorbeugende Untersagung von Spielabläufen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Menschenwürde und die Bindung der Verwaltung an die Gesetzgebung.

Uwe Kischel· ZJS 2008, 163
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2008Anfänger:innen

Deutsche Sprache – schwere Sprache

Die Klausur behandelt die Versagung der Einbürgerung eines libanesischen Staatsangehörigen wegen fehlender ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Zu prüfen ist, ob L einen Anspruch auf Einbürgerung nach dem StAG hat, obwohl er Analphabet ist, und inwiefern die Anforderungen an Sprachkenntnisse zu differenzieren sind. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Bezug zu verfassungsrechtlichen Wertungen zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Marc Wagner· JA 2008, 39· 120 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Hanseatische Sektenjagd

Die Klausur behandelt Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit, mittelbar-faktischer Eingriff, Zurechnung im Amtshaftungsrecht.

Hartmut Kahl, Ralph Zimmermann· JA 2007, 783· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Karikaturenstreit

Die Klausur behandelt einen Streit um das Ausstellen einer provokanten Karikatur mit religionskritischen Motiven und die darauf erfolgten ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Behörde, einschließlich einer Verfügung, Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie einem gerichtlichen Eilrechtsschutz. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung zur Aufhebung des Sofortvollzugs unter Berücksichtigung von Grundrechten. Der Kern liegt im Verhältnis von Kunst- und Meinungsfreiheit zu polizeilichen Schutzmaßnahmen.

Parhisi, Staufer· JA 2007, 707· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

Die Klausur behandelt den Eilrechtsschutz gegen einen Kostenbescheid nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens. Es sind die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen, wobei auf die Kostenpflicht des Halters, die behördliche Zuständigkeit, den Unterschied zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme einzugehen ist. Im Mittelpunkt stehen der Prüfungsaufbau nach Primär- und Sekundärmaßnahme und der richtige Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Verwaltungsvollstreckung im Baurecht, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen, mögliche Vollstreckungshindernisse und die prozessuale Umsetzung des Tenors nach § 80 Abs. 4 VwGO. Der konkrete Sachverhalt dreht sich um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) zur Durchsetzung einer Teilabbruchsanordnung, die der Betroffene als unverhältnismäßig und fehlerhaft beanstandet.

Klaus Weber· JA 2007, 536· 180 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme einer geplanten Privatisierung der Deutschen Flugsicherung. Zentral sind das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, die Anforderungen an bundeseigene Verwaltung und die Kompetenz zur Ausfertigungsverweigerung von Gesetzen. Es wird insbesondere die Aussicht eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft.

David Barthel, Cornelia Janik· JA 2007, 519· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenAusführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Bundestag+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand

Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit der Richterschaft für rechtswidrige Urteile und dem sogenannten Richterspruchprivileg. Im Zentrum steht die Frage, ob aufgrund einer Nichtvorlage an den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ein Amtshaftungsanspruch besteht und inwiefern nationale und europäische Rechtsgrundlagen hierfür einschlägig sind.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen

Die Klausur thematisiert den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz von Anwohnern gegen Überschreitungen von Feinstaubgrenzwerten. Sie prüft, ob aufgrund einschlägiger nationaler und europäischer Immissionsschutzregelungen ein subjektives öffentliches Recht auf die Aufstellung eines Aktionsplans und verkehrsbeschränkende Maßnahmen besteht. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zu Drittschutz, Anspruchsgrundlagen und Ermessen im Verwaltungsrecht.

Dr. Sabine Schlacke· JA 2007, 362· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber, insbesondere das Zusammenspiel zwischen Ermächtigungsgesetz, parlamentarischer Änderungskompetenz und den Grenzen für Rechtsverordnungen. Im Mittelpunkt steht die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung, ob das Ermächtigungsgesetz und die auf dieser Grundlage geänderte Rechtsverordnung verfassungsgemäß sind. Wesentliche Streitpunkte sind u.a. rechtsstaatliche Grundsätze, die Bindung des Gesetzgebers an Ermächtigungsgesetze sowie die Zulässigkeit einer parlamentarischen Änderung von Rechtsverordnungen.

Johannes Hushahn· JA 2007, 276· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Gestörte Fußballfreude

Die Klausur behandelt eine polizeiliche Ausreiseuntersagung sowie ein präventives Gefährderanschreiben an einen Fußballfan aufgrund polizeilicher Erkenntnisse zu seiner Vergangenheit in der Hooliganszene. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und deren grundrechtliche Implikationen, aber auch Zulässigkeit und Begründetheit verschiedener verwaltungsgerichtlicher Klagearten, darunter die allgemeine Feststellungsklage und die Fortsetzungsfeststellungsklage.

Kai Engelbrecht· JA 2007, 197· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Der renitente Waffensammler

Im Sachverhalt erhält ein Waffensammler ein Waffenbesitzverbot und die Anordnung zur Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei, nachdem er seinem Nachbarn im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits mit Gewalt und Drohungen begegnet ist. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs gegen diese Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen unmittelbaren Zwangs zu seiner kurzfristigen Festhaltung. Zudem ist die prozessuale Abgrenzung zwischen Feststellungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage relevant.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2007, 135· 60 Min
Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Konkurrenzkampf der Kommunen

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Probleme, die auftreten, wenn eine hessische Kommune wirtschaftlich auf dem Gebiet einer Nachbarkommune tätig wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachbarkommunen gegen gemeindegebietsüberschreitende wirtschaftliche Betätigungen Rechtsschutz beanspruchen können. Dabei stehen kommunalrechtliche Vorschriften sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht im Vordergrund.

Sanaz Moradi Karkaj· JA 2007, 35· 150 Min
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeRecht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.

Prof. Dr. Ekkehart Reimer· JA 2006, 864· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Zweitwohnung

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Amerberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Wege der Normenkontrolle überprüft. Streitpunkte sind insbesondere die Differenzierung bei der Steuerpflicht, die Bestimmtheit des Steuermaßstabs, die Angemessenheit der Steuersätze sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Außerdem wird problematisiert, ob die kommunale Zweitwohnungssteuer mit bundesrechtlichen Steuern vergleichbar und daher unzulässig ist.

Anton Meyer· JA 2006, 800· 300 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.

Dr. Markus Winkler· JA 2006, 784· 120 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ruhestörung auf Spanisch

Die Klausur behandelt eine einstweilige Rechtsschutzsituation im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen andauernder Ruhestörungen und der angeblich fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Gegenstand ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung, mit Schwerpunkt auf der Interessenabwägung sowie dem Verhältnis von Gaststättenrecht und Grundrechten (insb. Berufsfreiheit).

Günter Proppe· JA 2006, 451· 60 Min
Einstweiliger RechtsschutzBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ein Kanzler will Neuwahlen

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, wie ein amtierender Bundeskanzler Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen kann. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse verschiedener Wege der Parlamentsauflösung und der Rolle der beteiligten Staatsorgane. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen Hürden, Risiken und Konsequenzen unterschiedlicher Vorgehensweisen.

Dr. Kai von Lewinski· JA 2006, 439· 120 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer RatDer Bundestag+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der Türsteher vom 'Blue Star'

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines sofort vollziehbaren Beschäftigungsverbots für einen Türsteher auf Grundlage von § 21 Abs. 1 GastG und den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Schwerpunkt liegt auf der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Gaststättenrechts und der Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des GastG. Daneben sind Aspekte des Rechtsschutzes und Fristen im Widerspruchsverfahren relevant.

Günter Proppe· JA 2006, 377· 300 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Schwebstaub

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Zementanlage angesichts erhöhter Schwebstaubbelastung. Im Mittelpunkt stehen die Grenzwerte nach der 22. BImSchV, Anforderungen nach § 5 I Nr. 1 BImSchG sowie Regelungen aus der TA Luft. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage der Betreiberin gegen die Versagung der Genehmigung.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des sog. 'großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung des Art. 13 GG und die Neuregelung im § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO. Es geht zentral um die Prüfung von Grundrechten, insbesondere Menschenwürde (Art. 1 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), sowie die Möglichkeit und Grenzen verfassungsändernder Gesetze.

Holger Essig· JA 2006, 283· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Der Bundestag+5 weitere
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