Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die Masern und das zwangsweise Schulfrei
Im Sachverhalt besucht eine nicht gegen Masern geimpfte Schülerin trotz örtlichem Masernausbruch weiterhin die Schule, bis das Gesundheitsamt ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot erlässt. Die Schülerin und ihre Eltern halten dieses Verbot für unverhältnismäßig und fechten es vor dem Verwaltungsgericht an. Die Klausur thematisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts und der dazu ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Übungsfall: Die Antiterrordatei
Der designierte Richter B wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das 2006 eingeführte Antiterrordateigesetz (ATDG), das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung ermöglicht. B sieht sich unter anderem in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, seinem Brief-, Fernmelde- und Wohnungsrecht sowie im effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Grundrechtsverletzung und verteidigt den Umgang mit der Antiterrordatei sowie die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen des Grundrechtsschutzes, das Trennungsgebot zwischen Behörden und die europarechtliche Dimension des Datenschutzes.
Sex Sells in der Mönckebergstraße
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeirechtlichen Untersagungsverfügung gegen sexuelle Werbewirkung im öffentlichen Straßenraum in Hamburg. Zu prüfen ist insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, einschlägige Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Ermessensentscheidungen der Behörde. Die Bewerbung einer Prostitutionsvermittlungs-Website und ihre Einschränkbarkeit stehen im Fokus.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.
»Ein Schuss ins Blaue?«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen eine als alkoholisiert und auffällig eingeschätzte Person sowie die darauf folgende polizeiliche Maßnahme gegenüber einer weiteren Person, die die Beamten bei der Mittagspause filmt. Zu prüfen sind die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Einschreiten im öffentlichen Raum und eventuelle Grundrechtseingriffe (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Polizeirecht).
Im Zweifel gegen die Freiheit?
Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.
Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Zwischen Berufsfreiheit und Ausbildungsmonopol – rechtliche Vorgaben für den Wechsel des Bundeslandes als Rechtsreferendar
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nach dem Wechsel des Bundeslandes. Im Mittelpunkt stehen die Berufsfreiheit und die rechtlichen Grenzen des staatlichen Ausbildungsmonopols, insbesondere die Anforderungen an einen Wechselgrund gemäß Juristenausbildungsgesetz.
Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK
Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.
Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.
Europarecht – Die Pkw-Maut
Die Klausur behandelt die geplante Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und beleuchtet deren Europarechtskonformität. Im Mittelpunkt stehen die Diskriminierung ausländischer Pkw-Halter, die unionsrechtliche Kompetenz und einschlägige unionsrechtliche Normen. Der Sachverhalt gibt zahlreiche Hinweise zur Abwägung der Argumente der beteiligten Staaten und des Bundesverkehrsministers.
»Demonstration mit Hindernissen«
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.
Ärger im Clubheim
Der Fall thematisiert das polizeiliche Betretungsrecht von öffentlich zugänglichen Räumen und entstehende Entschädigungs- sowie Amtshaftungsansprüche eines unbeteiligten Dritten. Im Mittelpunkt stehen eine Polizeikontrolle bei einer Clubfeier sowie die zivil- und polizeirechtlichen Folgen daraus.
Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot
Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.
Die Kunstfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Kunstfreiheit des Grundgesetzes: Im ersten Fall geht es um die Indizierung eines literarisch gestalteten Romans durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Frage, ob sich der Verlag auf die Kunstfreiheit berufen kann. Im zweiten Fall sprüht ein Künstler Graffitis und wird dafür strafrechtlich verfolgt; auch hier steht der Schutzbereich der Kunstfreiheit im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung verlangt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Kunst sowie den Abgrenzungen zur Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die Warnung
Die Klausur thematisiert die rechtliche Bewertung öffentlicher Äußerungen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters sowie von Aufrufen auf offiziellen Kanälen der Stadt Düsseldorf im Zusammenhang mit einer angemeldeten Versammlung einer politisch aktiven Vereinigung. Es geht um die Frage, ob und wie gegen diese Äußerungen rechtlich vorgegangen werden kann, insbesondere in Hinblick auf kommunalrechtliche Vorgaben und den Grundsatz der Unparteilichkeit kommunaler Amtsträger. Versammlungsrechtliche Vorschriften sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Bon appétit!
Der französische Geflügelzüchter F möchte auf einem deutschen Wochenmarkt Gänsestopfleberprodukte verkaufen, erhält jedoch eine Ablehnung vom Ordnungsamt wegen tierschutzrechtlicher und europarechtlicher Bedenken. Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit der Ablehnung mit dem Europarecht, insbesondere hinsichtlich der Warenverkehrsfreiheit und Grundfreiheiten und prüft das Vorabentscheidungsverfahren. Zusatzfragen thematisieren den Binnenmarkt, den Staatenverbund der EU, ausbrechende Rechtsakte und Diskriminierungen im Sinne von Art. 18 AEUV.
Schützt die Legehennen!
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur artgerechten Haltung von Legehennen anhand einer abstrakten Normenkontrolle geprüft. Schwerpunkte sind Mängel im Gesetzgebungsverfahren (Zuständigkeit der Einbringung, Beschlussfähigkeit, Einspruchsbehandlung), das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot und das Delegationsverbot nach Art. 80 GG. Grundrechte sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X. Im Mittelpunkt steht die Privilegierung des Niederländischen Wählerverbands als Partei der niederländischen Minderheit, die von der 5 %-Sperrklausel im Landeswahlgesetz ausgenommen ist. Es ist zu prüfen, ob dies mit den Grundsätzen der Wahl- und Chancengleichheit sowie dem verfassungsrechtlichen Schutz nationaler Minderheiten vereinbar ist.
Die dritte Startbahn
Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.
'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?
Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.
Eltern vs. Grundschule
Die Klausur thematisiert den einstweiligen Rechtsschutz gegen eine schulische Empfehlung, die über den gymnasialen Bildungsweg eines Grundschülers entscheidet. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Übertrittsregelung sowie die Frage, ob Eltern oder Schüler rechtlich gegen eine versagte Gymnasialempfehlung vorgehen können. Es werden sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Aspekte im Kontext der schulischen Selbstverwaltung und Grundrechte behandelt.