BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

1.029 Klausuren
JURA 2016Fortgeschrittene

Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.

Eva Ellen Wagner· JURA 2016, 83
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2016Anfänger:innen

Die Kunstfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Kunstfreiheit des Grundgesetzes: Im ersten Fall geht es um die Indizierung eines literarisch gestalteten Romans durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Frage, ob sich der Verlag auf die Kunstfreiheit berufen kann. Im zweiten Fall sprüht ein Künstler Graffitis und wird dafür strafrechtlich verfolgt; auch hier steht der Schutzbereich der Kunstfreiheit im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung verlangt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Kunst sowie den Abgrenzungen zur Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Sophie Lenski· JURA 2016, 35
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die Warnung

In der Klausur geht es um einen anwaltlichen Prüfungsauftrag: Ein Verein, der regelmäßig Demonstrationen anmeldet, sieht sich aufgrund öffentlicher Warnungen und abwertender Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf in seinen Rechten beeinträchtigt. Die rechtliche Beurteilung betrifft unter anderem die Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung des Amtsträgers und hoheitlichem Verwaltungshandeln, Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie den Schutz von Vereinigungen vor möglicherweise beeinträchtigendem Verhalten staatlicher Organe.

Simon Heetkamp, Dr. David Stadermann· JA 2015, 933· 300 Min
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Bon appétit!

Die Klausur thematisiert die Vereinbarkeit eines deutschen Verbots zum Verkauf von Gänsestopfleber auf einem Wochenmarkt an der französischen Grenze mit dem Europarecht. Im Mittelpunkt stehen insb. die Warenverkehrsfreiheit, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, die Bedeutung einschlägiger Richtlinien zum Tierschutz und das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.

Dr. Caspar Behme, Jukic· JA 2015, 923· 120 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Schützt die Legehennen!

Die Klausur behandelt die Prüfung eines Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Legehenngesetz (LegHG). Thematisch im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch eine Fraktion im Bundestag sowie die verfassungsrechtliche Bewertung von Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot und Delegationsverbot im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens.

Abstrakte NormenkontrolleBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOUmweltrecht+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht

Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.

Dr. Michael Schwarz· JA 2015, 842· 300 Min
Politische ParteienFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Das Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Flüchtlingsunterbringung in einer Gemeinde in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf Baurecht, Immissionsschutzrecht, sowie das Vorgehen im Verwaltungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Klage einer Anwohnerin, die sich durch nächtliche Lärmbelästigungen der Einrichtung in ihren Rechten verletzt sieht. Zu prüfen ist insbesondere das Vorgehen der Baugenehmigungsbehörde, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage sowie die Rolle des polizeirechtlichen Einschreitens hinsichtlich Immissionen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur behandelt das Vorgehen der Eltern gegen eine schulische Entscheidung, durch welche ihrem Sohn die gymnasiale Empfehlung verweigert wurde. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz zur Sicherung eines Schulplatzes am Gymnasium, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie einschlägige Grundrechte der Eltern und des Schülers. Der Sachverhalt legt einen Fokus auf die Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

In dieser Examensklausur wird die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die konkrete Normenkontrolle, Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie den Gleichheitssatz, die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Die Vorlage des Finanzgerichts zum Bundesverfassungsgericht erfolgt wegen Zweifel an der Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuer mit dem Grundgesetz.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Konkrete NormenkontrolleDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Immun gegen Durchsuchungen?

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten vor strafprozessualen Durchsuchungsmaßnahmen. Untersucht werden insbesondere die Reichweite eines generellen Immunitätsbeschlusses, die Wirksamkeit einer nachträglichen Aufhebung durch den Bundestag sowie die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten. Ferner steht die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Raum.

Dr. Lutz Lammers, Susann Lehmann· JA 2015, 526· 300 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

In dieser Klausur geht es um die Kollision der Kunstfreiheit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines satirischen, an eine Bürgermeisterin angelehnten Gemäldes, das von dieser untersagt wurde. Die rechtliche Würdigung kreist um die Abwägung zwischen Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG (Kunstfreiheit) und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), umgesetzt durch privatrechtliche Unterlassungsansprüche nach BGB und KUG.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Demokratie hat ihren Preis!

Die Klausur behandelt die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Planung und Verhandlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informieren muss. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens wird geprüft, ob die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parlament im Zuge der europäischen Integration mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Rechten des Bundestages, vereinbar ist.

Entscheidung durch GerichtsbescheidMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Klausur beschäftigt sich mit der grundrechtlichen Prüfung im Kontext einer ehrverletzenden journalistischen Meinungsäußerung über eine Politikerin. Schwerpunkte sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit und deren mittelbare Drittwirkung, sowie die praktische Konkordanz zwischen diesen Grundrechten. Zudem ist die Erfolgsaussicht einer Urteilsverfassungsbeschwerde zu prüfen, nachdem eine zivilgerichtliche Klage gescheitert ist.

Christian Thomas· JA 2015, 366· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?

Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Casus belli

Die Klausur "Casus belli" befasst sich mit einem polizei- und ordnungsrechtlichen Sachverhalt rund um eine Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, bei dem ein Teilnehmer infolge einer Ruhestörung durch seinen Hund vom Veranstaltungsort verwiesen wird. Es werden verwaltungsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Platzverweises, zur Klage gegen die Stadt und zum Schutzbereich von Art. 8 GG angesprochen. Zusätzlich werden versammlungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Transparenten und dem Einsatz von Lautsprechern bei Kundgebungen thematisiert.

Henner Gött, Hannah Ruschemeier· JA 2015, 286· 120 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Totalschaden mit Sonnenschein

Die Klausur behandelt den unionsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Anerkennung einer deutschen Kfz-Mechaniker-Ausbildung in Portugal, insbesondere im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Außerdem wird das Vorabentscheidungsverfahren bei Zweifeln über die Auslegung des Unionsrechts thematisiert. Zusatzfragen betreffen grundlegende Begriffe und Prinzipien des Europarechts sowie das Verhältnis von Unions- und nationalem Recht.

Dr. Caspar Behme, Jukic· JA 2015, 280· 120 Min
Recht der öffentlichen SachenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Der Rat+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: My home is my castle

Im Kölner Stadtgebiet wird bei Bauarbeiten eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, was eine Evakuierung aller Anwohner im Umkreis von 1,5 km zur Folge hat. Die betroffenen Bewohner, darunter M und B mit ihren Kindern, sollen bis zur erfolgreichen Entschärfung ihre Wohnungen verlassen und verbringen die Zeit in einer Mehrzweckhalle. B fühlt sich durch die polizeilichen Anordnungen in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Im weiteren Verlauf bleibt die Familie zunächst in ihrer Wohnung und erlaubt nach Aufforderung das Betreten durch einen Behördenmitarbeiter, der sich vom Verlassen der Wohnung überzeugt. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu polizeilichen Maßnahmen, Grundrechtsschutz und etwaige Entschädigungsansprüche.

Silvia Pernice-Warnke· ZJS 2015, 501
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten

Die Klausur behandelt eine Ordnungsverfügung des Bezirksamts Berlin Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Landesverband der NPD, die das öffentliche Verbreiten und Ausstellen bestimmter Wahlplakate im Straßenland verbietet und deren Entfernung anordnet. Thematisch steht das Polizei- und Ordnungsrecht im Mittelpunkt, insbesondere der Schutz der öffentlichen Ordnung und Menschenwürde sowie die Prüfung strafbarer Inhalte und die sofortige Vollziehbarkeit. Grundrechtsrelevanz und verwaltungsrechtliche Aspekte wie der Widerspruchsbescheid werden angesprochen.

Recht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht

Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.

Nils Schaks· ZJS 2015, 409
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Der Anwalt und sein Recht auf Papier

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte, konkret die ausschließliche Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form nach § 130 d ZPO, mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie Bundesregierung+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: HALEC

Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Was lange währt ...?!

Die Klausur thematisiert die nachträgliche Aufhebung eines Bewilligungsbescheids einer Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) aufgrund neuer Erkenntnisse über Ausschließungsgründe, die sich aus Stasiunterlagen ergeben. Es wird geprüft, ob die Aufhebung nach mehr als 35 Jahren zulässig und rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Verjährungsregelungen und den einschlägigen Bestimmungen des HHG und Verwaltungsrechts. Die Fallbearbeitung beinhaltet Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, Betroffenenrechten und eventuellen Fristen.

Dr. Birgit Peters· JA 2015, 115· 120 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Weitere RechtsgebieteDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
126272843