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Klausuren

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1.066 Klausuren
JA 2016Anfänger:innen

Der findige Gaststättenbetreiber

Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.

Jannis Broscheit· JA 2016, 840· 120 Min
GaststättenrechtDer öffentlich-rechtliche VertragZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Streit um das neue Spielhallengesetz

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des neuen Hamburger Spielhallengesetzes durch einen betroffenen Spielhallenbetreiber. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz Hamburgs, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mögliche Verletzungen des Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung zwischen Grundrechten und den Zielen des Gesetzgebers.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2016, 834· 180 Min
GesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2016Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Kein Honigschlecken

Die Klausur behandelt ein baurechtliches Problem im unbeplanten Außenbereich eines saarländischen Feldgrundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob ein geplantes 'Bienenhaus' für eine nebenberufliche Imkerei bauplanungsrechtlich zulässig ist und unter welchen Voraussetzungen das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB entbehrlich bzw. ersetzbar ist. Die Fallbearbeitung verlangt eine umfassende gutachterliche Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

Manuel Kollmann· JA 2016, 753· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens gegen ein Verbot einer Versammlung unter dem Motto 'Tag der deutschen Patrioten' in Hamburg. Im Mittelpunkt stehen der Polizeinotstand, die Möglichkeit des Versammlungsverbots, die Verantwortlichkeit der Versammlungsbehörde und die Anforderungen an einstweiligen Rechtsschutz. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Prüfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und des Versammlungsrechts im Kontext massiver Gegendemonstrationen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

In diesem Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG stützt, erhoben von einer selbstbestimmt agierenden Sexarbeiterin.

Matthias Friehe· JA 2016, 602· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

Der Fall behandelt die Frage, ob die rechtsextreme Jugendorganisation einer Partei Anspruch auf Nutzung der Mensa einer öffentlichen Schule für eine parteipolitische Veranstaltung hat. Im Mittelpunkt stehen kommunalrechtliche Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die grundrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung politischer Parteien, das Parteienprivileg und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulassung. Es ist insbesondere einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen.

Dr. Hannes Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.

Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora· JA 2016, 514· 120 Min
Europäische Integration+2 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen der Verständigung im Strafprozess gemäß § 257c StPO. Gegenstand ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen ein strafgerichtliches Urteil, das auf einer Verständigung beruht. Es sind insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen und der praktischen Handhabung der Verständigung mit dem Grundgesetz zu prüfen.

David Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine GrundrechtslehrenStrukturprinzip Rechtsstaat+1 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Brennende Neugier

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!

Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Weg mit der Mauer in den Köpfen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Kontext einer Demonstration mit rechtsradikalen Bezügen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen nach dem Versammlungsgesetz, insbesondere die Verpflichtung zur Vorlage von Liedtexten, das Verbot bestimmter Parolen und Transparente sowie das Mitführen von Hunden, und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessrechtlichen Aspekte einschließlich der Feststellungsklage.

Björn P. Ebert· JA 2016, 355· 180 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.

Henry Hahn· ZJS 2016, 618
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?

Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Feuerbeschau im Mietkomplex

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer unangekündigten Feuerbeschau in einem von einer GmbH verwalteten Mietkomplex durch die Branddirektion. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach den Voraussetzungen für ein Betretungsrecht, die Bedeutung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der richtige verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Schwerpunktmäßig werden Grundrechte und verwaltungsrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.

Dr. Johannes Unterreitmeier· JA 2016, 291· 300 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die Merkmale des VerwaltungsaktsBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Easy Rider

Im Rahmen einer Original-Examensklausur werden polizeirechtliche Maßnahmen gegen einen Motorradfahrer nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Rheingau sowie die daraus folgenden staatshaftungsrechtlichen Ansprüche behandelt. Kernpunkte sind die Sicherstellung und Verwahrung des Motorrads sowie die Schadensersatzansprüche nach einem Zwischenfall beim Abschleppen. Die Aufgabe verlangt die rechtliche Einordnung polizeilichen und hoheitlichen Handelns sowie die Prüfung der Zuständigkeit bei einer Schadensersatzklage.

Prof. Dr. Markus Ogorek· JA 2016, 279· 300 Min
Grundlagen Grundlagen+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Arbeitsfreie Samstage

Die Klausur befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Vorgaben zu arbeitsfreien Samstagen im Einzelhandel. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Regelung des § 12 III TLadÖffG gegen die Berufsfreiheit juristischer Personen verstößt und ob das Land für deren Erlass gesetzgebungskompetent war. Daneben werden Zulässigkeit und etwaige Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschrift behandelt.

Dr. Ulrike Pollin· JA 2016, 272· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeGesetzgebungskompetenzen+1 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.

Annette Prehn· ZJS 2016, 470
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAusführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Volker Herbolsheimer· ZJS 2016, 459
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2016Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Flüchtlingskrise

Der Ministerpräsident des Bundeslandes B fordert die Bundesregierung auf, angesichts des hohen Zustroms von Flüchtlingen umfassende Grenzkontrollen durchzuführen und die Einreise von Ausländern aus sicheren Drittstaaten zu verweigern. Nach Ablehnung seines Anliegens durch die Bundesregierung erwägt er, das Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei verfassungsrechtliche Fragen zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Hinblick auf Art. 30 GG, das Bundesstaatsprinzip, die Bundestreue und die Kompetenzen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Zudem werden unionsrechtliche Vorgaben des Dublin-Systems und deren faktisches Außerkrafttreten thematisiert.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei

Im Sachverhalt veröffentlicht ein Bundesminister während des Wahlkampfs zur Hamburgischen Bürgerschaft eine amtliche Stellungnahme über eine Landespartei und ruft die Bevölkerung zur Nichtwahl dieser Partei auf. Die betroffene Partei sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und beantragt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu prüfen ist insbesondere das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundesminister und Landespartei sowie die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2016, 198· 120 Min
Politische ParteienWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+4 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 2

In diesem Fall wendet sich eine Herstellerin von Kriegswaffen (K-KG) im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Kettenpanzer. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs, der durch die Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKG) ergangen ist. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart (Anfechtungsklage), sowie die Prüfung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden das Verwaltungsprozessrecht (insbesondere Ermessensfehlerlehre) und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.

Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungsklageVerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
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