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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

»Die Partyfotografin«

Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.

Sebastian J. Golla· JURA 2020, 471
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co

Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

So eine Art kalter Kaffee?

Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.

Weitere RechtsgebieteEuropäische Integration
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Welt zu Gast in B«

Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundlagen Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl

Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.

Sebastian Kluckert· JURA 2020, 169
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Saarabstimmung – die Dritte

Die Klausur thematisiert den Versuch des Ausschlusses des Saarlandes aus dem Bundesgebiet durch einfaches Bundesgesetz (SaarAustrittsG), die verfahrensmäßigen und materiellen verfassungsrechtlichen Fragen dieses Vorgangs (insbesondere Kompetenzen und Verfahren im Grundgesetz) sowie die prozessuale Geltendmachung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere als Bund-Länder-Streit, abstrakte Normenkontrolle und Umdeutung des Antrags. Es wird zudem die Änderung der verfassungsrechtlichen Beurteilung bei einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beleuchtet.

Dr. Isabel Leinenbach, Johannes Heck· JA 2019, 923· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Tornados gegen Windmühlen

Die Energize! GmbH möchte im Außenbereich drei Windenergieanlagen errichten und erhält hierfür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Bundesrepublik Deutschland bringt erhebliche öffentliche Belange vor und erhebt Klage gegen die Genehmigung, da der Betrieb der Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit einer militärischen Luftkampfübungsanlage und eines militärischen Flughafens beeinträchtigen soll. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage, das Vorliegen öffentlicher Belange sowie die Klagebefugnis der BRD.

Hendrik Burbach, Moritz Klanten· JA 2019, 844· 300 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: Überblick+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf roter Kfz-Kennzeichen wegen behaupteter Unzuverlässigkeit des Inhabers. Gegenstand ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den sofort vollziehbaren Widerrufsbescheid, wobei unter anderem die formellen und materiellen Voraussetzungen des Widerrufs, das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Qual der Wahl

Die Klausur thematisiert die sogenannte ungleichartige Wahlfeststellung im Strafurteil und ihre verfassungsrechtliche Bewertung. Im Zentrum steht eine Verurteilung wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei, wobei das Gericht nicht sicher feststellen kann, welches Delikt begangen wurde. Gegenstand der Prüfung sind mögliche Verstöße gegen die Justizgrundrechte, insbesondere das Bestimmtheitsgebot (nullum crimen sine lege), den Vorrang des Gesetzes, die Unschuldsvermutung und der Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 III GG sowie Art. 103 II GG.

Kathrin Strauß· JA 2019, 764· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Kapitalverkehrsfreiheit

Die Klausur behandelt die unionsrechtliche Überprüfung ungarischer Regelungen, die Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen ohne Entschädigung löschen, sofern kein nahes Angehörigenverhältnis zum Eigentümer besteht. Der Fall thematisiert die Einschränkungen durch das nationale Recht im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung unionsrechtlicher Grundrechte, insbesondere das Recht auf Eigentum und effektiven Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit den Grundfreiheiten und Grundrechten der Europäischen Union.

Linda Karl· JA 2019, 683· 150 Min
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere die ausnahmsweise Verkürzung von Abstandsflächen im Ortskern einer Gemeinde in Bayern und die damit verbundenen nachbarrechtlichen Einwände. Im Fokus stehen die Prüfung von nachbarschützenden Vorschriften, Begründetheit und Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Bebauungsplan sowie das Zusammenspiel von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.

Ronja Heß, Dr. Ibrahim Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Urteils-Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Demonstration, auf der ein T-Shirt mit der Aufschrift "A.C.A.B." getragen wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der Meinungsfreiheit, dem Verhältnis zu § 185 StGB (Beleidigung) und der Frage einer Kollektivbeleidigung gegenüber Polizeibeamten. Es wird die Vereinbarkeit des Strafurteils mit Art. 5 Abs. 1 GG geprüft.

Elisabeth Spiecker gen. Döhmann, Spieckergen· JA 2019, 597· 120 Min
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Spiel mir das Lied vom Huhn

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines behördlichen Verbots der Freilandhaltung von Geflügel wegen angeblicher Vogelgrippegefahr und dessen zwangsweiser Durchsetzung in München geprüft. Gegenstand ist das verwaltungsgerichtliche Vorgehen des betroffenen Geflügelbauers nach Rücknahme des Verbots. Themenschwerpunkte sind vor allem das Verwaltungsprozessrecht und das einschlägige Sicherheits- und Vollstreckungsrecht.

Thomas Rappenglix· JA 2019, 521· 120 Min
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Streit um ein Wochenendhaus

Die Klausur behandelt die Anfechtungsklage der Eigentümerin B gegen eine baurechtliche Beseitigungsverfügung bezüglich eines nach Umbau und Erweiterung bestehenden Wochenendhauses am Seeufer. Gegenstand sind u.a. Fragen der Genehmigungsbedürftigkeit, Bestandsschutz, Vereinbarkeit der baulichen Anlage mit dem Bebauungsplan sowie die Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde bei der Beseitigungsanordnung.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2019, 513· 180 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidDie BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Holzauge sei wachsam!

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung gegen die Eigentümerin eines Grundstücks im Raum Hamburg geprüft. Kernfragen sind die Adressatenstellung der Eigentümerin, die Einordnung mobiler Unterstände als bauliche Anlagen nach § 2 HBauO, und die (Nicht-)Genehmigungspflicht für Anlagen eines forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 60 II HBauO i.V.m. Anlage 2. Es wird zudem geprüft, ob eine bauplanungsrechtliche Privilegierung vorliegt.

Ole Schley, Christian Uffelmann· JA 2019, 453· 60 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.

VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Streitfragen rund um die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers nach einer schwierigen Regierungsbildung im Bundestag. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kompetenzen und Ermessensspielräumen des Bundespräsidenten bei der Ernennung, der Zulässigkeit und Verfahrensweise einer sogenannten Minderheitsregierung sowie auf der Möglichkeit, stattdessen ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG durchzuführen. Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens und relevante verfassungsprozessuale Fragen stehen im Mittelpunkt.

Felix Krämer· JA 2019, 364· 300 Min
Politische ParteienEinstweiliger RechtsschutzEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Dunkle Hautfarbe

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei, die allein auf die dunkle Hautfarbe des Klägers gestützt wurde. Es stehen Fragen des Polizeirechts, des Grundrechtsschutzes (insbesondere Gleichheit und informationelle Selbstbestimmung) sowie des Verwaltungsprozessrechts (Fortsetzungsfeststellungsklage) im Mittelpunkt. Die einschlägigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes und des Grundgesetzes sind maßgeblich.

Andreas Müller· JA 2019, 295· 60 Min
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)WiederholungEnteignender Eingriff+5 weitere
JA 2019Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen eine behördliche Verfügung, die einem Fußballverein den Verkauf von Eintrittskarten an den Gastverein untersagt, und ein Gefährderanschreiben an einen Fan. Der Sachverhalt stellt materielle und prozessuale Fragestellungen zur Gefahrenabwehr, Adressatenauswahl, Zweckveranlasser, Nichtverantwortlichkeit sowie die Zulässigkeit von Klagen gegen polizeiliches Handeln heraus.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Dr. Thomas Spitzlei, Fahrner· JA 2019, 282· 300 Min
Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Der RatDer Bürgermeister+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

Renate Penßel· ZJS 2019, 492
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
119202144