Unterschlagung (§ 246 StGB)
Die Unterschlagung (§ 246 StGB) erfasst die rechtswidrige Zueignung fremder, beweglicher Sachen durch den Berechtigten oder Besitzmittler ohne Gewahrsamsbruch – anders als beim Diebstahl (§ 242 StGB). Streitentscheidend sind die Auslegung der Zueignung (insb. Manifestationslehre), die Abgrenzung zu § 242 StGB und Fallkonstellationen wie Verzehr oder mehrfache Zueignung. Examensklassiker: eigenmächtige Sachverwendung, Vertragsverstöße, Umgang mit Sicherungseigentum.
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Klausuren zum Thema
Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party
Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“
Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
„Junge mit Mandoline“
Die Klausur behandelt einen Einbruchsdiebstahl eines Kunstwerks mit qualifizierenden und regelbeispielhaften Merkmalen sowie dessen Weiterveräußerung, mögliche Betrugskonstellationen und Hehlerei. Zusätzlich sind Straßenverkehrsdelikte (Alkohol am Steuer) und Strafbarkeit von Begünstigten thematisiert. Die Prüfungsfrage betrifft die Strafbarkeit des Täters T und seiner Freundin F.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf
Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.
Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner
Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.
Studentische 'Gratismentalität'
Die Klausur behandelt typische Eigentums- und Vermögensdelikte in einem universitären Kontext sowie relevante Anschlussdelikte. Studierende müssen verschiedene Tatbestände des Besonderen Teils prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Kontaktloses Bezahlen
A findet eine fremde EC-Karte und nutzt sie im Supermarkt, um Waren im Wert von 32,76 € kontaktlos zu bezahlen, ohne eine PIN einzugeben. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des Zahlungsvorgangs mittels einer nichtberechtigten Karte unter Einsatz des NFC-Chips und im Zusammenspiel mit den zivilrechtlichen Regelungen zur Risikotragung bei Kartenmissbrauch. Erörtert werden die Voraussetzungen der Autorisierung des Zahlungsvorgangs sowie die Folgen der Kontobelastung und Rückbuchung für den berechtigten Karteninhaber. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen sich aus dem Verhalten des A ergeben.
Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes
Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Subsidiarität der Unterschlagung und wiederholte Drittzueignung
Der Fall thematisiert die Reformgeschichte und die Auslegung des § 246 StGB insbesondere im Hinblick auf Subsidiarität, Drittzueignung und die Abgrenzung zu anderen Vermögensdelikten. Ausgangspunkt ist ein Streit um die (wiederholte) Drittzueignung eines wertvollen Oldtimer-Fahrzeugs, das mehrfach als Sicherheit übereignet wurde.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu
Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.
Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“
Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.
Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.
Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour
Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.
Examensklausur: Ein guter Tropfen
Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.
Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen
In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Zugfahrt mit Folgen
Die Klausur behandelt verschiedene Probleme des Strafrechts: Im Bereich des Allgemeinen Teils geht es um Versuch, Rücktritt und die Anforderungen an eine freiwillige Rücktrittshandlung. Im Besonderen Teil werden insbesondere die Unterschlagung und die Mordmerkmale relevant, zudem werden Qualifikationen wie schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch angesprochen. Die Sachverhaltslösung erfordert besonders die Abgrenzung fehlgeschlagener und noch möglicher Rücktritte sowie die Bewertung der einzelnen Delikte im Zusammenhang einer Beziehungstat.
Mein Haus ist Dein Haus
Die Klausur thematisiert die Begehung eines Hauszutritts durch einen Dritten mit Hilfe einer Anleitung des Bewohners unter Missachtung des elterlichen Willens, sowie das Verhalten einer Autofahrerin nach einem vermeintlichen Unfall. Schwerpunktmäßig werden klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen behandelt. Der Sachverhalt bietet zahlreiche Ansatzpunkte für die Prüfung der Beteiligungsformen und der jeweiligen subjektiven Elemente.
Ein hundsgemeiner Coup
Im Sachverhalt entwendet T einen entlaufenen Hund aus einem Park, obwohl für ihn nicht klar erkennbar ist, ob der Hund herrenlos ist. Am nächsten Tag entwendet T in einem Fachgeschäft einen Ball, entscheidet sich jedoch an der Kasse spontan, den Diebstahl nicht zu vollenden und legt den Ball doch noch zum Bezahlen aufs Band. Zu prüfen ist unter anderem Diebstahl, Versuch und Unterschlagung.
Übungsfall: Schirm, Schein und Melone
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.
(K)ein Dieb
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens eines Studenten, der in einem Kaufhaus versehentlich ein Getränk nicht bezahlt und dieses trotzdem mitnimmt und konsumiert. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, der Gewahrsamsbruch in Selbstbedienungsläden sowie die Frage der Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich B nach dem StGB strafbar gemacht haben könnte.
Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs
Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).
Geld macht nicht (immer) glücklich
Die Klausur behandelt verschiedene Straftatbestände wie Diebstahl, Körperverletzung und Aspekte der Mittäterschaft. Im Mittelpunkt stehen zwei Täter, die gemeinsam einen Kiosk überfallen und später bei einem zweiten Versuch einen Verfolger anschießen. Der Fokus liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des gemeinsamen Vorgehens und der körperlichen Verletzung im Verfolgerfall.
Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«
Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.
Die eigenmächtige Vollstreckung
A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.
Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit
Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.
Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der A, die mehrfach Parkscheine fälscht und einen manipulierten Parkschein zum Zweck der Gebührenersparnis verwendet. Zusätzlich betankt A ihr Fahrzeug an einer Selbstbedienungstankstelle und entfernt sich sodann, ohne den fälligen Betrag zu bezahlen. Es werden Standardprobleme aus dem Bereich der Urkundendelikte sowie Betrugs- und Vermögensdelikte geprüft.
Die Fahrraddiebin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ohne Erlaubnis ein Fahrrad aneignet und sich nach einem Unfall ihres Ehemanns zunächst weigert, ihm zu helfen. Im Zentrum stehen Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis, zu Irrtumsproblemen, zum Rücktritt sowie zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassungsdelikt. Die Prüfung folgender Normen ist explizit ausgeschlossen: §§ 211, 221, 242–246 StGB.
Unterschlagung (§ 246 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
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