Beleidigung, § 185 StGB
Die Beleidigung (§ 185 StGB) schützt die persönliche Ehre vor ehrverletzenden Kundgaben durch Worte, Gesten oder Tätlichkeiten. Zentral ist das Abgrenzungsproblem zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung, die Reichweite der beleidigungsfreien Sphäre sowie die Kollision mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Examensklassiker: Formalbeleidigung, Tätlichkeit (Alt. 2), Beleidigung gegenüber Kollektiven, Ehrverletzung in geschützten Räumen.
Zu diesem Thema haben wir 32 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Die Gauner und der Geldspeicher
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.
Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen
Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.
„Der Tortenwurf“
In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.
„Der nicht gezeigte Hitlergruß“
Die Klausur thematisiert, ob sich die Ermittlungsführerin Z durch das absichtliche Verschweigen einer entlastenden Zeugenaussage und die bewusste Überdehnung disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegenüber A im Rahmen eines Disziplinarverfahrens strafbar gemacht hat. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf eine etwaige Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und sonstigen Delikten im Amt.
Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe
In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.
Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner
Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.
Kriminologie Fortgeschrittenenklausur
Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.
Die missglückte Berufung
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Revisionsklausur im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls. Im Mittelpunkt stehen sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Fragen zur Wirksamkeit und Handhabung von Berufung und Revision, insbesondere im Hinblick auf Zustellungsmängel und Verfahrensrechte.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte
Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugenaussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“
Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.
Beziehung mit schwerer Folge
Die Klausur behandelt zahlreiche Straftatbestände aus dem besonderen Teil des StGB im Kontext einer Beziehung, die in Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen mündet. Der Sachverhalt prüft zudem eine Erfolgsqualifikation durch eine schwere Folge (Suizid der Geschädigten) infolge psychischer Belastungen. Es geht um die rechtliche Bewertung der Handlungen des Täters aus Sicht des Strafrechts.
* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen von Fußballfans, insbesondere die Beleidigung von Polizeibeamten durch ein Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion, eine Auseinandersetzung mit Raub- und Körperverletzungsfolgen sowie die Verwertbarkeit von Überwachungsvideos im Strafverfahren. Es werden zahlreiche Straftatbestände des StGB sowie prozessuale Fragen geprüft.
»Die Affäre B«
Die Klausur thematisiert im Rahmen einer Hausarbeit strafrechtliche Ehrdelikte unter besonderer Berücksichtigung von Satire und Kunstfreiheit. Am Beispiel einer Fernsehsendung prüft sie insbesondere die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen, sowie die strafrechtliche Relevanz beleidigender Äußerungen nach § 185 StGB im Kontext von Grundrechten.
Besuch bei Mama
Die Klausur schildert eine Strafbarkeitsprüfung von A und B nach einer Gewaltanwendung gegenüber der Mutter des A zur Wegnahme von Wertgegenständen und dem anschließenden gewaltsamen Vorgehen gegenüber F und N im Straßenverkehr. Es werden verschiedene Delikte, u.a. Raub, besonders schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Beleidigung sowie Begleitthemen des Allgemeinen Teils, angesprochen.
Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A: unerlaubtes Betreten und Duschen in einem Krankenhaus, das widerrechtliche Entnehmen und Zerstören eines Liebesbriefs aus einem Briefkasten sowie eine beleidigende Tirade am Telefon. Außerdem wird die strafrechtliche Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus thematisiert.
Nächtliche Aktion mit Folgen
Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.
Liebe mit Hindernissen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland, die Rolle des Ubiquitätsprinzips sowie die strafrechtlichen Abgrenzungen von Täterschaft und Teilnahme. Weitere thematisierte Delikte sind Sachbeschädigung durch Graffiti, Nachstellung (Stalking), Beleidigung sowie eine tödliche Körperverletzung mit einer Schusswaffe. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Studienprobleme
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit einer Jurastudentin, eines Kommilitonen und eines Professors im Kontext von BAföG-Anträgen, Prüfungsmanipulation, Täuschung bei der Remonstration, Identitätswechsel bei Prüfungen, Bestechung und einer unwahren Aussage im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie prüft insbesondere Urkundsdelikte, Betrug, Beleidigung, Aussagedelikte sowie Bestechungsdelikte im Hochschulkontext.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.
Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg
Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.
Die flüchtige Ladendiebin
Diese Übungsklausur behandelt einen Fall aus dem Bereich des Strafrechts, in dem es um die strafrechtliche Bewertung eines Ladendiebstahls, einer Nötigung sowie um die mögliche Qualifikation als räuberischer Diebstahl geht. Zudem werden Aspekte des Betrugs angesprochen. Die Sachverhaltsdarstellung umfasst polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaussagen mit Bezug auf den Tathergang.
Übungsfall: Politisches Lehrstück
Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.
Übungsfall: Ehren- und andere Schulden
A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.
Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte
Die Klausur behandelt error in persona, Akzessorietätslockerung des § 28, Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes, unmittelbares Ansetzen, Rücktritt vom Versuch, Mordmerkmale.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop
In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.
Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“
Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.
Ein Arzt in Not
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.
Beleidigung, § 185 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
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