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Klausuren

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JURA 2016Anfänger:innen

Die Kunstfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Kunstfreiheit des Grundgesetzes: Im ersten Fall geht es um die Indizierung eines literarisch gestalteten Romans durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Frage, ob sich der Verlag auf die Kunstfreiheit berufen kann. Im zweiten Fall sprüht ein Künstler Graffitis und wird dafür strafrechtlich verfolgt; auch hier steht der Schutzbereich der Kunstfreiheit im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung verlangt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Kunst sowie den Abgrenzungen zur Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Sophie Lenski· JURA 2016, 35
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die Warnung

Die Klausur thematisiert die rechtliche Bewertung öffentlicher Äußerungen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters sowie von Aufrufen auf offiziellen Kanälen der Stadt Düsseldorf im Zusammenhang mit einer angemeldeten Versammlung einer politisch aktiven Vereinigung. Es geht um die Frage, ob und wie gegen diese Äußerungen rechtlich vorgegangen werden kann, insbesondere in Hinblick auf kommunalrechtliche Vorgaben und den Grundsatz der Unparteilichkeit kommunaler Amtsträger. Versammlungsrechtliche Vorschriften sind ausdrücklich nicht zu prüfen.

Simon Heetkamp, Dr. David Stadermann· JA 2015, 933· 300 Min
GrundlagenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Bon appétit!

Der französische Geflügelzüchter F möchte auf einem deutschen Wochenmarkt Gänsestopfleberprodukte verkaufen, erhält jedoch eine Ablehnung vom Ordnungsamt wegen tierschutzrechtlicher und europarechtlicher Bedenken. Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit der Ablehnung mit dem Europarecht, insbesondere hinsichtlich der Warenverkehrsfreiheit und Grundfreiheiten und prüft das Vorabentscheidungsverfahren. Zusatzfragen thematisieren den Binnenmarkt, den Staatenverbund der EU, ausbrechende Rechtsakte und Diskriminierungen im Sinne von Art. 18 AEUV.

Dr. Caspar Behme, Jukic· JA 2015, 923· 120 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)
JA 2015Fortgeschrittene

Schützt die Legehennen!

In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur artgerechten Haltung von Legehennen anhand einer abstrakten Normenkontrolle geprüft. Schwerpunkte sind Mängel im Gesetzgebungsverfahren (Zuständigkeit der Einbringung, Beschlussfähigkeit, Einspruchsbehandlung), das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot und das Delegationsverbot nach Art. 80 GG. Grundrechte sind ausdrücklich nicht zu prüfen.

Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungsverfahrenStrukturprinzip Rechtsstaat+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eine Schadensregulierung kommt selten allein

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.

Hörnig· JA 2015, 893· 180 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ist er nun betrunken gefahren? – Das Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen am Beispiel einer strafrechtlichen Prüfung

Die Klausur behandelt den Ablauf und die Besonderheiten eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen anhand eines Beispiels mit dem Schwerpunkt auf Fahrten unter Alkoholeinfluss. Es wird insbesondere auf die rechtliche Bewertung der Trunkenheit im Verkehr und einschlägige strafrechtliche Normen eingegangen.

Tischer· JA 2015, 862
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung

Im Rahmen dieses Aktenvortrags geht es um die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, das eine Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages zum Gegenstand hatte. Es werden schwerpunktmäßig Fragen zum Lauf der Berufungsfrist im Fall fehlerhafter Zustellung und zur Sachmangelhaftung einschließlich der Anforderungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung bei Tierkauf behandelt.

Hannah Deimer· JA 2015, 851· 60 Min
BerufungSach- und Rechtsmängel+1 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht

Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X. Im Mittelpunkt steht die Privilegierung des Niederländischen Wählerverbands als Partei der niederländischen Minderheit, die von der 5 %-Sperrklausel im Landeswahlgesetz ausgenommen ist. Es ist zu prüfen, ob dies mit den Grundsätzen der Wahl- und Chancengleichheit sowie dem verfassungsrechtlichen Schutz nationaler Minderheiten vereinbar ist.

Dr. Michael Schwarz· JA 2015, 842· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Staatsstrukturprinzipien des GG+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Enteignungsentschädigung+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der arglistige Ehemann

In diesem Übungsfall verkauft F einen Campingplatz an A, wobei ihr Ehemann M von gravierenden baurechtlichen Problemen weiß, diese aber verschweigt. Nach Vertragsschluss erfährt A von den fehlenden Genehmigungen und ficht den Vertrag an. Zu prüfen sind Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Architektenkosten gegen F und M, insbesondere aus Kaufrecht, Anfechtung und culpa in contrahendo.

Prof. Dr. Eva Feldmann· JA 2015, 809· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

In dieser Strafrechtsklausur wird der Umgang mit einer Verständigung (Deal) im Strafprozess sowie die Einlegung und Begründung einer Revision wegen Sach- und Verfahrensrüge thematisiert. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken, bei dem die Einhaltung der formellen Anforderungen des § 257c StPO und mögliche Verfahrensfehler durch den Verteidiger kritisch geprüft werden. Die Aufgabenstellung fokussiert sich dabei auf die Zweckmäßigkeit rechtlicher Schritte nach einer prozessualen Absprache.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
ZweckmäßigkeitVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+1 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
WiederholungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Objektive ZurechnungBetrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Tötungs- und Sprengsatzdelikte im Zusammenhang mit einer privaten Verkaufsveranstaltung. Gegenstand sind eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge sowie ein geplantes, aber nicht ausgeführtes Sprengstoffanschlagsvorhaben, wobei typische Problemstellungen des Versuches, Rücktritts und der Beteiligungsformen erörtert werden. Geprüft werden die Strafbarkeit von A, S und D.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der eigenwillige Gesellschafter

Die Klausur behandelt gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen am Beispiel einer X-GmbH. Prüfungsgegenstand sind unter anderem die Wirksamkeit von Vertreterhandlungen eines Prokuristen und einer angeblichen Geschäftsführerin, die Anfechtung und Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen sowie das Procedere der Einziehung von Geschäftsanteilen. Zudem werden Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsrecht und Probleme des Innen- und Außenverhältnisses thematisiert.

Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller· JA 2015, 740· 300 Min
StellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur aus dem Zivilrecht stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds im Mittelpunkt. Der Fall thematisiert Fragen der Beratungspflichten, der Haftung des Anlageberaters sowie prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Mahnverfahren und Abtretung von Ansprüchen. Die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe einer Kommanditgesellschaft und die Anforderungen an den sicheren Kapitalerhalt werden ebenfalls behandelt.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Dreipersonenverhältnisse+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur thematisiert den einstweiligen Rechtsschutz gegen eine schulische Empfehlung, die über den gymnasialen Bildungsweg eines Grundschülers entscheidet. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Übertrittsregelung sowie die Frage, ob Eltern oder Schüler rechtlich gegen eine versagte Gymnasialempfehlung vorgehen können. Es werden sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Aspekte im Kontext der schulischen Selbstverwaltung und Grundrechte behandelt.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

A und B versuchen sich am sogenannten Autosurfen, wobei B schwere Kopfverletzungen erleidet, nachdem A den Wagen infolge eigenverantwortlichen Cannabiskonsums zu schnell fährt und einen Fahrfehler begeht. Im zweiten Teil provoziert A absichtlich eine Notwehrsituation, um C im Rahmen der Nothilfe verletzen zu können. Die Klausur behandelt Straftatbestände aus dem Bereich Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte mit AT-Schwerpunkten wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation in der Nothilfe.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Im Mittelpunkt des Falles stehen ein Überfall auf einen älteren Hausbewohner durch einen jugendlichen Einbrecher und die daraus resultierenden tödlichen Schüsse des Opfers sowie das Verhalten der Lebensgefährtin in einer Rettungssituation. Die Klausur thematisiert Tötungsdelikte, Fragen der Notwehr und des Notwehrexzesses sowie die Strafbarkeit durch Unterlassen und Teilnahmehandlung. Auch wird auf die spezielle Konstellation eingegangen, dass der Täter selbst jung ist und das Opfer in einer Bedrohungslage agiert.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeUnterlassen+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Erbschein und Erbfolge

Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen zum Erbrecht: Zum einen, ob Egon Eder das an Kai Kahl verkaufte Grundstück von diesem herausverlangen kann, nachdem eine Postkarte seines Onkels auf eine abweichende Erbeinsetzung hindeutet und bereits eine andere Erbin im Grundbuch stand. Zum anderen soll Rechtsanwalt Ranft Egon Eder hinsichtlich der Gestaltung eines eigenen Testaments beraten, wobei komplexe familiäre Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung erbrechtlicher Konstellationen und formalen Anforderungen.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2015, 654· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+1 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) mittels konkreter Normenkontrolle vor dem BVerfG. Prüfungspunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Besteuerung gewerblichen Passagierluftverkehrs, die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit untersucht.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Im Übungsfall möchte A, politisch engagierter Bürger, an einer friedlichen Versammlung teilnehmen. Die Polizei plant, trotz erwarteten friedlichen Verlaufs, präventiv einen Überwachungswagen mit ausgefahrener aber ausgeschalteter Mastkamera am Versammlungsort zu positionieren. A sieht hierin eine Verletzung seiner Versammlungsfreiheit und möchte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Maßnahme vorgehen.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Streit um den Biergarten

Der Fall spielt im Miet- und Bereicherungsrecht und betrifft die Ansprüche eines Untermieters auf Entschädigung oder Ausgleich für auf einem gemieteten Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Beendigung der Vertragsverhältnisse. Zentral sind die bereicherungsrechtliche Abwicklung, Verwendungsersatz im Drei-Personen-Verhältnis und die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, insbesondere nach Beendigung des Besitzrechts.

Judith Caterina Rose-Maria Laurini· JA 2015, 581· 300 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDie LeistungskondiktionVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
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