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Klausuren

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JA 20151. Staatsexamen

Ärger beim Pferdekauf

Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit zwei problembehafteten Pferdekäufen. Kernpunkte sind das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht, die Haftung des Tierarztes nach Ankaufsuntersuchung und Fragen der Gesamtschuld sowie die Anwendung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Kandidat:innen sollen insbesondere die Anspruchsgrundlagen gegen Verkäufer und Tierärzte prüfen und Problemfelder im Kontext des Pferdekaufs lösen.

Susanne Jarling· JA 2015, 536· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Immun gegen Durchsuchungen?

In der Klausur geht es um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere einer Durchsuchung. Es wird unter anderem geprüft, ob das Vorgehen des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten und der generelle Immunitätsbeschluss des Bundestages mit dem Grundgesetz vereinbar sind und ob ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte.

Dr. Lutz Lammers, Susann Lehmann· JA 2015, 526· 300 Min
OrganstreitverfahrenDie obersten Verfassungsorgane – EinführungUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+3 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

Die Klausur behandelt einen Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines künstlerischen Gemäldes, das eine bekannte Oberbürgermeisterin unbekleidet darstellt. Thematisiert wird insbesondere die Reichweite der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG im Spannungsfeld zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht am eigenen Bild. Die Fallfrage lautet, ob die Untersagung der Bildverbreitung die Künstlerin in ihrer Kunstfreiheit verletzt.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Strafbarkeit von Betti und Franzi, u.a. wegen Urkundenfälschung, versuchtem Prozessbetrug, falscher uneidlicher Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Betti erstellt unter falscher Unterschrift eine Quittung, legt eine Kopie im Prozess vor und animiert ihre Freundin zu einer falschen Zeugenaussage. Franzi revidiert ihre Aussage noch vor der Urteilsverkündung.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Zeiten ändern sich

Die Klausur behandelt Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber im Kontext von Teilzeit, Urlaub und Elternzeit. Geprüft werden unter anderem Teilzeitverlangen, Urlaubskürzungen bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit, Gleichbehandlungsfragen bei der Verteilung von Arbeitsstunden sowie der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Vordergrund stehen nationale sowie europarechtliche Vorgaben zum Arbeitsrecht.

Dr. Clemens Latzel, Philipp Sausmikat· JA 2015, 497· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundlagen des Kaufvertrags
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur behandelt die materiellen und prozessualen Fragestellungen rund um die Revision eines Nebenklägers nach einem Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte sind insbesondere die Revisionsmöglichkeiten der Nebenklage, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern zuungunsten des Angeklagten und die Beschwer durch unterlassene Gelegenheiten zum Schlussvortrag.

Danae Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeZulässigkeit der RevisionBrandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Demokratie hat ihren Preis!

Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Bundestagsfraktion F der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Informationsrechte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorwirft. Im Fokus steht, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen informieren muss, insbesondere angesichts der Mitwirkungsrechte des Parlaments beim europäischen Integrationsprozess. Die Thematik ist an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.2012 angelehnt.

OrganstreitverfahrenWahlen und WahlrechtsgrundsätzeEuropäische Integration+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Telefontrick mit Abmahnaktion

Die Klausur prüft strafrechtliche Wertungen an einem Fall, in dem T per Telefon unter Vorspiegelung falscher Gewinnchancen Geldbeträge einfordert und später mithilfe eines Rechtsanwalts unberechtigte Forderungen gegen die Betroffenen geltend macht. Die Aufgabenstellungen beziehen sich insbesondere auf die Strafbarkeit wegen Betrugs sowie auf die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Rechtsanwalts gegenüber Geschädigten im Hinblick auf Erpressung.

Linda-Sue Blazko· JA 2015, 431· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftAGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos

Bei der Klausur handelt es sich um einen Originalaktenvortrag aus dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen. Thematisch steht die Verteidigung gegen eine Klage im Vordergrund, die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen wegen angeblicher Mängel sowie die Fragestellungen zur Sachmängelhaftung, Verjährung und Unternehmereigenschaft einer Hobby-Züchterin. Die Aufgabe besteht in der anwaltlichen Beratung der Beklagten.

Hannah Deimer· JA 2015, 377· 60 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelVerjährung & Verfristung+3 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Übungsklausur befasst sich mit einer Politikerin, die als Model für ein Magazin posiert und daraufhin von einem Kolumnisten in einer Boulevardzeitung polemisch als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet wird. Nach erfolgloser zivilrechtlicher Unterlassungsklage prüft sie, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Erfolg haben könnte. Thematisiert werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit sowie die praktische Konkordanz und mittelbare Drittwirkung.

Christian Thomas· JA 2015, 366· 120 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

(K)ein Dieb

Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.

Berthold Hinrich Haustein· JA 2015, 351· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Umgekehrte Schönheitsreparaturen

Die Klausur thematisiert das praktische Problem der (unwirksamen) Schönheitsreparaturklauseln bei Wohnraummietverträgen und die Möglichkeiten des Mieters, Ersatz für eine im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer solchen Klausel erbrachte Renovierungsleistung zu verlangen. Untersucht werden darüber hinaus Aufklärungspflichten des Vermieters, insbesondere im Hinblick auf bereits erkannte oder erkennbare Unwirksamkeit der formularmäßigen Regelung. Kernfragen sind die Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht und im Delikts-/Schadensersatzrecht.

Prof. Dr. Paul T. Schrader· JA 2015, 341· 300 Min
SchönheitsreparaturenAGBDie Leistungskondiktion+2 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?

Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.

Stefan Daniel· ZJS 2015, 587
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

A und B beschließen, ein baufälliges, versichertes Bauernhaus anzuzünden, wobei B A zu dieser Tat auffordert und A das Feuer legt. Das Haus ist zeitweise von L bewohnt, der zum Tatzeitpunkt nicht anwesend ist. B beabsichtigt, anschließend eine Schadensanzeige bei der Versicherung zu stellen, wird aber vor Durchführung festgenommen.

Dennis Federico Otte· JA 2015, 294· 60 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründe+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Casus belli

Die Klausur thematisiert polizei- und ordnungsrechtliche Konflikte rund um eine Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag. Im Mittelpunkt stehen polizeiliche Maßnahmen gegenüber einem störenden Teilnehmer sowie grundrechtliche Aspekte, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Zusatzfragen behandeln Sicherstellung eines Protest-Transparents und die Zulässigkeit von Lautsprecher-Durchsagen bei einer Versammlung.

Henner Gött, Hannah Ruschemeier· JA 2015, 286· 120 Min
Grundlagen Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Totalschaden mit Sonnenschein

Der deutsche Kfz-Mechaniker K möchte in Portugal arbeiten, stößt aber auf Schwierigkeiten bei der Anmeldung zur portugiesischen Rentenversicherung. Grund ist die fehlende Eintragung in eine Liste der Kfz-Mechaniker, die von der portugiesischen Wirtschaftskammer geführt wird und wofür seine deutsche Ausbildung nicht anerkannt wird. Die Klausur fragt nach der Vereinbarkeit dieser Eintragungserfordernisse mit den Grundfreiheiten des Europarechts sowie nach dem Verfahren der Vorabentscheidung durch den EuGH.

Dr. Caspar Behme, Jukic· JA 2015, 280· 120 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Money for Nothing

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).

Jacob Böhringer· ZJS 2015, 512
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Lady Macbeth

Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Liebe mit Hindernissen

Der Fall thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen im Kontext einer ungewollten Schwangerschaft und einer gescheiterten Beziehung. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch im Ausland, das Ubiquitätsprinzip, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung, sowie die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und ein tödlicher Schuss im Rahmen einer Bedrohungsaktion.

Dr. Sebastian Bürger· JA 2015, 271· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBNachstellung, § 238 StGBBeleidigung, § 185 StGB+4 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: My home is my castle

Im Kölner Stadtgebiet wird bei Bauarbeiten eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, was eine Evakuierung aller Anwohner im Umkreis von 1,5 km zur Folge hat. Die betroffenen Bewohner, darunter M und B mit ihren Kindern, sollen bis zur erfolgreichen Entschärfung ihre Wohnungen verlassen und verbringen die Zeit in einer Mehrzweckhalle. B fühlt sich durch die polizeilichen Anordnungen in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Im weiteren Verlauf bleibt die Familie zunächst in ihrer Wohnung und erlaubt nach Aufforderung das Betreten durch einen Behördenmitarbeiter, der sich vom Verlassen der Wohnung überzeugt. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu polizeilichen Maßnahmen, Grundrechtsschutz und etwaige Entschädigungsansprüche.

Silvia Pernice-Warnke· ZJS 2015, 501
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.

K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.

StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
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