Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Klausur: Die gewerbetreibende Wirtschaftsprüferin und der Datenschutz
Die Wirtschaftsprüferin W will sich gegen die behördliche Aufforderung und das Verbot wehren, den Posten als Geschäftsführerin der Muttergesellschaft eines Konkurrenzunternehmens (N) anzunehmen. Die Erfurter Süßwaren AG (E) befürchtet bei einem Wechsel von W die Weitergabe sensibler Unternehmensdaten und fordert staatliche Schutzmaßnahmen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG, die Verhältnismäßigkeit von Berufsverboten, der Datenschutz sowie das gesamtgesellschaftliche Interesse an unabhängigen Wirtschaftsprüfern. Der Fall verlangt zudem die Einbeziehung der Grundrechte Dritter in die Prüfung.
Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht
Die Klausur behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Religionsfreiheit muslimischer Schülerinnen und dem staatlichen Erziehungsauftrag im öffentlichen Schulwesen, konkret anlässlich eines Antrags auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Thematisiert werden die grundrechtlichen Positionen aus Art. 4 und Art. 7 GG sowie die Frage der Zumutbarkeit und Möglichkeiten alternativer schulorganisatorischer Maßnahmen.
Keine Neuen auf der Kirmes?
Die Klausur thematisiert die Ablehnung eines Kirmes-Standplatzes durch eine nordrhein-westfälische Stadt zugunsten eines Neueinsteigers. Es sind Fragen des Kommunalrechts (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gleichbehandlung, Ermessensausübung) und des Verwaltungsprozessrechts (Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigtem Verwaltungsakt) zu bearbeiten. Ferner ist zu prüfen, ob ein Stadtratsmitglied als Prozessvertreter auftreten darf.
Hausarbeit: Bürgermeisterin bekennt Farbe – Behördlicher Aufruf zum Versammlungsboykott
Im Mittelpunkt des Falls steht ein öffentlichkeitswirksamer Facebook-Post der Oberbürgermeisterin einer Stadt, mit dem sie Bürgerinnen und Bürger zum Boykott einer von einer Partei angemeldeten Versammlung aufruft. Die Partei, die die Demonstration veranstalten will, sieht dadurch ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragen zum staatlichen Neutralitätsgebot, zum Verhältnis zwischen Meinungsäußerung von Amtsträgern und deren hoheitlichen Bindungen, zum Grundrechtsschutz politischer Parteien sowie zu verwaltungsrechtlichen Abwehr- und Beseitigungsansprüchen einschließlich Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 123 VwGO. Der Fall bietet die Gelegenheit zur vertieften Auseinandersetzung mit den Grenzen zulässiger Einflussnahme einer Behörde auf die öffentliche Meinungsbildung im Vorfeld politischer Versammlungen.
Klausur: Geistheiler
Ein als Geistheiler tätiger Mann (G) wehrt sich gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, nachdem er durch Handauflegen Schwerkranke behandelt hatte. Die Gerichte legten dabei die sogenannte 'Eindruckstheorie' zugrunde, wonach schon der bloße Anschein einer Heilbehandlung unter das Gesetz fallen kann. G sieht sich durch das Verbot seiner Tätigkeit in seiner Berufsfreiheit und seinem Recht auf Religionsausübung verletzt und rügt zudem einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Im Zentrum des Falls stehen Fragen zur Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil, zur Reichweite der Berufsfreiheit, zur Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und zum Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG.
Konflikte um die Koranverteilung
Der Fall behandelt die Aufhebung einer zuvor erteilten Sondernutzungserlaubnis zur Koranverteilung auf öffentlichen Wegen in Hamburg sowie die daraufhin begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es werden insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen der Aufhebung, prozessuale Besonderheiten (Widerspruchseinlegung durch einen Dritten), Grundrechtsbezüge und verwaltungsrechtliche Besonderheiten der Sondernutzungserlaubnis geprüft.
Hausarbeit: Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Stasi-Mitarbeit
Ein ehemaliger politischer Häftling der DDR verlangt von der zuständigen Behörde die Anerkennung und Auszahlung einer Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz. Nach langjährigem Zeitablauf hebt die Behörde die begünstigenden Bescheide auf und fordert die Rückzahlung mit der Begründung, der Betroffene habe während und nach seiner Haftzeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet. Im Zentrum des Falls stehen die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 VwVfG und die Frage der Verwirkung behördlicher Befugnisse. Streitig ist unter anderem die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens und die Rolle des Zeitablaufs bei der Rückforderungsbefugnis der Behörde.
Klausur: „DON’T BE A MAYBE“
Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Betriebsleiterwechsel
Die Klausur schildert einen Sachverhalt aus dem Bauplanungsrecht, bei dem die Genehmigung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Betriebsleiterwechsel verweigert wird. Gegenstand ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamts, insbesondere im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Zu prüfen sind die baurechtlichen Voraussetzungen für privilegiertes Bauen, die Bindungswirkung des ersten Bescheids und prozessuale Aspekte zur Anfechtung.
Protest auf dem Friedhof
In der Klausur geht es um einen Protest auf dem Friedhof während einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, bei dem Teilnehmer mit einem Transparent gegen die Veranstaltung protestieren und polizeilich zur Unterlassung verpflichtet werden. Nach dem Vorfall erheben die Betroffenen Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, versammlungsrechtliche Fragen an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs und die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen.
Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.
Hausarbeit: Surfreviere
In einer Ostsee-Gemeinde werden zum Schutz der Sicherheit von Badegästen und zur Reduzierung von Unfällen zwischen verschiedenen Wassersportarten spezielle Zonen für Schwimmer, Windsurfer und Kitesurfer eingeführt. Der erfahrene Windsurfer S wendet sich gegen diese Regelung und sieht darin eine unzulässige Einschränkung seiner Freizeitgestaltung. Auch die U-GbR, die Surfmaterial verleiht und Kurse anbietet, sieht sich durch die neue Zoneneinteilung wirtschaftlich benachteiligt und befürchtet Umsatzeinbußen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Zonierungssatzung, mögliche Grundrechtsverletzungen der Betroffenen sowie deren Rechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentumsschutz.
Der Gesichtsschleier in der Schule
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.
Konkurrenz um den Autoskooter
Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.
»Reisefreiheit für Fußballfans«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.
Politische Bildung auf dem Oktoberfest
Ein politischer Jugendverband erhält staatliche Fördermittel für eine Bildungsfahrt nach München, bei der die Mittelverwendung und der Bildungscharakter der Maßnahme in Frage steht. Die Staatskanzlei fordert nach Bekanntwerden privater Oktoberfest-Teilnahmen Teile des Zuschusses zurück und hebt den Förderbescheid teilweise rückwirkend auf. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung und die rechtliche Einordnung der Maßnahme.
Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat
In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Ein Dach über dem Kopf
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.
tagesshow im Bundestag
Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.
Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende
E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.
Gesetzliche Kita-Pflicht: Ein Übungsfall zu den Grenzen staatlicher Integrationspolitik
Der Fall behandelt die Einführung einer verpflichtenden Kita-Pflicht für nichtschulpflichtige Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die daran anknüpfenden Grundrechtsprobleme. Besonderes Gewicht liegt auf dem Elternrecht, der allgemeinen Handlungsfreiheit, einer möglichen Diskriminierung sowie der Frage nach dem Gesetzesvorbehalt und den Grenzen staatlicher Integrationspolitik. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Eltern und des Kindes gegen die Neuregelung Aussicht auf Erfolg hat.
Metal-Sampling
In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.
Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens
Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.