Erledigung von Verwaltungsakten
Die Erledigung von Verwaltungsakten betrifft Fälle, in denen sich ein Verwaltungsakt nachträglich erledigt (§ 43 II VwVfG). Klausurrelevant sind vor allem die prozessualen Folgen: Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4, 5 VwGO), Rechtsschutzinteresse bei Erledigung während des Verfahrens (§ 80 V VwGO) und die Definition der prozessualen und materiellen Erledigung. Streitpunkt: Anforderungen an das Feststellungsinteresse.
Zu diesem Thema haben wir 6 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schulpflicht wider Willen
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht
Die Klausur behandelt die Frage, ob eine im Gazastreifen lebende Palästinenserin mit Unterstützung einer deutschen Anwältin vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen von der Bundesrepublik Deutschland erteilte Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel vorgehen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Eilrechtsschutz, subjektiver Betroffenheit (drittschützende Normen), verfahrensrechtlichen Anforderungen an Anträge sowie die Grundrechte und ihre Schutzpflichtdimension auch zugunsten von Ausländerinnen im Ausland. Einschlägig sind insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz und das Grundgesetz.
Original-Examensklausur: "Flagge zeigen
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Maßnahme im Stadion, bei der ein Fan eine Flagge zeigt und die Polizei diese wegen befürchteter Gewalt unter Anwendung unmittelbaren Zwangs sicherstellt. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Sicherstellung, unmittelbaren Zwang, Anscheinsgefahr, sowie die Verantwortlichkeit des Zweckveranlassers. Weiterhin sind das Feststellungsinteresse und der Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme zu thematisieren.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung
Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.
Die Feuerwehrkosten
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids der Stadt Ketzin/Havel gegenüber einem Bürger, der nach einem Feuerwehreinsatz zur Rettung seines Fahrzeugs aus einer Schneewehe zu Feuerwehrkosten herangezogen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gebührenschuld tatsächlich entstanden ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung, der einschlägigen landesrechtlichen Normen, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und etwaiger Mitverursachung durch unzureichenden Winterdienst.
Soccer-Arena
Die Klausur behandelt die Nutzung einer kommunalen Sporthalle durch einen Frauenfußballverein, dem der Mietvertrag aufgrund angeblicher Unrentabilität verweigert wird. Es stehen öffentlich-rechtliche Fragen zur Vergabe kommunaler Einrichtungen sowie die Diskriminierung bei der Nutzung im Mittelpunkt. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage im Zusammenhang mit einer kommunalen Satzung und möglichen Gleichheitsverstößen.
Erledigung von Verwaltungsakten in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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