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Klausuren

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JA 2017Fortgeschrittene

Drohnen über Schloss Sanssouci

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fotografieren und Drohnenüberflügen über ein Grundstück am Beispiel des Schlosses Sanssouci. Thematisiert werden insbesondere mögliche Eigentumsverletzungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz im Zusammenhang mit Drohnenflügen und dem Anfertigen von Fotografien. Zudem werden mögliche Ansprüche des durch Drohnen überflogenen Nachbarn geprüft.

Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch § 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme

Die Klausur befasst sich mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer niedersächsischen Stadt. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung der Ordnungsbehörde, die sich auf das NSOG stützt und insbesondere Fragen der Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit sowie polizei- und ordnungsrechtliche Standardmaßnahmen aufwirft.

Dr. Sina Fontana, Manfred J. Klein· JA 2017, 846· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenErmessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Schutz für Wald und Wasser?

Die Klausur thematisiert die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten sowie der umweltrechtliche Schutz von Gewässern durch Filterpflichten bei Waschmaschinen. Es wird zudem die unionsrechtliche Haftung für legislatives Unrecht und die Bedeutung von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter angesprochen.

Jukic· JA 2017, 842· 120 Min
UmweltrechtUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Der lahme Ferrari

Die Übungsklausur befasst sich mit dem Verkauf eines Ferraris durch eine minderjährige Enkelin im Auftrag ihrer Großmutter an einen Professor. Thematische Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen, Stellvertretung, Minderjährigenrecht, Anfechtung, sowie Fragen rund um Gewährleistung, Rückabwicklung und die Anwendung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips.

Dr. Caspar Behme· JA 2017, 823· 120 Min
Angebot und AnnahmeStellvertretungGeschäftsfähigkeit+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Gefährliche Reinlichkeit

Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.

Dr. Martin Heidebach· JA 2017, 757· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageErmessen und VerhältnismäßigkeitKommunale Satzungen+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Gedichtband

Im Sachverhalt geht es um den Verkauf eines seltenen Gedichtbands, der sich nachträglich als nur ein Nachdruck herausstellt. Thematisiert wird das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und die Frage, welche Rechte dem Käufer gegen den Verkäufer zustehen, einschließlich des Verhältnisses zu anderen Anspruchsgrundlagen und der Anwendung von § 285 BGB auf die Nacherfüllungspflicht.

Benjamin Westermann· JA 2017, 734· 180 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Wohnungsprostitution

Die Klausur thematisiert die baurechtliche Zulässigkeit der Ausübung von Prostitution in einer Wohnung in einem ausgewiesenen Mischgebiet und die Anordnung zur Beseitigung eines ungenehmigten Anbaus. Geprüft wird insbesondere, ob gegen die bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung und das behördliche Vorgehen vorgegangen werden kann und welche öffentlich-rechtlichen Normen einschlägig sind.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Sebastian Huhle· JA 2017, 687· 150 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungBegründetheit der Anfechtungsklage+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Auf der Flucht

Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl mit dem Pkw vor einer Polizeikontrolle. Der Fahrer versucht hierbei, einen Polizisten gezielt zu überfahren, wird jedoch von diesem durch einen Sprung auf den Bürgersteig nicht verletzt. Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit beider Beteiligten insbesondere hinsichtlich Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchter Tötungsdelikte.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 684· 60 Min
Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

Die Klausur behandelt das Verhalten eines Sohnes, der das Sparbuch seines geschäftsunfähigen Vaters erschleicht und über einen längeren Zeitraum Beträge abhebt sowie weitere Nachlassgegenstände unrechtmäßig nutzt. Thematisiert werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche, das Betreuungsrecht, erbrechtliche Konstellationen und prozessuale Fragen nach dem Tod des Vaters. Der Schwerpunkt liegt auf gesetzlichen Schuldverhältnissen, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Erbrecht und Zivilprozessrecht.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnisVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der tierliebe T und die Fundtiere

Der Tierschutzverein T nimmt im Gemeindegebiet Katzen auf, die von Bürgern gefunden wurden, und versorgt sie fachgerecht. Nach Mitteilung an die Gemeinde verlangt T die Erstattung seiner Aufwendungen, da er Fundtiere versorgt habe, für deren Versorgung und Kosten die Gemeinde zuständig sei. Die Gemeinde weigert sich, die Kosten zu übernehmen, und der Streit wird vor dem Verwaltungsgericht geführt.

Barbara Felde· JA 2017, 609· 300 Min
GrundlagenFolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+4 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen

Das Demokratieförderungsgesetz (DemfG), das die Durchführung unverbindlicher Volksbefragungen vorsieht, wird in formeller und materieller Hinsicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit plebiszitärer Elemente im bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren sowie zu formellen Anforderungen an das Zustandekommen von Bundesgesetzen und der Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. Zusätzlich werden staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe wie das konstruktive Misstrauensvotum und die Gewaltenteilung behandelt.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 601· 120 Min
Staatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der GesetzgebungAbstrakte Normenkontrolle+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall

A und B begehen nach einem gemeinsam durchgeführten Diebstahl mit einem Pkw einen Verkehrsunfall und verlassen anschließend gemeinsam und fluchtartig den Unfallort, um einer Festnahme zu entgehen. Im Mittelpunkt stehen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sowie die Frage der Beteiligung daran. § 242 StGB ist ausdrücklich nicht zu prüfen.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 598· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.

Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel· JA 2017, 585· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit dem Kfz

Der Fall behandelt typische Probleme rund um einen privaten Kfz-Kaufvertrag – insbesondere Angebot, Annahme, Zugang der Willenserklärung, Sachmängel, Herstellergarantie und Rücktritt/Nacherfüllung. Im zweiten Teil geht es um die zivilprozessualen und materiell-rechtlichen Fragen bezüglich der Umsetzung eines Pkw und einer darauf gestützten Klage auf Zahlung der Abschleppkosten.

Alexander Metzing· JA 2017, 574· 300 Min
Angebot und AnnahmeGrundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 2017Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen und Anforderungen an öffentliche Äußerungen von Amtsträgern, insbesondere vor Wahlen. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur staatlichen Neutralität, Parteiverbotsverfahren sowie Grundrechte wie das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf und Versammlungsfreiheit. Die Kandidaten müssen Anträge vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht anhand dieses Hintergrunds prüfen.

Prof. Dr. Stefan Muckel· JA 2017, 523· 300 Min
Staatsstrukturprinzipien des GGMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Strafbare Satire?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verurteilung eines deutschen Satirikers nach § 103 Abs. 1 StGB wegen beleidigender Äußerungen über einen ausländischen Staatspräsidenten. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit sowie des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten und strafrechtlicher Ehrschutznorm.

Corinne Rüchardt· JA 2017, 514· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Unfall auf dem Parkplatz

Die Mandantin begehrt die vollständige Erstattung von Unfallschäden nach einer Kollision beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertritt die Auffassung, dass eine hälftige Mithaftung aufgrund wechselseitigen Verschuldens vorliege. Es sind sowohl haftungsrechtliche als auch beweisrechtliche Fragen – insbesondere zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren – zu prüfen und eine Empfehlung zur weiteren außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung zu geben.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 456· 60 Min
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Staatliches Mauttheater

Die Klausur behandelt das Gesetzgebungsverfahren und die Verfassungsmäßigkeit eines fiktiven Mautgesetzes. Thematisiert werden dabei die Kompetenzen der Bundesorgane, die Rolle des Bundesrates, die Verwaltungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie mögliche Rechtsverstöße im Rahmen der Gesetzgebung. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der Annahme der Staatsregierung aus B.

Thomas Öller· JA 2017, 443· 120 Min
Staatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der GesetzgebungGesetzgebungsverfahren+4 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Die Klausur behandelt eine Revisionssituation mit Schwerpunkten in der Zulässigkeit des Rechtsmittels (unter anderem Falschbezeichnung und teilw. unleserliche Unterschrift des Verteidigers) sowie der Begründetheit. Es werden materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Probleme wie Untreue, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchungen und die Anordnung eines Berufsverbots aufgeworfen. Die Aufgabe ist als universitäre Übungsklausur im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften konzipiert.

Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Begründetheit der Revision: EinführungUntreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Exquisite Eismaschinen

Im vorliegenden Übungsfall aus dem Bereich Handelsrecht geht es um den Verkauf von Eismaschinen durch einen Kaufmann mit Prokuristen und die Frage, ob durch bestimmte Handlungen Kaufverträge zustande gekommen sind. Zusätzlich werden handelsrechtliche Grundlagen wie der Begriff der Firma und die Motive hinter der Schaffung des Handelsrechts abgefragt. Die Klausur eignet sich zur Überprüfung handels- und bürgerlich-rechtlicher Grundkenntnisse im Zusammenhang mit Vertretungsfragen.

Angebot und AnnahmeStellvertretung+1 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent

Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …

K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Dissertationsdruckzwangs und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Doktortitels nach Versäumung der Ablieferungsfrist für Pflichtexemplare. Gegenstand ist unter anderem die grundrechtliche Überprüfung der Druck- und Publikationspflicht sowie deren Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit, das Gleichheitsgebot und den Schutz vor Enteignung. Es ist eine Übungsklausur auf Examensniveau, die eine Verfassungsbeschwerde prüft.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 362· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeWissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+2 weitere
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