Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?
Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.
Examensklausur ÖR Erkaufte Beamtenernennung?
Die Examensklausur behandelt Fragen zum Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Sie orientiert sich an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und ist auf das Examensniveau im Öffentlichen Recht zugeschnitten.
Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen
Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.
Vor- und Nachwirkungen eines G8-Gipfels
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen zur Zulässigkeit und Reichweite eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (UA) im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen anlässlich des G8-Gipfels 2007. Dabei steht insbesondere die Rechtmäßigkeit eines Einsetzungsbeschlusses im Bundestag im Mittelpunkt, der sowohl von der Opposition als auch den Regierungsfraktionen unterschiedlich bewertet wird. Es sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen, das Minderheitenrecht im UA-Verfahren und kompetenzrechtliche Aspekte zu prüfen.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Widerspruchsbescheid bezüglich der Förderung einer Sonnenkollektorenanlage. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen zu Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung und reformatio in peius im Widerspruchsverfahren sowie ein außenwirtschaftsrechtliches Verbot. Der Sachverhalt beleuchtet auch die europarechtskonforme Förderung und spezifische Organisationsregelungen im Verwaltungsverfahren.
Der umtriebige Geschäftsführer
Die Klausur behandelt vorrangig einkommensteuerrechtliche Fragestellungen: verdeckte Gewinnausschüttung, Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre, Anerkennung und steuerliche Behandlung von Aufwendungen, Liebhaberei (Verlustverrechnung bei Ferienwohnung), sowie die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden. Sie thematisiert zudem relevante Aspekte des AO-Verfahrensrechts und der Geschäftsführerhaftung nach der Abgabenordnung.
Mahnwache in Görlitz
Die Klausur behandelt das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin in Görlitz durch die Stadtverwaltung. Thematisiert werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, mögliche Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sowie das behördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Eilverfahrens.
Waltraud Wunder wundert sich
Die Klausur behandelt die gewerberechtliche Untersagung von Kartenlegen und Hellsehen durch die Stadt Chemnitz gegenüber Waltraud Wunder, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung sowie die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Dienst höherer Art. Die rechtlichen Vorschriften zur Gewerbeuntersagung und zum vorläufigen Rechtsschutz werden thematisiert.
Maßloses Wohnen im Außenbereich
Die Klausur behandelt ein bauplanungsrechtliches Streitverfahren um die Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich und die Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung und Anwendung von § 35 BauGB, insbesondere zu Splittersiedlungen sowie die Beteiligungsrechte der Gemeinde, die Bindungswirkung von Urteilen und die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil. Daneben sind Normen des Verwaltungsprozessrechts und des bayerischen Landesrechts relevant.
Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“
In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.
Montags-Demo in Münster
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.
Übungsfall: Streit um eine Windfarm
Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die Zwangsgeldfestsetzung im Verwaltungsvollstreckungsrecht im Zusammenhang mit einer genehmigten Außengastronomie und deren Nebenbestimmungen. Zentral sind die Bestimmtheit der Vollstreckungstitel, die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Androhungen und Festsetzung des Zwangsgeldes sowie prozessuale Fragen im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Die rechtliche Einordnung von Nebenbestimmungen (Bedingung/Auflage) und ihre Verbindung mit Vollstreckungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.
Übungsfall: Die Weinprobe
Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.
Grenzen der Kunstfreiheit
Die Klausur thematisiert die Grenzen der Kunstfreiheit und deren Wechselwirkung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Nach der zivilgerichtlichen Untersagung der Veröffentlichung eines Romans erhebt der Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf den Schutz der Kunstfreiheit. Die Prüfung umfasst die Erfolgsaussichten dieser Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Kunstfreiheit.
Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen
Die Klausur behandelt die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission. Thematisiert wird, welche verwaltungsprozessualen Wege zur Verfügung stehen, um die zügige Rückzahlung der Beihilfe im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen das Verhältnis von Europäischem und deutschem Verwaltungsrecht sowie die praktische Umsetzung der Kommissionsvorgaben.
Die Freizeitabteilung
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Staatshaftungsrecht: Nach einem Baumangel und einer darauf folgenden missglückten Mahnbescheidserteilung erhebt die H-GmbH über ihren Geschäftsführer Klage gegen das Land auf Schadensersatz. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Mahnbescheids, Fragen zur Verjährung und Ansprüche aus Amtspflichtverletzung.
Übungsfall: „Enthüllung“ – Zu den Grenzen der Kunstfreiheit bei Romanen mit (auto-)biographischem Hintergrund
Im Mittelpunkt des Falls steht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Lebenspartner B und dem V-Verlag um die Verbreitung des Romans „Enthüllung“. B sieht sich in der Romanfigur „Kunz“ widergespiegelt und macht eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Nach Untersagung des Buchvertriebs durch die Instanzgerichte erhebt der V-Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, der Schutz privatester Lebensbereiche sowie die Berücksichtigung der EMRK bei der Abwägung grundrechtlicher Positionen.
Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2
Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.
Übungsfall: Der Atomkonsens
Das Land L wendet sich gegen eine Weisung des Bundesumweltministers, die die Wiederaufnahme des Betriebs eines zuvor abgeschalteten Kernkraftwerks an weitere bundesaufsichtliche Zustimmung knüpft und eine personelle Umsetzung im Landesministerium vorsieht. Zudem beanstandet das Land Passagen einer zwischen dem Bund und Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Vereinbarung zum schrittweisen Atomausstieg, die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren beinhalten. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei der Ausführung des Atomrechts, insbesondere um Eingriffe in die Rechte des Landes gem. Art. 85 Abs. 3 GG. Das Land beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung und der entsprechenden Vereinbarungspassagen.
Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen
Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen
Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.