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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.029 Klausuren
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur befasst sich mit einer straßenrechtlichen Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die das gewerbliche Abstellen von Reisemobilen zur Prostitution mit sofortiger Vollziehung untersagt. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ehec-Alarm

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zur Bekämpfung von Ehec-Infektionen, insbesondere die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Im Zentrum stehen die Zustimmungspflichtigkeit eines Bundesgesetzes nach Art. 84 GG, das Prüfungsrecht und die Weigerung des Bundeskanzlers zur Gegenzeichnung sowie mögliche verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe (Organstreitverfahren).

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2011, 921· 300 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

In der Klausur "Die mobile Werbeanlage" geht es um die rechtliche Bewertung eines auf Privatgrund am Straßenrand abgestellten, mit Werbung versehenen Pkw-Anhängers. Die Behörde qualifiziert das Fahrzeug als ortsfeste Werbeanlage und ordnet dessen Entfernung per bauordnungsrechtlicher Ordnungsverfügung an. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verfügung aus Sicht des Eigentümers sowie etwaige Auswirkungen einer (Mit-)Nutzung durch einen weiteren Nutzer.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bürgermeister+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Zum Verwechseln ähnlich

Die Klausur behandelt die Thematik der Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit und den vorläufigen Rechtsschutz im Wege der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage. Der Sachverhalt dreht sich um Schreiben an Existenzgründer, die täuschend als Rechnung gestaltet sind, und die rechtlichen Voraussetzungen sowie das Ermessen im Rahmen des § 35 GewO. Zudem werden wettbewerbsrechtliche Aspekte (UWG) angesprochen.

Dr. Christine Gömöry· JA 2011, 698· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen gegen die zwangsweise Anbringung von Fensterläden mittels Ersatzvornahme und den zugehörigen Kostenbescheid. Schwerpunkte sind das Verwaltungsvollstreckungsrecht, insbesondere die Anforderungen an die Vollstreckung und deren Kosten, sowie verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten unter Berücksichtigung des Bebauungsplans und der Beteiligungsrechte. Die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist hierbei ausdrücklich zu unterstellen.

Matthias Valta, Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Der engagierte Bürgermeister

Die Klausur behandelt den öffentlichen Unterlassungsanspruch gegen eine Gemeinde, die durch amtliche Äußerungen und Aufruf zur Gegendemonstration in einer amtlichen Publikation in das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eines politischen Akteurs eingreift. Es geht um die Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit solcher hoheitlichen Äußerungen und deren Eingriffsqualität, mit Bezug zur Verwaltung und zum einstweiligen Rechtsschutz. Zugrunde liegt die Situation eines Bürgermeisteraufrufs gegen eine rechtsextreme Versammlung.

Andreas Kerst· JA 2011, 617· 60 Min
Politische ParteienÖffentlich-rechtlicher UnterlassungsanspruchRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Die Klausur thematisiert die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen im Rahmen einer geplanten Großveranstaltung ('Rush Drive 2010'), die vorbeugend zur Gefahrenabwehr durchgeführt wurde. Es werden die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage sowie mögliche Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs durch die Polizei im Gutachtenstil geprüft.

Prof. Dr. Gerrit Manssen, Jeanine Greim· JA 2011, 443· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Polizeiliche Generalklausel+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner

Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.

Robin Schray· ZJS 2011, 515
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im unbeplanten Außenbereich und prüft die materielle Rechtmäßigkeit dieses Plans, insbesondere unter Lärm- und Nutzungsgesichtspunkten für angrenzende Wohngebiete. Im Zusatzfall wird die Antragsbefugnis eines Umweltverbandes im Normenkontrollverfahren bei einer Rüge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG erörtert.

Stefanie Hanke, Dirk Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min
UmweltrechtDer GemeinderatNormenkontrollverfahren+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Russischer oder deutscher Porsche?

Die Klausur thematisiert eine Sicherstellung eines gestohlenen Kraftfahrzeugs durch die Polizei und streitige Herausgabeansprüche zwischen einem deutschen Eigentümer und einem russischen Besitzer. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen nach bayerischem Polizeirecht sowie der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO zur Wahrung privater Herausgabeansprüche.

Dr. Dietmar Wolff· JA 2011, 138· 300 Min
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal

In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.

Christoph Krönke· ZJS 2011, 250
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines von einer Hochschule ausgesprochenen Tätigkeitsverbots gegen einen beamteten Hochschullehrer aufgrund einer Schweinegrippeinfektion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verwaltungsakt, insbesondere zur Anfechtung mittels Widerspruch, zur Fristwahrung, zur materiellen Begründetheit nach dem Infektionsschutzgesetz und zur grundrechtlichen Zulässigkeit berufsbezogener Einschränkungen. Zudem wird die Vereinbarkeit der Maßnahme und des IfSG mit dem Grundgesetz geprüft.

Prof. Dr. Yvonne Dorf· JA 2011, 116· 240 Min
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?

Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.

Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Europa ohne Grenzen

Im Mittelpunkt des Falls steht der deutsche Staatsbürger A, der nach einem Ausflug aus Frankreich kommend im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz von der Polizei im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) angehalten wird. Nach der Kontrolle und der Feststellung von Messern im Kofferraum gibt sich A scherzhaft fälschlich als Terrorist aus, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nimmt und die Messer sicherstellt. A begehrt im Nachgang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Der Fall thematisiert unter anderem die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen im Schengen-Raum, polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffe (Gewahrsam, Sicherstellung), Anscheinsgefahr sowie Fragen des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht.

Josef Ruthig· ZJS 2011, 63
Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur ÖR Betreutes Wählen

Die Zwischenprüfungsklausur befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema 'Betreutes Wählen'. Im Mittelpunkt dürften wahlrechtliche Regelungen und die verfassungsrechtliche Ausgestaltung von Wahlen stehen.

Rainer Wernsmann, Jens Bruns· JURA 2011, 384
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Das nachträglich zerronnene Subventionsglück

Der Fall thematisiert examensrelevante Fragestellungen aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Rücknahme und dem Widerruf von Verwaltungsakten. Zudem wird die Problematik der reformatio in peius sowohl abstrakt erläutert als auch anhand eines Falles eingeübt.

Wolfgang Kahl, Patrick Hilbert· JURA 2011, 948
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+1 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bankenabgabe

Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

David Bruch· JURA 2011, 698
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins

Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.

Thomas Pierson· JURA 2011, 474
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bildungsstreik mit Langzeitfolge

Der Fall behandelt die Auswirkungen eines strafrechtlichen Urteils im Zusammenhang mit Hörsaalbesetzungen auf die Zulassung eines Jurastudenten zum juristischen Vorbereitungsdienst. Thematisiert werden Fragen zur Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der Unwürdigkeit sowie Fristenberechnung und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Carsten Lund, Esther Rabeling· JURA 2011, 463
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Alkohol in der Schwangerschaft?

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzliche Verpflichtung für Hersteller alkoholhaltiger Getränke, Warnhinweise bezüglich der Gefahren von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft anzubringen, Grundrechte – insbesondere die negative Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit – der betroffenen Unternehmen verletzt. Im Mittelpunkt steht die Analyse, ob die Warnhinweispflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff darstellt.

Michael Schwarz· JURA 2011, 379
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Alle Jahre wieder – Ein Weihnachtsmarkt-Fall

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage gegen die Stadt Offenbach. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Übertragung der Organisation und Durchführung des traditionellen Offenbacher Weihnachtsmarktes auf einen privaten Betreiber zulässig ist oder gegen die kommunalen Selbstverwaltungsrechte gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verstößt. Der Kläger begehrt, dass die Stadt weiterhin selbst über Standplatzbewerbungen entscheidet.

Dr. Kirsten Kaiser· JA 2010, 893· 90 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRecht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur thematisiert die Frage, ob das Abstellen eines zum Verkauf ausgeschriebenen Pkw auf einem öffentlichen Parkstreifen eine Sondernutzung darstellt und ob eine entsprechende Verfügung sowie deren sofortige Vollziehung rechtmäßig sind. Der Antrag richtet sich gegen die Vollziehung dieser Verfügung und ist im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen. Zugrunde liegen Straßenrecht sowie öffentlich-rechtliche Vollstreckungsvorschriften des Landes NRW.

Günter Proppe· JA 2010, 818· 60 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+5 weitere
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