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Klausuren

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1.066 Klausuren
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein neues Transplantationsgesetz

Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.

Carsten Puschmann· JURA 2013, 527
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Die Zuständigkeit der EU zur Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen

Die Klausur thematisiert die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Errichtung eigener Verwaltungseinrichtungen am Beispiel einer geplanten Verordnung im Umweltschutzbereich. Geprüft werden die Wahl der Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Agentur, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Erfolgsaussichten einer Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die erlassene Verordnung.

Jürgen Bast· JURA 2013, 403
Europäische Integration
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Piusaufzug mit Hindernissen

Die Klausur thematisiert polizeiliche Maßnahmen bei einer Versammlung der Piusbruderschaft und einer Gegendemonstration, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Einkesselung des Aufzugs sowie begleitender Videoüberwachung. Es werden Grundfragen des Versammlungsrechts, der Polizeifestigkeit von Versammlungen und der Verhältnismäßigkeit exekutiver Maßnahmen behandelt.

Conrad Neumann· JURA 2013, 139
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden

Die Klausur behandelt die Anfechtung der Europawahl durch einen Spitzenkandidaten einer Partei, die an der 5-Prozent-Sperrklausel scheitert sowie Fragen rund um Wahlspenden und das Wahlverfahren. Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsgrundsätze, die Chancengleichheit der Parteien und die Rechtsbehelfe gegen Wahlfehler auf nationaler und europäischer Ebene.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2012, 923· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische Parteien+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an

Ein schwerbehinderter Bewerber wird von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und klagt auf Entschädigung. Im Streit ist insbesondere, ob ein Verstoß gegen die Einladungspflicht aus § 82 SGB IX und eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, obwohl der Bewerber die in der Stellenausschreibung geforderte Mindestnote nicht erreicht hat. Die Fallbearbeitung thematisiert den Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und die arbeitsrechtlichen/beamtenrechtlichen Folgen einer möglicherweise diskriminierenden Nichteinladung.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 778· 60 Min
BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Streit um die Studiengebühren

Im Fall 'Streit um die Studiengebühren' wendet sich ein Student gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren in seinem Bundesland. Er prüft vor allem, ob das neue Gesetz mit seinen Grundrechten vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2012, 765· 180 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Telefonicom

Der Fall 'Telefonicom' thematisiert einen steuerrechtlichen Sachverhalt rund um die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine KG, Feststellungsbescheide, Einkommensteuerbescheide und die Einlegung eines Einspruchs gegen einen geänderten Steuerbescheid durch einen Kommanditisten. Es geht um die Rechtskraft von Behördenbescheiden, Zustellungsfragen und die steuerliche Berücksichtigung eines Disagios. Zu entscheiden ist, wie mit dem Einspruch und den diversen Bescheiden umzugehen ist.

Iring Christopeit, Bastian Bockhoff· JA 2012, 698· 60 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenGrundlagen+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt zwei Fallkomplexe: Zum einen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Supermarktes gegen das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol nach § 3a I LadÖG Baden-Württemberg zu prüfen. Zum anderen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen einen auf eine Polizeiverordnung gestützten Platzverweis wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum zu beurteilen. Thematisch geht es u.a. um Grundrechte, Polizeirecht und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.

Christian Malte Frank, Maximilian Platzer· JA 2012, 680· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?

Ein Eigentümer eines sog. Schwarzbaus (nicht genehmigte Gartenlaube) außerhalb des Bebauungsplans begehrt den Anschluss seines Grundstücks an die kommunale Wasserversorgung. Die Gemeinde verweigert die Anschlussgenehmigung mit Verweis auf baurechtswidrige Nutzung und kommunale Satzungsbestimmungen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnenden gemeindlichen Schreiben und die rechtliche Zulässigkeit und Begründetheit des Anspruchs auf Wasserversorgung.

Anton Meyer· JA 2012, 621· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des Bauplanungsrechts+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kneipenquerelen

Der Inhaber einer Kneipe in Heidelberg wehrt sich gegen eine bundesgesetzliche Neuregelung, nach der bei bestimmten Gästezahlen Sicherheitspersonal abgestellt werden muss. Die Klausur thematisiert Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach der Föderalismusreform, die Wirkung von statischen Verweisungen und die Anwendung bundes- und landesrechtlicher Gaststättenvorschriften. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde.

Maximilian Bowitz, Florian Schorn· JA 2012, 597· 300 Min
Gesetzgebungskompetenzen+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Tannenbaumverkauf

In der Fallklausur "Der Tannenbaumverkauf" wehrt sich ein Nachbar im allgemeinen Wohngebiet gegen einen saisonalen Weihnachtsbaumverkauf und dessen Begleiterscheinungen auf dem angrenzenden Grundstück. Der Fall prüft insbesondere bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragestellungen sowie Zulässigkeit und Formwirksamkeit verwaltungsgerichtlicher Klagearten und Widerspruchsverfahren.

Dr. Mischa Hecker· JA 2012, 521· 300 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Geld oder Schläge

Der Fall behandelt eine polizeiliche Wohnungsverweisung nach § 34a PolG NRW infolge von behaupteter häuslicher Gewalt. Der Kläger begehrt im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit des gegen ihn ausgesprochenen Rückkehrverbots, nachdem er die Wohnung verlassen hat und das Verbot mittlerweile abgelaufen ist. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage sowie zur materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.

Günter Proppe· JA 2012, 458· 60 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklagePolizeiliche StandardmaßnahmenErmessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Easy Going in Europa?

Die Klausur thematisiert die Reichweite der europäischen Grundfreiheiten und deren Konkurrenzverhältnis, insbesondere zwischen Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Anhand des Falles einer kommunalen Regelung in Maastricht, die Nicht-Niederländern den Zutritt zu Coffeeshops verwehrt, wird die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen im Zusammenspiel nationaler Vorschriften und Unionsrecht – unter besonderer Berücksichtigung von Rechtfertigungsgründen und mittelbaren Diskriminierungen – geprüft.

Dr. Christoph Görisch· JA 2012, 441· 90 Min
Europäische Integration+2 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Störung am Volkstrauertag

A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?

Die Klausur behandelt den Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), insbesondere den Gleichbehandlungsanspruch und Vertrauensschutz nach Ausgliederung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH. Im Sachverhalt werden die Vergaberichtlinien einer Gemeinde für Bootsliegeplätze und deren Veränderung im Zusammenhang mit prioritätsbasierter Vergabepraxis, Unregelmäßigkeiten und Vertrauensschutz thematisiert. Die Fallbearbeitung verlangt außerdem die richtige Klageart zu formulieren.

Dr. Christian Heckel· JA 2012, 361· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Strukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Der ehrenwerte Sonnenbankier

Der Inhaber eines Fitness- und Sonnenstudios in Hannover, S, wendet sich gegen ein Bundesgesetz, das Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in öffentlichen Einrichtungen verbietet und bei Verstößen ein Bußgeld vorsieht. Er sieht darin eine unzulässige Einschränkung seines Berufsrechts sowie der Grundrechte jugendlicher Kunden und kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Im Fokus stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts wie Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Rolle der Landesregierung sowie der Mehrheits- und Anwesenheitserfordernisse. Zusätzlich sind grundrechtliche Aspekte, insbesondere Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und etwaige Grundrechte Jugendlicher, in Verbindung mit staatlichem Paternalismus zu prüfen.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Skinheads im Keller

Die Klausur thematisiert die Auflösung eines Skinheadkonzerts im Keller durch die Stadt Sachsental mit Bezug auf das Versammlungsrecht und die Abgrenzung zur polizeilichen Generalklausel. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob die Maßnahme zulässig und rechtmäßig war, sowie die Voraussetzungen und der Vorrang des Versammlungsgesetzes gegenüber polizeirechtlichen Normen.

Klaus Weber· JA 2012, 293· 60 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Gebete in der Schule

Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.

Anna Mrozek, Norman Jäckel· ZJS 2012, 521
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung

A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.

Zlatko Bajic, Jan Oliva· ZJS 2012, 508
Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Betriebsleiterwohnhaus

In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Baurecht begehrt ein Landwirt die Überprüfung von Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich. Insbesondere geht es um die Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit) und einer Zwangsgeldandrohung sowie die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 BauGB und die prozessuale Vorgehensweise gegen die Auflagen. Die Bearbeitung richtet sich nach den Gepflogenheiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern.

Anton Meyer· JA 2012, 216· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ärger mit dem 'Dosenpfand'

Die Klausur behandelt die Umsetzung einer EU-Richtlinie über Einwegpfand in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Warenverkehrsfreiheit am Beispiel einer ausländischen Getränkeherstellerin. Zu prüfen ist insbesondere, ob nationale Regelungen zur Pfanderhebung unionsrechtliche Grundfreiheiten (Art. 34 AEUV) verletzen und ob ein Staatshaftungsanspruch wegen schadensverursachender Gesetzgebung in Betracht kommt.

Ariane Dörr, Michael Köber· JA 2012, 197· 300 Min
Europäische Integration+2 weitere
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