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Klausuren

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1.066 Klausuren
JURA 2020Fortgeschrittene

E-Mobilität: Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Der Fall befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Aktenvorlagen durch die Bundesregierung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche verfassungsrechtliche Konflikte zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und grundrechtlichen Positionen betroffener Unternehmen sowie Beamter.

Johannes Klamet· JURA 2020, 750
Einführung in das StaatsorganisationsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)

Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.

Johannes Eichenhofer· JURA 2020, 684
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

»Die Partyfotografin«

Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.

Sebastian J. Golla· JURA 2020, 471
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co

Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

So eine Art kalter Kaffee?

Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.

Weitere RechtsgebieteEuropäische Integration
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Welt zu Gast in B«

Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundlagen Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl

Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.

Sebastian Kluckert· JURA 2020, 169
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Saarabstimmung – die Dritte

Die Klausur thematisiert die Möglichkeit des Austritts oder Ausschlusses eines Bundeslandes (Saarland) aus der Bundesrepublik Deutschland mittels Bundesgesetz sowie per Grundgesetzänderung. Geprüft werden insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit einschlägiger Antragsarten sowie die materiellen Grenzen einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung nach dem Grundgesetz.

Dr. Isabel Leinenbach, Johannes Heck· JA 2019, 923· 300 Min
Bund-Länder-StreitigkeitAbstrakte NormenkontrolleGesetzgebungsverfahren+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Tornados gegen Windmühlen

Die Energize! GmbH beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Bundesrepublik Deutschland, als Trägerin der Bundeswehr, erhebt erhebliche Einwände wegen Beeinträchtigungen einer militärischen Elektronischen Luftkampfübungsanlage und eines nahegelegenen Flughafens, und klagt gegen die Genehmigung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere hinsichtlich Klagebefugnis und der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG.

Hendrik Burbach, Moritz Klanten· JA 2019, 844· 300 Min
Die BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)Umweltrecht+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

In diesem Übungsfall wird die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von roten Kfz-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung thematisiert. Gegenstand ist insbesondere ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO. Zudem werden Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung und zum Wegfall des Vorverfahrens behandelt.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Qual der Wahl

Im Rahmen einer Klausur zum Öffentlichen Recht wird die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten ungleichartigen Wahlfeststellung im Strafurteil anhand einer Verfassungsbeschwerde der Betroffenen B überprüft. Dazu werden insbesondere die Justizgrundrechte, der Grundsatz nullum crimen sine lege und der Vorbehalt des Gesetzes sowie der Grundsatz in dubio pro reo behandelt. In einer Abwandlung wird zudem diskutiert, ob sich eine Verletzung der Grundrechte ergibt, wenn Delikte mit unterschiedlichem Unwertgehalt in der Wahlfeststellung kombiniert werden.

Kathrin Strauß· JA 2019, 764· 300 Min
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Kapitalverkehrsfreiheit

Die Klausur thematisiert die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter einem neuen Gesetz und deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung von Eingriffen in die Kapitalverkehrsfreiheit, der Unionsgrundrechte sowie die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Regelungen im Kontext eines Vorabentscheidungsverfahrens.

Linda Karl· JA 2019, 683· 150 Min
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.

Ronja Heß, Dr. Ibrahim Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des BauplanungsrechtsNormenkontrollverfahren+3 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

In dieser Anfängerklausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Kollektivbeleidigung geprüft. Die Kandidatin hat mit dem T-Shirt-Aufdruck 'A.C.A.B.' an einer Demonstration teilgenommen und wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Es sind insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 GG und deren Beschränkbarkeit im Lichte einer Kollektivbezeichnung zu problematisieren.

Elisabeth Spiecker gen. Döhmann, Spieckergen· JA 2019, 597· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Spiel mir das Lied vom Huhn

Ein Geflügelbauer aus München erhebt Klage gegen eine von der Stadt München verhängte, zwischenzeitlich aufgehobene Anordnung, Vögel nicht mehr im Freien zu halten, nachdem eine tote Taube fälschlicherweise auf Vogelgrippe getestet wurde. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten des verwaltungsgerichtlichen Vorgehens unter besonderer Betrachtung vollzugs- und sicherheitsrechtlicher Aspekte.

Thomas Rappenglix· JA 2019, 521· 120 Min
VerwaltungsvollstreckungEröffnung des VerwaltungsrechtswegsBegründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Streit um ein Wochenendhaus

In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wendet sich die Eigentümerin eines Seegrundstücks mit einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde. Streitentscheidend ist, ob die umfassende Renovierung eines alten Wochenendhauses genehmigungsfrei war und ob eventueller Bestandsschutz trotz Bebauungsplan besteht.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2019, 513· 180 Min
Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Holzauge sei wachsam!

Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.

Ole Schley, Christian Uffelmann· JA 2019, 453· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenMaterielles BauordnungsrechtDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur thematisiert das Streikverbot für Beamte anhand eines Falles um einen verbeamteten Lehrer, der an Warnstreiks teilnimmt und dafür disziplinarrechtlich belangt wird. Sie prüft die Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR und der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+4 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme rund um das Verfahren zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers, insbesondere bei einer 'Kooperationskoalition' (KoKo) als Minderheitsregierung. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens gegen die ausbleibende Ernennung des gewählten Kanzlerkandidaten durch den Bundespräsidenten sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines alternativen Vorgehens über ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG.

Felix Krämer· JA 2019, 364· 300 Min
Der BundespräsidentDie BundesregierungOrganstreitverfahren+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Dunkle Hautfarbe

Im Fall betritt ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe den Kölner Hauptbahnhof und wird von Polizeibeamten zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert. Die Maßnahme erfolgt offenbar nur aufgrund seiner Hautfarbe, was der Betroffene als diskriminierend empfindet und ihre Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen möchte. Die Problematik betrifft polizeiliche Ermessensentscheidungen, Gleichheitsrechte und die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.

Andreas Müller· JA 2019, 295· 60 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
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