Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
E-Mobilität: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Der Fall befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Aktenvorlagen durch die Bundesregierung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche verfassungsrechtliche Konflikte zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und grundrechtlichen Positionen betroffener Unternehmen sowie Beamter.
Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)
Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.
»Das Haus am See«
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.
Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft
Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.
»Die Partyfotografin«
Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co
Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.
So eine Art kalter Kaffee?
Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.
»Die Welt zu Gast in B«
Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert die Möglichkeit des Austritts oder Ausschlusses eines Bundeslandes (Saarland) aus der Bundesrepublik Deutschland mittels Bundesgesetz sowie per Grundgesetzänderung. Geprüft werden insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit einschlägiger Antragsarten sowie die materiellen Grenzen einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung nach dem Grundgesetz.
Tornados gegen Windmühlen
Die Energize! GmbH beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Bundesrepublik Deutschland, als Trägerin der Bundeswehr, erhebt erhebliche Einwände wegen Beeinträchtigungen einer militärischen Elektronischen Luftkampfübungsanlage und eines nahegelegenen Flughafens, und klagt gegen die Genehmigung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere hinsichtlich Klagebefugnis und der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
In diesem Übungsfall wird die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von roten Kfz-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung thematisiert. Gegenstand ist insbesondere ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO. Zudem werden Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung und zum Wegfall des Vorverfahrens behandelt.
Qual der Wahl
Im Rahmen einer Klausur zum Öffentlichen Recht wird die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten ungleichartigen Wahlfeststellung im Strafurteil anhand einer Verfassungsbeschwerde der Betroffenen B überprüft. Dazu werden insbesondere die Justizgrundrechte, der Grundsatz nullum crimen sine lege und der Vorbehalt des Gesetzes sowie der Grundsatz in dubio pro reo behandelt. In einer Abwandlung wird zudem diskutiert, ob sich eine Verletzung der Grundrechte ergibt, wenn Delikte mit unterschiedlichem Unwertgehalt in der Wahlfeststellung kombiniert werden.
Kapitalverkehrsfreiheit
Die Klausur thematisiert die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter einem neuen Gesetz und deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung von Eingriffen in die Kapitalverkehrsfreiheit, der Unionsgrundrechte sowie die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Regelungen im Kontext eines Vorabentscheidungsverfahrens.
Abstand, bitte!
In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.
Demonstratives Demonstrieren
In dieser Anfängerklausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Kollektivbeleidigung geprüft. Die Kandidatin hat mit dem T-Shirt-Aufdruck 'A.C.A.B.' an einer Demonstration teilgenommen und wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Es sind insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 GG und deren Beschränkbarkeit im Lichte einer Kollektivbezeichnung zu problematisieren.
Spiel mir das Lied vom Huhn
Ein Geflügelbauer aus München erhebt Klage gegen eine von der Stadt München verhängte, zwischenzeitlich aufgehobene Anordnung, Vögel nicht mehr im Freien zu halten, nachdem eine tote Taube fälschlicherweise auf Vogelgrippe getestet wurde. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten des verwaltungsgerichtlichen Vorgehens unter besonderer Betrachtung vollzugs- und sicherheitsrechtlicher Aspekte.
Streit um ein Wochenendhaus
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wendet sich die Eigentümerin eines Seegrundstücks mit einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde. Streitentscheidend ist, ob die umfassende Renovierung eines alten Wochenendhauses genehmigungsfrei war und ob eventueller Bestandsschutz trotz Bebauungsplan besteht.
Holzauge sei wachsam!
Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.
Des Herrn Creys Freud und Leid
Die Klausur thematisiert das Streikverbot für Beamte anhand eines Falles um einen verbeamteten Lehrer, der an Warnstreiks teilnimmt und dafür disziplinarrechtlich belangt wird. Sie prüft die Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR und der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme rund um das Verfahren zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers, insbesondere bei einer 'Kooperationskoalition' (KoKo) als Minderheitsregierung. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens gegen die ausbleibende Ernennung des gewählten Kanzlerkandidaten durch den Bundespräsidenten sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines alternativen Vorgehens über ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG.
Dunkle Hautfarbe
Im Fall betritt ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe den Kölner Hauptbahnhof und wird von Polizeibeamten zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert. Die Maßnahme erfolgt offenbar nur aufgrund seiner Hautfarbe, was der Betroffene als diskriminierend empfindet und ihre Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen möchte. Die Problematik betrifft polizeiliche Ermessensentscheidungen, Gleichheitsrechte und die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.