Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage
Die Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) ermöglicht die gerichtliche Überprüfung erledigter Verwaltungsakte, sofern der Kläger ein berechtigtes Feststellungsinteresse nachweisen kann. Zentrale Streitstände: Begriff der Erledigung (tatsächlich/rechtlich), analoge Anwendung bei Erledigung vor Klageerhebung sowie in Verpflichtungssituationen. Examensrelevant sind typische Feststellungsinteressen wie Wiederholungsgefahr, Rehabilitationsinteresse oder die Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses.
Zu diesem Thema haben wir 18 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Palästina-Demonstration
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
Mit Megaphon und Namensschild
Die Klausur behandelt die Verhältnismäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen wie das Verbot des Lautsprechereinsatzes und das Verbot einer Spontanversammlung. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle thematisiert und der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht.
Protestcamp unter Pandemiebedingungen
Die Klausur thematisiert einen Protestcamp unter Pandemiebedingungen in Hamburg. Sie verlangt die verwaltungsgerichtliche Prüfung von Auflagen oder Verboten gegenüber einer Versammlung, wobei besonders pandemiebedingte Abstandsregeln, das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Mittelpunkt stehen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung.
»Pandemiebedingte Betriebsschließung«
Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.
Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?
In der Klausur geht es um die Ablehnung eines Bauvorbescheids für ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen fehlerhafter Bauleitplanung, die Bedeutung einer Veränderungssperre sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens. Der Kläger stellt zugleich Schadensersatzforderungen wegen der Versagung des Bauvorbescheids und wirft erhebliche Mängel in der Bauleitplanung und Erschließung vor.
»Reisefreiheit für Fußballfans«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.
Protest auf dem Friedhof
In der Klausur geht es um einen Protest auf dem Friedhof während einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, bei dem Teilnehmer mit einem Transparent gegen die Veranstaltung protestieren und polizeilich zur Unterlassung verpflichtet werden. Nach dem Vorfall erheben die Betroffenen Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, versammlungsrechtliche Fragen an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs und die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung
Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.
Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«
Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Fotografierverbot von SEK-Beamten
Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.
Häusliches Betretungsverbot
Die Klausur thematisiert das polizeiliche Betretungsverbot im häuslichen Bereich sowie die Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen. Es wird ein typischer Sachverhalt aus dem Polizei- und Ordnungsrecht behandelt, bei dem die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und die Zulässigkeit der Klage zu prüfen sind. Der Fokus liegt auf der Anwendung der polizeilichen Generalklausel und verwaltungsprozessrechtlichen Vorschriften.
Werbung in Biederstadt
Die Examensklausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Ortsbildsatzung der Stadt Biederstadt, insbesondere im Hinblick auf das Verbot großflächiger Werbung und die Beschränkung der Werbung im historischen Ortskern. Die Klausur verknüpft dabei Fragestellungen aus dem Bau- und Kommunalrecht mit grundrechtlichen Aspekten und der Zulässigkeit bzw. Begründetheit einer Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung.
Übungsklausur ÖR Das Alkoholverbot am Marktplatz
Die Fortgeschrittenenklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines durch kommunale Polizeiverordnung angeordneten Alkoholverbots auf dem Marktplatz, geprüft im Kontext einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Fragestellungen liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen
Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.
Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.
Montags-Demo in Münster
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.
Unschuldslamm
Die Klausur behandelt die bauordnungsrechtliche und gewerberechtliche Zulässigkeit der Nutzung eines Gebäudes als Bordell unter dem Deckmantel eines Meditationszentrums im allgemeinen Wohngebiet. Schwerpunkte liegen auf der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Nutzungsänderung, der Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes sowie den abwehrrechtlichen Befugnissen der Bauaufsichtsbehörde. Es sind auch Aspekte des Bestandschutzes und der Reichweite einer ursprünglich erteilten Baugenehmigung zu prüfen.
Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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