Versammlungsrechtliche Maßnahmen
Versammlungsrechtliche Maßnahmen betreffen die staatliche Kontrolle und Beschränkung von Versammlungen im öffentlichen Raum und ihre Zulässigkeit nach dem Grundsatz der Versammlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Zentrale Fragen sind regelmäßig die Rechtmäßigkeit von Auflagen, Versammlungsverboten und polizeilichen Eingriffen unter Berücksichtigung bauplanungsrechtlicher Rahmen (§§ 30–34 BauGB) sowie allgemeiner Diskriminierungsverbote (Art. 3 GG, Art. 1 Abs. 1 GG). Examensklassiker: Gefahrenprognose bei Verboten, Gleichheitsgrundsatz bei Einschränkungen.
Zu diesem Thema haben wir 23 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
* "Schwanensee
Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Schulpflicht wider Willen
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.
Der Stern von Vergina
Die Klausur behandelt eine polizeirechtliche Maßnahme im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, bei dem ein Banner aufgehängt wird, das zu erheblichen Spannungen zwischen Fanlagern führt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Polizei, den Voraussetzungen und der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage sowie auf der Frage der Störereigenschaft und des polizeilichen Zwangs gegenüber dem Kläger.
Corona im Bundestag
Die Klausur thematisiert ein verfassungsrechtliches Problem: Nach einer Corona-bedingten Quarantäneanordnung gegen Bundestagsabgeordnete prüft das Bundesverfassungsgericht einen Antrag eines betroffenen Abgeordneten gegen den Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Abgeordnetenimmunität, die Bedeutung subjektiver Rechte des einzelnen Abgeordneten sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und des Reklamationsrechts des Bundestags. Der Sachverhalt ist im Kontext der COVID-19-Pandemie und parlamentarischer Arbeitsfähigkeit angesiedelt.
Kein Glück mit dem Glücksspiel
Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, und ihre Beschränkung durch nationale Regelungen zum Glücksspiel. Zentral ist die Frage, ob das deutsche Sportwettengesetz (SpWettG) mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Zu klären ist, ob das Konzessionserfordernis sowie das Werbeverbot im SpWettG eine unzulässige Beschränkung für einen EU-Bürger darstellen.
Die Warnung
In der Klausur geht es um einen anwaltlichen Prüfungsauftrag: Ein Verein, der regelmäßig Demonstrationen anmeldet, sieht sich aufgrund öffentlicher Warnungen und abwertender Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf in seinen Rechten beeinträchtigt. Die rechtliche Beurteilung betrifft unter anderem die Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung des Amtsträgers und hoheitlichem Verwaltungshandeln, Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie den Schutz von Vereinigungen vor möglicherweise beeinträchtigendem Verhalten staatlicher Organe.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich im Land Berlin. Untersucht wird, ob für die Nutzung einer Wohnung zu einer gewerblichen Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sowie öffentlich-rechtlichen Interessen dabei zu beachten sind.
Der Tannenbaumverkauf
Die Klausur behandelt die Frage, ob K als Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des Grundstücks S-Straße 2 für den Tannenbaumverkauf, für Werbeanlagen und als Parkplatz hat. Streitig sind insbesondere die bodenrechtliche Relevanz und Zulässigkeit dieser Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet, die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung sowie Fragen zur Zulässigkeit und Form des Widerspruchsverfahrens. Vorzunehmen ist eine umfassende verwaltungsprozessuale und baurechtliche Prüfung anhand des Berliner Landesrechts und des BauGB.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grenzen für Veranstalter von 'Flatrate-Partys', insbesondere die behördliche Untersagung des unbegrenzten Alkoholausschanks gegen Pauschalpreis, den Rechtsschutz durch Anfechtungsklage, die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen und Auflagen, sowie die Rolle von Grundrechten bei Verwaltungsentscheidungen. Zudem werden alternative Veranstaltungsmodelle und die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf das Gaststättenrecht erörtert.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.
Treffpunkt
In einem Saarheimer Wohnviertel kommt es auf einem städtischen Spielplatz zu Problemen durch einen Treffpunkt für Drogensüchtige. Die Anwohner sind über gefährliche, herumliegende Spritzen, allgemeine Unsicherheit und erhöhte Kriminalität besorgt und fordern Maßnahmen der Ortspolizeibehörde. Die Fallkonstellation untersucht die ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Behörde nach dem SPolG.
Stadtwerkstatt
Die Stadt Saarheim betreibt eine eigene Werkstatt im Mischgebiet und sieht sich nach Beschwerden von Anwohnern aufgrund erhöhter Lärmbelästigung einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung gegenüber. Das Landesamt für Umwelt verlangte Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts nach der TA Lärm, was die Stadt als Eingriff in ihre gemeindlichen Kompetenzen beanstandet. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage der Stadt gegen die immissionsschutzrechtliche Verfügung bzw. deren Modifikation im Widerspruchsverfahren.
Sammy im Saarheimer See
Der Fall behandelt den Einsatz der Polizei beim Entweichen eines Kaimans in einen Badesee, dessen Besitzer nach mehreren erfolglosen Versuchen zum Einfangen und Rückführung des Tieres mit Kostenbescheid zur Erstattung umfangreicher Einsatzkosten aufgefordert wird. Thematisiert werden polizeiliches Handeln, Rechtmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit von Kosten sowie mögliche Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid. Dabei spielen sowohl Maßnahmen der Polizei als auch Ermessensfragen eine Rolle.
Ruprechts-Razzia
Die Klausur behandelt den Einsatz der Polizei im Rahmen einer geplanten rechtsextremistischen Veranstaltung in Saarheim und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Videoaufnahmen. Es geht um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung, die Eingriffsmaßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Überprüfung, insbesondere angesichts einer behaupteten Verletzung von Grundrechten und der Versammlungsfreiheit.
Ortsratspolitik
Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.
Nicht ohne meine Hose
In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.
Mobilmachung
In der Klausur wird geprüft, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Eigentümer eines Grundstücks im Ortsteil Quierbrück der Stadt Saarheim die Beseitigung von auf dem Grundstück abgestellten Campinganhängern auferlegen kann. Zentral sind dabei die Qualifikation der Wohnwagen als bauliche Anlagen sowie die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse.
Hauptsach' gudd g'rillt
In dem Fall begehrt eine Anwohnerin der Grillhütte "Am Seebach", dass die Stadt Saarheim aktiv Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Grillhüttensatzung ergreift, um nächtliche Lärmbelästigungen durch Nutzer der Grillhütte zu unterbinden. Die Stadt lehnt dies mit dem Hinweis auf ausreichende Hinweisschilder und verweist ansonsten auf die Polizei. Die Klage richtet sich auf Verpflichtung der Stadt zu weiteren Maßnahmen gegen die Störungen.
Fußgängerzone
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
Friseurgeschäfte
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.
Tod eines Bundeskanzlers
Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.
Most Wanted Terrorists
Versammlungsrechtliche Maßnahmen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen