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Öffentliches Recht

Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten ist in § 44 VwVfG geregelt. Sie betrifft Verwaltungsakte mit besonders schwerwiegenden und offensichtlichen Fehlern (§ 44 Abs. 1) oder sogenannten absoluten Nichtigkeitsgründen (§ 44 Abs. 2), etwa fehlende Erkennbarkeit des Ausstellers, mangelnde erforderliche Form oder gesetzliches Verbot. Streitpunkte: Abgrenzung bloßer Rechtswidrigkeit von Nichtigkeit, Ex-tunc-Wirkung der Nichtigkeit, Verhältnis zu 'Nichtakten' sowie Ausnahmen nach § 44 Abs. 3.

Zu diesem Thema haben wir 6 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Berneith· JA 2025, 678· 90 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungErledigung von VerwaltungsaktenNichtigkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Legalisierung durchs Schlupfloch

Die Klausur behandelt die Frage, ob das Bundes-Cannabisgesetz (CanG) formell verfassungsmäßig zustande gekommen ist und ob das Land B vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich die Feststellung der Nichtigkeit beantragen kann. Thematisiert werden mehrere Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beteiligung des Bundesrats, die Initiierung des Gesetzes aus der Mitte des Bundestags und die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird nach Bearbeitervermerk nicht geprüft.

Eh, Otter· JA 2025, 393· 120 Min Bearbeitung
Der BundestagDer BundesratDie Bundesregierung+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung

Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.

Benjamin Rusteberg· ZJS 2022, 746
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Die Feuerwehrkosten

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids der Stadt Ketzin/Havel gegenüber einem Bürger, der nach einem Feuerwehreinsatz zur Rettung seines Fahrzeugs aus einer Schneewehe zu Feuerwehrkosten herangezogen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gebührenschuld tatsächlich entstanden ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung, der einschlägigen landesrechtlichen Normen, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und etwaiger Mitverursachung durch unzureichenden Winterdienst.

Kerst· JA 2013, 375· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungDer Bürgermeister+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“

Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.

a.Z. Dr. Marcel Krumm· ZJS 2012, 356
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Soccer-Arena

Die Klausur behandelt die Nutzung einer kommunalen Sporthalle durch einen Frauenfußballverein, dem der Mietvertrag aufgrund angeblicher Unrentabilität verweigert wird. Es stehen öffentlich-rechtliche Fragen zur Vergabe kommunaler Einrichtungen sowie die Diskriminierung bei der Nutzung im Mittelpunkt. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage im Zusammenhang mit einer kommunalen Satzung und möglichen Gleichheitsverstößen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Soccer-Arena
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungDie Satzung+5 weitere
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Nichtigkeit von Verwaltungsakten in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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