Klausuren
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Es war doch keiner mehr da!
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden, an dem in erster Linie A als Fahrer eines BMW und B als Fahrer eines Audi beteiligt sind. Neben der Prüfung von Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen auch Unfallflucht, Rücktritt vom Versuch sowie ein Betrugskomplex um fingierte Branchenverzeichnis-Einträge im Fokus. Zu bewerten ist das Verhalten der Beteiligten nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Fahrlässigkeit, Unfallflucht und Täuschung bei gewerblichen Rechnungen.
Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes
Die Klausur behandelt die Frage, ob dem Verkäufer V nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz ein Anspruch auf erneute Kaufpreiszahlung gegen den Käufer K zusteht. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Auswirkungen der Zahlungsabwicklung über PayPal bei Abweichung zwischen bestelltem und geliefertem Artikel sowie die Erfüllungswirkung und etwaige Rechtsfolgen des Käuferschutzes. Ansprüche auf Rückgabe des iPhone X sind nicht zu prüfen.
Die Poststelle
Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.
Spiel mir das Lied vom Huhn
Ein Geflügelbauer aus München erhebt Klage gegen eine von der Stadt München verhängte, zwischenzeitlich aufgehobene Anordnung, Vögel nicht mehr im Freien zu halten, nachdem eine tote Taube fälschlicherweise auf Vogelgrippe getestet wurde. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten des verwaltungsgerichtlichen Vorgehens unter besonderer Betrachtung vollzugs- und sicherheitsrechtlicher Aspekte.
Streit um ein Wochenendhaus
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wendet sich die Eigentümerin eines Seegrundstücks mit einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde. Streitentscheidend ist, ob die umfassende Renovierung eines alten Wochenendhauses genehmigungsfrei war und ob eventueller Bestandsschutz trotz Bebauungsplan besteht.
Familie Veistenauer
Die zivilrechtliche Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Grundstücksübertragung vom Vater an die minderjährige Tochter unter Berücksichtigung von Minderjährigenrecht, Grundschuld, Vertragsgestaltung und Rücktrittsoptionen. Es werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Übertragung sowie die Auswirkungen einer Abwandlung des Falls (Übertragung ohne Gegenleistung, bestehender Pachtvertrag) diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt in Form eines Gutachtens zu den gestellten Fragen.
Holzauge sei wachsam!
Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.
Des Herrn Creys Freud und Leid
Die Klausur thematisiert das Streikverbot für Beamte anhand eines Falles um einen verbeamteten Lehrer, der an Warnstreiks teilnimmt und dafür disziplinarrechtlich belangt wird. Sie prüft die Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR und der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme rund um das Verfahren zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers, insbesondere bei einer 'Kooperationskoalition' (KoKo) als Minderheitsregierung. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens gegen die ausbleibende Ernennung des gewählten Kanzlerkandidaten durch den Bundespräsidenten sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines alternativen Vorgehens über ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG.
* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.
Die Klausur behandelt verschiedene Fragen zum Kaufvertrag und zur Stellvertretung im Zivilrecht. Im Mittelpunkt stehen Problematiken rund um den Abschluss und die Wirksamkeit des Kaufvertrags, Voraussetzungen und Folgen des Rücktritts, sowie die Geltendmachung von Sachmängelrechten und die Wirkung eines Haftungsausschlusses. Zudem werden prozessuale Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Rolle des Gerichts aufgegriffen.
Dunkle Hautfarbe
Im Fall betritt ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe den Kölner Hauptbahnhof und wird von Polizeibeamten zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert. Die Maßnahme erfolgt offenbar nur aufgrund seiner Hautfarbe, was der Betroffene als diskriminierend empfindet und ihre Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen möchte. Die Problematik betrifft polizeiliche Ermessensentscheidungen, Gleichheitsrechte und die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans
Der Sachverhalt dreht sich um ein Kartenverkaufsverbot für Gästefans bei einem Bundesligaspiel in Rheinland-Pfalz, das zur Gefahrenabwehr angesichts gewalttätiger Fangruppen und einer gleichzeitigen Großveranstaltung angeordnet wird. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche Fragestellungen (Adressat der Maßnahme, Zweckveranlasser, Erforderlichkeit des Verbots) als auch prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Gefährderanschreiben behandelt. Die Klausur verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Vereins und die Zulässigkeit einer Klage eines adressierten Fans gegen das Gefährderanschreiben.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Bienchen summ summ summ
In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.
Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension
B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.
Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander
Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.
Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR
Der Fall behandelt Ansprüche einer Frau auf Löschung privater Fotos und Filmaufnahmen nach dem Ende einer Beziehung sowie auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung von Videoaufnahmen durch den ehemaligen Arbeitgeber. Schwerpunkte bilden das allgemeine Persönlichkeitsrecht und datenschutzrechtliche Aspekte nach der DS-GVO, insbesondere das 'Recht auf Vergessenwerden', sowie die Wirksamkeit und Reichweite von Einwilligungen.
Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.
Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!
Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.
Examensübungsklausur: „Wer pöbelt, wird gesperrt“
Die Nutzerin K wurde auf der Facebook-Fan-Page des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF nach wiederholten beleidigenden Kommentaren gesperrt und kann nun keine Beiträge mehr kommentieren. K verlangt vom ZDF die Aufhebung dieser Sperrung und argumentiert, ihre Aussagen seien legitim. Das ZDF beruft sich auf die veröffentlichte Netiquette und verweist darauf, die Account-Sperrung sei wegen Verstößen gegen die Verhaltensregeln erfolgt. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt der Klausur sind Fragen zum Anspruch auf Zugang zu einer virtuellen öffentlichen Einrichtung, zur öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und zur Zulässigkeit der Sperrung durch das ZDF.
Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2
Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.